Finanzielle Bezuschussung für Familien beschlossen, die Tagesmütter
in Anspruch nehmen - außerdem: Resolution zur Dividendenpolitik des Bundes bei den Bundesforsten verabschiedet
Linz (lk) - Der Landtag hat ein neues Kinderbetreuungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass
die Kinderbetreuung im Kindergarten und in den Krabbelstuben ab dem vollendeten 30. Lebensmonat für die
Eltern beitragsfrei ist. "Konsequenterweise müssen auch jene Familien entlastet werden, die derzeit Tagesmütter
in Anspruch nehmen!", so Landesrat Josef Ackerl. Diese Entlastung muss für jedes Kind in derselben Höhe
erfolgen, wie es dem neuen durchschnittlichen Landesbeitrag für den beitragsfreien Kindergarten entspricht.
Einen entsprechenden Antrag Ackerls hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen.
"Ohne diese finanzielle Entlastung wäre den Tagesmüttern durch die Einführung des Gratis-Kindergartens
der Boden entzogen worden!" freut sich Ackerl über den Beschluss.
Die wesentlichen Zielsetzungen des Gratiskindergartens sind, Kinder zu fördern, Familien zu entlasten und
Frauen eine verbesserte Position in der Arbeitswelt zu verschaffen. Die gleichen Zielsetzungen gelten für
den Bereich der Tagesmütter. "Eine konsequente Verfolgung dieser Ziele bedeutet, dass auch in diesem
Bereich eine finanzielle Entlastung der Eltern erfolgen muss!" forderte Sozial-Landesrat Josef Ackerl bereits
in der Diskussion des neuen Kinderbetreuungsgesetz. "Da viele Kinder - aus unterschiedlichsten Gründen
- nicht in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern bei Tagesmüttern betreut werden, wäre
es eine Ungleichbehandlung dieser Kinder und Eltern, wenn es in diesem Betreuungssegment zu keiner zumindest gleichwertigen
Entlastung kommen würde!" Gestern hat nun die Landesregierung beschlossen, dass diese Eltern ab 1. September
2009 ebenfalls eine Bezuschussung für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt erhalten sollen.
Der Zuschuss beträgt 65 Euro für halbtags bzw. 85 Euro für ganztags betreute Kinder. Aus verwaltungstechnischen
Gründen erfolgt die Abrechnung direkt über die Tagesmüttervereine: Bei entsprechender Förderwürdigkeit
(Kindesalter, Überschreitung der Mindestbetreuungszeit von 13 Wochenstunden) verringert sich die in der Tarifordnung
der Tagesmüttervereine vorgesehenen Elternbeiträge, die Tagesmüttervereine erhalten den nachzuweisenden
Entfall der Einnahmen durch eine entsprechende Förderung des Landes ersetzt . Derzeit werden etwas mehr als
tausend Kinder von Tagesmüttern betreut. Die Kosten für die Eltern betragen maximal 3,36 Euro pro Stunde,
wobei die Tarife einer sozialen Staffelung unterliegen.
Resolution zur Dividendenpolitik des Bundes bei der Bundesforste AG
Ebenfalls gestern verabschiedet hat die Landesregierung die von Landesrat Ackerl beantragte Resolution an den Landwirtschaftsminister,
in der dieser aufgefordert wird, in Absprache mit dem Finanzminister die Dividendenpolitik des Bundes bei der Bundesforste
AG zu überdenken. "Die Bundesforste AG braucht ihre Gewinne als dringendes Investitionskapital für
die Sicherung unserer Wälder!" so Ackerl. "Wir haben die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
heute aufgefordert, diese Gewinne auch im Unternehmen zu belassen, damit dieses Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze
in innovativen Bereichen fördern und die notwendigen Investitionen zur Sicherung der Wirkung unserer Wälder
durchführen kann!" Die Landesregierung unterstützt damit auch eine sinngemäße Resolution
des Landarbeiterkammertages. |