EuGH erleichtert Fluggästen die Durchsetzung ihrer Ansprüche   

erstellt am
12. 08. 09

Konsumentenschutzministerium hat Informationsbroschüren zu Fluggastrechten neu aufgelegt
Wien (bmask) - Eine erfreuliche Verbesserung der Rechte von Flugpassagieren brachte ein jüngst ergangenes Urteil des europäischen Gerichtshofes. Vor kurzem entschied der EuGH, dass Passagiere eine Fluglinie mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage kann auch wahlweise beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens eingebracht werden. Damit ist sichergestellt, dass ein beispielsweise von einer Flugstreichung betroffener Verbraucher, welcher von Wien abgeflogen ist, eine Fluglinie mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedsstaat direkt in Wien klagen kann, informiert das Konsumentenschutzministerium.

Was man vor Flugbuchungen beachten sollte
KonsumentInnen ist bei Buchung eines Fluges selten bewusst, zu welchen Bedingungen der Flug eventuell storniert werden könnte. Daher der Tipp der ExpertInnen des Konsumentenschutzministeriums: "Erfragen oder lesen Sie vor Flugbuchung die Tarifbedingungen. Faustregel ist hierbei: je günstiger die Tarifklasse des Tickets, desto weniger Umbuchungsmöglichkeiten bestehen und desto höher die Stornogebühren. Diese können sogar 100% des Ticketpreises betragen.

Verbesserte Preistransparenz bei Flugtickets
Seit dem Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung im November 2008 (EG-VO 1008/2008) müssen Fluglinien ihre Ticketpreise transparenter gestalten. Sowohl der Endpreis als auch die einzelnen Preisbestandteile müssen detailliert ausgewiesen werden. Angebotene Zusatzleistungen wie zum Beispiel Stornoversicherungen dürfen nur noch auf opt-in Basis angeboten werden. Viele Fluglinien beachten zwar mittlerweile die neuen Regelungen. Das Konsumentenschutzministerium rät dennoch dazu, aufmerksam zu sein und die Flugangebote genau auf Preisfallen zu kontrollieren.

Taxen zurückverlangen zahlt sich aus
Sollten Sie wirklich einmal einen Flug stornieren müssen, so können Sie sich von der Fluglinie jedenfalls die mit dem Ticketpreis eingehobenen Steuern und Gebühren (Taxen) rückerstatten lassen. Diese werden von der Fluglinie nämlich für Dritte (Flughäfen, Staat) eingehoben und erst dann fällig, wenn der Passagier tatsächlich fliegt.

Tipp: Fordern Sie im Falle eines Stornos von der Fluglinie die Taxen zurück. Gerade bei günstigen Flugtickets können diese einen erheblichen Teil des Preises ausmachen.

Informationsbroschüren neu aufgelegt
Weitere nützliche Tipps und Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen rund um Reisen und Flug finden KonsumentInnen in den beiden aktualisierten Broschüren des BMASK "Die Koffer sind gepackt" und "Fliegen ohne Turbulenzen". Diese kostenlosen Broschüren können entweder über das Broschürenservice des BMASK broschuerenservice.bmask.gv.at online heruntergeladen oder in Papierform bestellt werden. Bestellungen sind auch unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 20 20 74 möglich.
     
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