Grafenwörth (nöwpd) - Der Risikolust mit kommunalen Geldern werden
Grenzen gezogen. Neue einschränkende Richtlinien für das Veranlagungsmanagement sollen künftig zumindest
eine "moralische Verpflichtung" für solche Geschäfte darstellen, kündigte Gemeindebund-Präsident
Helmut Mödlhammer an. Niederösterreich will noch einen Schritt weiter gehen und den Maßnahmenkatalog
auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Eine entsprechende Ergänzung zur Gemeindeordnung sei bereits in Begutachtung,
sagte Mödlhammers Vize, der NÖ Landtagsabgeordnete und Bürgermeister von Grafenwörth, Alfred
Riedl. Abweichend von den anderen Bundesländern soll in Niederösterreich die Neuregelung nicht nur für
die kleineren Gemeinden, sondern auch für St. Pölten und die anderen Statutarstädte gelten.
Anlass für die Initiative war, dass eine Reihe von Gemeinden in Niederösterreich, der Steiermark und
dem Burgenland im Zug der Finanzkrise mit ihren Veranlagungen hohe Verluste einfuhren. Mödlhammer sprach von
einem Gesamtschaden in der Größenordnung von 20 Millionen Euro, weil sich inzwischen manche Aktienwerte
wieder erholt hätten. Riedl bezifferte die Verluste der niederösterreichischen Gemeinden insgesamt mit
"unter zehn Millionen", wenn man in einer mehrjährigen Betrachtung die erzielten Gewinne mit einbeziehe.
Der 18 Seiten dicke Katalog mit den neuen Richtlinien soll für die Gemeindeväter ein Sicherheitsnetz
und ein Hilfsinstrument zugleich sein. Geplant ist nämlich auch die Einrichtung eines Pools von unabhängigen
Beratern, um die Gefahr auszuschalten, dass man Marktschreiern aufsitzt. Generell verboten wird nur die Aufnahme
von Krediten zum einzigen Zweck, das Geld profitabel weiter zu veranlagen. Das sei und bleibe, so sagte der Vorsitzende
des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer, "eine ständige Versuchung", weil die Kommunen Kredite
um etwa zwei Prozentpunkte billiger bekämen als kommerzielle oder private Kunden. Der höhere Zinssatz
bei einer Weiterveranlagung resultiere aber eben aus dem erhöhten Risiko.
Im übrigen laufen die Empfehlungen darauf hinaus, besonders schwer einzuschätzende Engagements zu vermeiden.
Unzulässig sollen kurzfristige Veranlagungen in Fremdwährungen sein, längerfristig dürfen sie
höchstens 30 Prozent der Gesamtmittel umfassen. Derivatgeschäfte sollen nur im konkreten Zusammenhang
mit dem Grundgeschäft, etwa zur Absicherung einer Dienstleistung oder Warenlieferung, erlaubt sein. Bei Wertpapiertransaktionen
soll eine Gemeinde nicht als "Stillhalter" auftreten. Ans Herz gelegt wird den Gemeindevätern generell,
genau auf die Bonität ihrer Geschäftspartner zu achten.
Der Katalog gilt - mit Ausnahme Niederösterreichs - nur für die kleineren Gemeinden. Versuche, auch die
Städte dafür zu gewinnen, seien gescheitert. Diese - so Mödlhammer - sähen in dem Katalog ein
"zu enges Korsett". |