Wien (bgf) - "Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche
Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen",
begründete Gesundheitsminister Alois Stöger, warum er am 20.08. seine Unterschrift unter jene Verordnung
setzte, durch die ein strenger Grenzwert für Transfette in Lebensmitteln eingeführt wird. Die "Österreichische
trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein in Verkehrbringen von Fetten und Ölen und daraus
hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren
(TFS) im Gesamtfett verboten sein wird. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als
20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Die Verordnung wird mit 1.
September oder spätestens mit 1. Oktober 2009 kundgemacht sein.
Aus Sicht Stögers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige
Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel
zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen. Die Notwendigkeit
der Maßnahme begründete Stöger zudem mit einem Beispiel: durch falsche Lebensmittelauswahl könne
man durchaus auf eine Transfett-Zufuhr von zwölf Gramm pro Tag kommen - empfohlen sei allerdings ein Maximalwert
von drei Gramm für Erwachsene und 1,5 Gramm für Kinder.
Durch die nun verordnete Begrenzung sei sichergestellt, dass keine gesundheitsgefährdenden Mengen an Transfettsäuren
mehr konsumiert werden. Damit stehen allen Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem sozioökonomischen
Status TFS-ärmere Produkte zur Verfügung. Zu den "Risikowaren" zählen u.a. Backwaren,
Fertigprodukte wie Fertigteige, Fast Food, Snacks, Knabbereien und süße Brotaufstriche sowie Mikrowellenpopcorn
. Das Beispiel Dänemark - bisher alleiniger Vorreiter in der EU - zeigt, dass die Zufuhr von TFS durch eine
gesetzliche Begrenzung stark zurückgeht.
Umsetzung trotz drohendem Vertragsverletzungsverfahren
Stögers Plan war es ursprünglich, die Verordnung bereits Ende Mai erlassen zu können. Dies
wurde von der EU-Kommission verhindert, die zur österreichischen Verordnung zwei Mal Daten nachforderte. Stöger:
"Für mich steht die Prävention im Vordergrund, und zwar die Verhaltens- wie die Verhältnisprävention.
Bei ersterer müssen sich die Menschen ändern, bei Zweiterer deren Umwelt. Beides ist wichtig." Österreich
hatte seine Argumente mehrmals bei der EU-Kommission vorgebracht - diese verweigerte bis dato der Verordnung ihr
grünes Licht. Da mit 19.8.2009 die "Stillhaltefrist" abgelaufen sei, nutzte Stöger den ersten
Moment zur Unterschrift. Nun drohe zwar ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission, die EK klagte aber auch
Dänemark bisher nicht, dort gibt es seit 2004 eine entsprechende Regelung. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz
ein Transfettgesetz. Österreich wird somit in Europa das dritte Land mit einer eigenen Begrenzung sein. |