Staatshilfe-Auflagen  

erstellt am
21. 08. 09

Faymann für strengere Auflagen
Drei wichtige Kriterien für Managergehälter: Nachhaltigkeit - Verhältnismäßigkeit - Rückzahlung
Wien (sk) - Bundeskanzler und SPÖ-Parteivorsitzender Werner Faymann plädierte diese Woche für strengere Auflagen für Unternehmen und Banken, die in Zeiten der Krise staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ebenso forderte Faymann das so genannte verbindliche Wandlungsrecht ein: Kommen in Not geratene Banken ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Republik nicht nach, tauscht der Staat das von ihm bereitgestellte Partizipationskapital gegen Stammaktien, um VertreterInnen in den Aufsichtsrat zu entsenden und ein Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben zu können.

Damit sollen hohe Ausschüttungen an Manager (Boni) sowie Dividenden verhindert werden. Gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" meint Faymann dazu: "Es ist für mich nicht denkbar, dass Unternehmen Krisenhilfe in Anspruch nehmen und dann hohe Dividenden oder Bonuszahlungen an Manager ausschütten – in der Krise müssen alle ihren Beitrag leisten, nicht nur der Staat alleine."

Auch SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer macht sich für den jüngsten Vorstoß des Bundeskanzlers stark: Wer Staatshilfe in Anspruch nimmt, sich also Geld von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern borgt, der muss sich auch an gewisse Spielregeln halten: Managergehälter und Bonuszahlungen müssen strengen Kriterien unterliegen.

Drei notwendige Kriterien für Manager-Bonuszahlungen:

  1. Nachhaltigkeit - Die Gewährung der Boni muss nachhaltigen Erfolgskriterien entsprechen und nicht kurzfristigen.
  2. Verhältnismäßigkeit - Die Managergehälter müssen was die Höhe betrifft in einem Leistungsverhältnis stehen und das Ausmaß der Bonuszahlungen muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den Fixgehältern der Manager stehen.
  3. Rückzahlung - Wenn ein Unternehmenserfolg ausbleibt, müssen entsprechende Rückzahlungen von Boni und Dividenden vereinbart sein.


Diese Vorgaben für Hilfen aus dem Unternehmensliquiditäts-Stärkungsgesetz sollen in Zukunft auch für Hilfen aus dem Bankenpaket in Zukunft gelten. Krainer: "Wer Hilfe vom Staat beansprucht, muss sich auch an klare Spielregeln halten. Dazu gehören auch Regeln für die Entlohnung der Manager."

AK, ÖGB, SPÖ-Finanzsprecher, SPÖ-Wirtschaftssprecher unterstützen Kanzler-Vorstoß
„Der Vorstoß von Bundeskanzler Werner Faymann ist aus Sicht der Wirtschaft jedenfalls zu begrüßen“, stellte SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, Christoph Matznetter, klar. In dasselbe Horn stößt SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer: "Wer Staatshilfe in Anspruch nimmt, sich also Geld von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern borgt, der muss sich auch an gewisse Spielregeln halten: Managergehälter und Bonuszahlungen müssen strengen Kriterien unterliegen."

Arbeiterkammer (AK) und die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) signalisieren ebenfalls Zustimmung. AK-Präsident Herbert Tumpel sprach sich dafür aus, dass Managern keine Boni ausbezahlt werden dürfen, so lange das Unternehmen staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Die wichtigste Auflage bei Staatshilfe muss Arbeitsplatzsicherheit im Unternehmen sein. FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian fordert ebenfalls Arbeitsplatz- und Standortgarantien.

Dass solche Auflagen selbstverständlich sein sollten, zeigt sich an der Situation von KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Auch sie können in so einem Fall ihre Gewinne nicht einfach entnehmen, sondern sind strengen Regelungen unterworfen. Genau solche Auflagen braucht es auch für große Unternehmen und Banken.


