Wien (bmask) - Am 1. August ist eine wesentliche Verbesserung für pflegende Angehörige in der
Pensions- und Krankenversicherung in Kraft getreten. Die Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
auf Grund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 ist ab sofort kostenlos.
Voraussetzung ist die Pflege in häuslicher Umgebung unter erheblicher (Selbstversicherung) oder unter gänzlicher
(Weiterversicherung) Beanspruchung der Arbeitskraft. "Wichtig ist, dass die pflegenden Angehörigen möglichst
unbürokratisch zu den Sozialversicherungsleistungen kommen. Die Sozialversicherung wird mit Rat und Tat zur
Seite stehen und die Anträge zügig bearbeiten", erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Ein neuer Antrag ist bei dem Pensionsversicherungsträger zu stellen, bei dem man versichert ist. Wer noch
nicht versichert war, muss den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt in der jeweiligen Landesstelle einbringen.
Wer schon jetzt eine Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung hat und auf Grund der neuen Regelung
nunmehr keine Beiträge bezahlen muss, braucht selbst nichts zu machen. Die Pensionsversicherung wird diese
Personen automatisch von Amts wegen beitragsfrei stellen.
Als Angehörige gelten der Ehegatte, Kinder, Enkel, Großeltern Cousins, Wahl-, Stief-, Pflegekinder sowie
Wahl, Stief-, Pflegeeltern. Auch der andersgeschlechtliche Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin sind
zur Antragstellung berechtigt. In der Krankenversicherung gilt folgendes:
Personen, die sich - nicht erwerbsmäßig - monatlich mindestens 120 Stunden, somit wöchentlich etwa
30 Stunden, der Pflege einer/eines nahen Angehörigen (Versicherten) in häuslicher Umgebung widmen, die/der
Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 hat, sind nunmehr in der Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Pensionsversicherung wird jeden Antrag selbst auch gleich an den zuständigen Krankenversicherungsträger
weiterleiten, der dann die weitere Prüfung vornimmt. |