Mopedlenker ohne Führerschein können Mopedausweis innerhalb
von 2 Jahren beantragen
Wien (bmvit) - Mit 1. September 2009 tritt die einheitliche Mopedausbildung als Teil des gesamten
Verkehrssicherheitspakets in Kraft. Verkehrsministerin Doris Bures setzte die Reform als Reaktion auf die hohen
Unfallzahlen vor allem bei jungen Mopedlenkern um. So passieren 60 Prozent aller Mopedunfälle Anfängerinnen
und Anfängern im ersten halben Jahr. Wesentliche Neuerungen sind: mehr Praxisstunden im Verkehr und die Vereinheitlichung
der Ausbildung. Personen, die schon bisher zulässigerweise Moped gefahren sind, haben ab 1. September zwei
Jahre Zeit ohne weitere Voraussetzungen den Mopedausweis bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Inhaber
von anderen Führerscheinen brauchen keinen eigenen Mopedausweis.
Bisher mussten 15-Jährige acht Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung) und sechs Stunden Fahrpraxis
am Übungsplatz absolvieren, 16- bis 24-Jährige nur acht Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung)
und ab 24 Jahren gab es überhaupt keine Voraussetzung. Künftig sind für alle Altersgruppen acht
Stunden Fahrpraxis (sechs Stunden am Platz, zwei Stunden im Verkehr) und sechs Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung)
vorgesehen. "Mehr Fahrpraxis soll mithelfen, Unfälle zu vermeiden", sagt Bures. Sie will damit einen
weiteren Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr setzen und die Unfallzahlen bei Mopedlenkerinnen
und -lenkern reduzieren. |