 

Strache setzt wenig Vertrauen in Ankündigung Faymanns
FPÖ will Offenlegung der Bilanzen, Kontrolle durch den Rechnungshof und Fokussierung auf das Kerngeschäft
Wien (fpd) - Wenig Vertrauen in die Ankündigung von Bundeskanzler Faymann, künftig mehr Auflagen bei Staatshilfen einzufordern, setzt FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. Die FPÖ habe schon bei Abschluss des Bankenhilfspakets mehr Einfluss des Staates bei jenen Banken, die die Staatshilfe in Anspruch nähmen, gefordert. Jetzt, mit einem knappen Jahr Verzögerung, komme offenbar auch Faymann darauf, dass es nicht der Weisheit letzter Schluss sein könne, den Banken die Steuergelder ohne jede Einflussmöglichkeit nachzuschmeißen. Strache unterstrich die Notwendigkeit der Offenlegung der Bilanzen und einer Kontrolle der Banken durch den Rechnungshof. Ebenso müsse es zu einer Gehaltsdeckelung für das Management kommen. Auch eine Verpflichtung zu einer stärkeren Fokussierung auf das Kerngeschäft, also Spareinlagen zu verwalten und Kredite im Inland zu vergeben, forderte der FPÖ-Chef. Es könne nicht sein, dass die Banken Milliarden bekämen, es aber für heimische Kleinunternehmer nahezu unmöglich sei, einen Kredit zu erhalten.

Allerdings stehe zu befürchten, dass es auch jetzt nur kosmetische Korrekturen gebe, meinte Strache. Die Ankündigungspolitik Faymanns kenne man schon zur Genüge. Das von ihm vorgeschlagene "Wandlungsrecht" sei viel zu wenig. Und wahrscheinlich würden SPÖ und ÖVP jetzt wieder endlos herumdebattieren, um dann eine Minimallösung als Stein der Weisen verkaufen zu wollen.

 

Strutz: Faymann hat null Führungsqualität
Was ist das für ein Bundeskanzler, der fordern muss und nichts umsetzen kann - BZÖ wird Auflagen bei Staatshilfen im Parlament erneut beantragen
Wien (bzö) - Für BZÖ-Generalsekretär NAbg. Dr. Martin Strutz hat SPÖ-Bundeskanzler Faymann mit seiner jetzigen Forderung nach mehr Auflagen für Staatshilfen einmal mehr bewiesen, dass er null Führungskompetenz besitzt. "Das BZÖ hat bereits im Herbst beim Bankenrettungspaket auf massive Auflagen, wie die Streichung von Bonifikationszahlungen an Manager, gepocht. Diese Forderungen wurden von der rot-schwarzen Bundesregierung nicht berücksichtigt. Jetzt ein dreiviertel Jahr später, wo der Schaden bereits angerichtet ist, kommt bei Faymann das plötzliche Erwachen", kritisierte Strutz

"Was ist das für ein Bundeskanzler, der ständig etwas fordern muss und nicht in der Lage ist, auch nur irgendetwas umzusetzen? Dies ist ein Armutszeugnis. Faymann lässt sich permanent von der ÖVP am Nasenring medial vorführen, verliert dadurch eine Wahl nach der anderen und wird aus dem Schaden nicht klug", so Strutz weiter.

Das BZÖ werde die Auflagen bei Staatshilfen im Parlament neuerlich beantragen, kündigte der BZÖ-Generalsekretär an. "Dieser Antrag wird zur Nagelprobe für Faymann. Er kann zeigen, ob er zum ersten Mal bereit ist, seine Ankündigung umzusetzen oder ob es sich um eine weitere Schmähpartie des Bundeskanzlers handelt", sagte Strutz.

