Verkehrscoaching soll Bewusstsein dafür schaffen – Ab 1 September: Bewusstseinsbildende Maßnahme
schon beim 1. Alkodelikt
Wien (bmvit) - Erstmals tritt mit 1. September im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets, das generell
höhere Strafen für Hochrisikolenker beinhaltet, eine verpflichtende Maßnahme schon bei der ersten
0,8 Promille-Übertretung (gilt für 0,8 bis 1,19 Promille) in Kraft - nämlich das Verkehrscoaching.
"Wir wollen Bewusstsein dafür schaffen, dass Alkohol am Steuer nicht toleriert werden kann, weil man
dadurch nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben anderer gefährdet", erklärt Verkehrsministerin
Doris Bures. Die Verkehrscoachings sollen Sensibilisieren, eine Reflexion über das eigene Handeln einleiten
und Handlungsalternativen aufzeigen.
In den ersten beiden Stunden der vier Coaching-Einheiten sollen der Gruppe, die aus vier bis maximal zwölf
TeilnehmerInnen besteht, durch Rettungssanitäter oder Rettungsärzte Unfallfolgen und physischen Auswirkungen
von alkoholisiertem Lenken eines Fahrzeugs aufzeigen und aus der eigenen Erfahrung berichten. In der zweiten Hälfte
des Coachings soll dann unter Anleitung von PsychologInnen die reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten
stattfinden, damit in weiterer Folge Handlungsalternativen diskutiert und erarbeitet werden können. Mit der
Einführung des Verkehrscoachings schließt Bures auch eine Lücke, denn bisher gab es für den
Promillebereich 0,8 - 1,19 noch keine bewusstseinsbildende Maßnahme. |