Ackerl: "Landesregierung setzt weiteren Schritt zur Familienentlastung in der Kinderbetreuung!"   

erstellt am
18. 08. 09

Finanzielle Bezuschussung für Familien beschlossen, die Tagesmütter in Anspruch nehmen - außerdem: Resolution zur Dividendenpolitik des Bundes bei den Bundesforsten verabschiedet
Linz (lk) - Der Landtag hat ein neues Kinderbetreuungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Kinderbetreuung im Kindergarten und in den Krabbelstuben ab dem vollendeten 30. Lebensmonat für die Eltern beitragsfrei ist. "Konsequenterweise müssen auch jene Familien entlastet werden, die derzeit Tagesmütter in Anspruch nehmen!", so Landesrat Josef Ackerl. Diese Entlastung muss für jedes Kind in derselben Höhe erfolgen, wie es dem neuen durchschnittlichen Landesbeitrag für den beitragsfreien Kindergarten entspricht. Einen entsprechenden Antrag Ackerls hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. "Ohne diese finanzielle Entlastung wäre den Tagesmüttern durch die Einführung des Gratis-Kindergartens der Boden entzogen worden!" freut sich Ackerl über den Beschluss.

Die wesentlichen Zielsetzungen des Gratiskindergartens sind, Kinder zu fördern, Familien zu entlasten und Frauen eine verbesserte Position in der Arbeitswelt zu verschaffen. Die gleichen Zielsetzungen gelten für den Bereich der Tagesmütter. "Eine konsequente Verfolgung dieser Ziele bedeutet, dass auch in diesem Bereich eine finanzielle Entlastung der Eltern erfolgen muss!" forderte Sozial-Landesrat Josef Ackerl bereits in der Diskussion des neuen Kinderbetreuungsgesetz. "Da viele Kinder - aus unterschiedlichsten Gründen - nicht in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern bei Tagesmüttern betreut werden, wäre es eine Ungleichbehandlung dieser Kinder und Eltern, wenn es in diesem Betreuungssegment zu keiner zumindest gleichwertigen Entlastung kommen würde!" Gestern hat nun die Landesregierung beschlossen, dass diese Eltern ab 1. September 2009 ebenfalls eine Bezuschussung für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt erhalten sollen.

Der Zuschuss beträgt 65 Euro für halbtags bzw. 85 Euro für ganztags betreute Kinder. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt die Abrechnung direkt über die Tagesmüttervereine: Bei entsprechender Förderwürdigkeit (Kindesalter, Überschreitung der Mindestbetreuungszeit von 13 Wochenstunden) verringert sich die in der Tarifordnung der Tagesmüttervereine vorgesehenen Elternbeiträge, die Tagesmüttervereine erhalten den nachzuweisenden Entfall der Einnahmen durch eine entsprechende Förderung des Landes ersetzt . Derzeit werden etwas mehr als tausend Kinder von Tagesmüttern betreut. Die Kosten für die Eltern betragen maximal 3,36 Euro pro Stunde, wobei die Tarife einer sozialen Staffelung unterliegen.

Resolution zur Dividendenpolitik des Bundes bei der Bundesforste AG
Ebenfalls gestern verabschiedet hat die Landesregierung die von Landesrat Ackerl beantragte Resolution an den Landwirtschaftsminister, in der dieser aufgefordert wird, in Absprache mit dem Finanzminister die Dividendenpolitik des Bundes bei der Bundesforste AG zu überdenken. "Die Bundesforste AG braucht ihre Gewinne als dringendes Investitionskapital für die Sicherung unserer Wälder!" so Ackerl. "Wir haben die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung heute aufgefordert, diese Gewinne auch im Unternehmen zu belassen, damit dieses Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze in innovativen Bereichen fördern und die notwendigen Investitionen zur Sicherung der Wirkung unserer Wälder durchführen kann!" Die Landesregierung unterstützt damit auch eine sinngemäße Resolution des Landarbeiterkammertages.
     
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