 

  Kogler: SPÖ aus Winterschlaf erwacht
Faymann muss mit Banken nachverhandeln und Rechnungshofkontrolle zulassen
Wien (grüne) - "In der SPÖ dauert der Winterschlaf offensichtlich bis Ende August. Kanzler Faymann kommt reichlich spät drauf, dass es Auflagen zum Bankenrettungspaket geben muss", wundert sich der stv. Klubobmann der Grünen, Werner Kogler, über die Forderungen Faymanns für strengere Auflagen für Banken. "Die Grünen haben bereits bei Verabschiedung des Bankenhilfspakets ihren Forderungskatalog vorgelegt. Im Herbst des Vorjahres hätte die SPÖ zustimmen können, in jenen Banken, die Staatshilfe beanspruchen, Managergehälter zu deckeln und Dividendenausschüttungen einzuschränken. Damit nicht staatliche Überförderung dazu führt, dass das Geld in privaten Schatullen landet." Wenn Faymann jetzt das Wandlungsrecht anspricht, ignoriere er wissentlich die Tatsache, dass die milliardenschweren Verträge mit den Banken teilweise bereits abgeschlossen sind. Kogler: "Kurz vor Schulbeginn muss der Kanzler noch schnell seine Hausaufgaben erledigen. Wir fordern, dass mit jenen Banken, mit denen bereits Verträge abgeschlossen wurden, nachverhandelt wird. Alle Geldinstitute, die erstmals Staatshilfe anfordern, müssen von vornherein harte Auflagen in ihre Verträge geschrieben bekommen."

Für Kogler ist die Umsetzung des Bankenpakets ein "Riesen-Pallawatsch", der dringend überprüft gehört. Deshalb will er bereits nächste Woche sehen, ob Faymann seine eigenen Worte überhaupt ernst nimmt und ihnen Taten folgen lässt: "Der Kanzler kann im Finanzausschuss am Donnerstag unsere Forderung nach Rechnungshofprüfung des Bankenhilfspakets unterstützen und ermöglichen. Damit die SteuerzahlerInnen die Sicherheit bekommen, dass sich nicht einige wenige an ihrem Geld bereichern."

 

 Katzian: Staatliche Garantien müssen einen Preis haben
FSG-Chef begrüßt Vorstoß des Bundeskanzlers
Wien (fsg) - "Wir begrüßen, den Vorstoß des Bundeskanzlers, Staatshilfe an strengere Auflagen zu knüpfen. Wenn Unternehmen mit Steuergeldern gerettet werden, dann darf das nur zum nachweisbaren Nutzen der ArbeitnehmerInnen passieren und auch Haftungen für Banken müssen einen Preis haben", erklärt der Vorsitzende der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG), Wolfgang Katzian."Unternehmen, die Staatshaftungen beanspruchen, müssen im Gegenzug Arbeitsplatz und Standortgarantien abgeben. Wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden - und sei es nur für Haftungen - muss es klare Vorgaben geben, wofür die Mittel einzusetzen sind. Es muss daher neben der Bonität der Unternehmen schon im Vorfeld geklärt werden, welche Auflagen die Unternehmen zu erfüllen haben. Für den Fall, dass die Haftung schlagend wird, muss der Staat zudem die Möglichkeit haben, auf die Werte des Unternehmens zugreifen zu können, oder Eigentümer zu werden", sagt Katzian.

"Dasselbe gilt auch für die Banken. Jene Banken, die in der Vergangenheit enorme Gewinne lukriert haben, verlangen nun nach öffentlicher Unterstützung, Risikoübernahme und Kapitalausstattung, freilich ohne dem Staat Mitbestimmungsrechte zugestehen zu wollen. Das Bankenrettungspaket haben sich die Banken zu einem wesentlichen Teil selbst formuliert. Gleichzeitig haben die österreichischen Banken 15 Milliarden Euro in Steueroasen angelegt. Damit werden jenem Staat Steuereinnahmen vorenthalten, der zur Rettung dieser Banken 15 Milliarden an Partizipationskapital zur Verfügung stellt. Das Nein des Bundeskanzlers zu weiterer Hilfe ohne Bedingungen kommt also zur rechten Zeit", so Katzian abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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