Stöger will den Frauenanteil im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtenhilfe erhöhen   

erstellt am
21. 08. 09

Gesundheitsminister Alois Stöger setzt Maßnahmen um die flächendeckende Versorgung mit Gynäkologinnen zu sichern
Wien (sk) Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Gesundheitszentrum der WGKK Wien-Mitte mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek präsentierte Gesundheitsminister Alois Stöger am 21.08. eine neue Reihungskriteriums-Verordnung, die mittelfristig allen Frauen in Österreich die Möglichkeit bieten soll, sich von einer Gynäkologin mit Kassenvertrag behandeln zu lassen.

"Frauenpolitik ist auch Gesundheitspolitik. Ich freue mich dass wir heute eine innovative Verordnung präsentieren können. Künftig werden alle Frauen die Wahlmöglichkeit haben, sich von einer Kassengynäkologin behandeln zu lassen", erklärte Frauenministerin Heinisch-Hosek einleitend.

Stöger will durch diese Verordnung erreichen, dass es mehr Kassenärztinnen in der Gynäkologie gibt. Der Verordnung wurde ein Kriterium hinzugefügt, wonach in Versorgungsgebieten, wo es keine Frauenärztin gibt, weibliche Bewerber mit einem 10-Prozentpunkte-Bonus bewertet und so gegebenenfalls vorgereiht werden können. Durch das Reihungskriterium können die Gebietskrankenkassen (GKK)in Einvernahme mit der Ärztekammer Frauen bestellen und ihnen einen Einzelvertrag geben.

"Männliche Frauenärzte stellen für viele Patientinnen eine gewisse Barriere dar, um zur gynäkologischen Untersuchung zu gehen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es genügend Frauenärztinnen mit Kassenvertrag gibt", erklärte Stöger. Weibliche Frauenärzte mit Kassenverträgen seien aber unterrepräsentiert, so gebe es beispielsweise in ganz Kärnten keine Gynäkologin, im Burgenland nur zwei Frauenärztinnen mit Kassenvertrag. Die neue Verordnung soll diesen Mangel beheben und eine flächendeckende Versorgung mit Gynäkologinnen mit Kassenvertrag garantieren, so Stöger.

Im Regierungsprogramm der Bundesregierung sei der Zugang für alle Frauen zu bestmöglicher medizinischer Versorgung festgeschrieben. "Diese Verordnung soll die Versorgung garantieren und den Frauen ein Wahlrecht auf eine Gynäkologin ermöglichen. Ich sehe diese Verordnung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, wobei uns in der Gleichstellungspolitik noch viel Arbeit bevorsteht", so Gesundheitsminister Stöger abschließend.
     
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