Die Risikolust der Gemeinden wird eingedämmt   

erstellt am
31. 08. 09

Grafenwörth (nöwpd) - Der Risikolust mit kommunalen Geldern werden Grenzen gezogen. Neue einschränkende Richtlinien für das Veranlagungsmanagement sollen künftig zumindest eine "moralische Verpflichtung" für solche Geschäfte darstellen, kündigte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer an. Niederösterreich will noch einen Schritt weiter gehen und den Maßnahmenkatalog auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Eine entsprechende Ergänzung zur Gemeindeordnung sei bereits in Begutachtung, sagte Mödlhammers Vize, der NÖ Landtagsabgeordnete und Bürgermeister von Grafenwörth, Alfred Riedl. Abweichend von den anderen Bundesländern soll in Niederösterreich die Neuregelung nicht nur für die kleineren Gemeinden, sondern auch für St. Pölten und die anderen Statutarstädte gelten.

Anlass für die Initiative war, dass eine Reihe von Gemeinden in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland im Zug der Finanzkrise mit ihren Veranlagungen hohe Verluste einfuhren. Mödlhammer sprach von einem Gesamtschaden in der Größenordnung von 20 Millionen Euro, weil sich inzwischen manche Aktienwerte wieder erholt hätten. Riedl bezifferte die Verluste der niederösterreichischen Gemeinden insgesamt mit "unter zehn Millionen", wenn man in einer mehrjährigen Betrachtung die erzielten Gewinne mit einbeziehe.

Der 18 Seiten dicke Katalog mit den neuen Richtlinien soll für die Gemeindeväter ein Sicherheitsnetz und ein Hilfsinstrument zugleich sein. Geplant ist nämlich auch die Einrichtung eines Pools von unabhängigen Beratern, um die Gefahr auszuschalten, dass man Marktschreiern aufsitzt. Generell verboten wird nur die Aufnahme von Krediten zum einzigen Zweck, das Geld profitabel weiter zu veranlagen. Das sei und bleibe, so sagte der Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses Bernhard Felderer, "eine ständige Versuchung", weil die Kommunen Kredite um etwa zwei Prozentpunkte billiger bekämen als kommerzielle oder private Kunden. Der höhere Zinssatz bei einer Weiterveranlagung resultiere aber eben aus dem erhöhten Risiko.

Im übrigen laufen die Empfehlungen darauf hinaus, besonders schwer einzuschätzende Engagements zu vermeiden. Unzulässig sollen kurzfristige Veranlagungen in Fremdwährungen sein, längerfristig dürfen sie höchstens 30 Prozent der Gesamtmittel umfassen. Derivatgeschäfte sollen nur im konkreten Zusammenhang mit dem Grundgeschäft, etwa zur Absicherung einer Dienstleistung oder Warenlieferung, erlaubt sein. Bei Wertpapiertransaktionen soll eine Gemeinde nicht als "Stillhalter" auftreten. Ans Herz gelegt wird den Gemeindevätern generell, genau auf die Bonität ihrer Geschäftspartner zu achten.

Der Katalog gilt - mit Ausnahme Niederösterreichs - nur für die kleineren Gemeinden. Versuche, auch die Städte dafür zu gewinnen, seien gescheitert. Diese - so Mödlhammer - sähen in dem Katalog ein "zu enges Korsett".
     
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