BMASK stellte VKI für Rechtsdurchsetzung von 2008 bis Juni 2009 1,6 Mio. zur Verfügung
Wien (bmask) - "Die Erfahrung zeigt, dass KonsumentInnenrechte in der Praxis oft nicht durchgesetzt
werden. Viele KonsumentInnen scheuen den Gang zum Gericht, aus Schwellenangst oder aufgrund der schwer abschätzbaren
Prozesskosten. Daher führt der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Abmahnungen und Klagen um
die Interessen der Verbraucher durchzusetzen", erklärte Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer
am 27.08. bei der Präsentation des Klagsbericht 08/09. Um KonsumentInnen zu ihrem Recht zu verhelfen, stellte
das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) dem Verein für Konsumenteninformation
(VKI) von 2008 bis Juni 2009 1,6 Mio. Euro zur Verfügung.
"Diese 1,6 Millionen Euro waren gut investiertes Geld. 90 Prozent davon sind wieder zurückgekommen, weil
die Verfahren im Sinne der VerbraucherInnen positiv abgeschlossen werden konnten", zeigte sich der Konsumentenschutzminister
erfreut. "Um VerbraucherInnenrechte künftig noch besser durchsetzen zu können, müssen Gruppenklagen
kommen", so Hundstorfer, der weiter ausführte, dass Gruppenklagen gegenüber den derzeit üblichen
Sammelklagen erhebliche Vorteile hätten. So müssten unter anderem die Ansprüche bei Gruppenklagen
im Vorfeld einer Klage nicht mehr abgetreten werden. "Justizministerin Bandion-Ortner und ich sind uns einig,
dass Gruppenklagen bald kommen müssen und sie sind auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen,"
betonte Hundstorfer, der weiter ausführte, dass es dafür bereits einen "fix-fertigen Entwurf"
aus der vergangenen Regierungsperiode geben würde.
Hundstorfer für Insolvenzabsicherung für Fluglinien
Der Kosumentenschutzminister sprach sich erneut deutlich für eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien
aus: "Pauschalreiseunternehmen brauchen seit 1990 eine Insolvenzabsicherung und diese brauchen wir, im Sinne
des KonsumentInnenschutzes, auch für Fluglinien." Hundstorfer forderte bessere Informationen beim Abschluss
von Leasingverträgen und der Möglichkeit des vorzeitigen Vertragsaustritts. Weiters müsse es ein
eindeutiges Urteil des OGH über die Erhaltungspflicht bei Mietwohnungen geben. "Wir sprechen uns deutlich
dafür aus, dass die Erhaltungspflicht für Thermen und Ähnliches bei den VermieterInnen liegt",
unterstrich Hundstorfer.
Peter Kolba: Gruppenklagen ermöglichen effiziente Rechtsverfolgung
Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, erläuterte die verschiedensten Arten von Klagen und
Prozessen, die der VKI im Sinne des KonsumentInnenrechts führt. "VerbraucherInnen haben auf dem Papier
sehr gute Rechte. Die Durchsetzung scheitert aber oft an den unberechenbaren Prozesskosten", so Kolba, der
einige Beispiele von erfolgreichen Verbandsklagen (u.a. gegen sittenwidrige Klauseln in den AGB von Kfz-Leasingunternehmen,
Lebensversicherungen, Abzocke im Internet und unlauteren Wettbewerb), Musterprozessen (u.a. fehlerhafte Anlageberatung
am Finanzmarkt) und Sammelklagen (Durchfallepidemie in einem Urlaubshotel) anführte. Kolba sprach sich für
eine schnelle Einführung von Gruppenklagen aus, da "diese die Nachteile der Sammelklage weitgehend auflösen
und eine effiziente Rechtsverfolgung ermöglichen" würden.
Harald Glatz: Mehr Sicherheit für KosumentInnen
Der Leiter der konsumpolitischen Abteilung der Arbeiterkammer Wien, Harald Glatz, betonte, wie wichtig
es sei, die Rechte von KonsumentInnen durch Rechtsbeistand zu stärken: "Unsere Prozessbilanz zeigt leider,
dass den Firmen die Ideen nicht ausgehen." Glatz erläuterte, dass Musterklagen, neben der Gruppenklage,
gerade bei Massenschäden, wie sie sich derzeit im Anlagebereich häufen würden, Rechtssicherheit
schaffen und die Rechtsdurchsetzung erleichtern würden. Glatz erteilte unseriösen Werbeanrufen und Internetangeboten
eine klare Absage und sprach sich dafür aus, Erhaltungsarbeiten in der Mietrechtsreform zu verankern, sodass
Reparaturen, wie die an einer defekten Therme, vom Vermieter zu tragen seien. Auch Glatz betonte, wie wichtig es
sei, dass Gruppenklagen so rasch wie möglich kommen, damit KonsumentInnen ihre Rechte kostengünstig durchsetzen
können.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hob erneut hervor, wie wichtig es sei, KonsumentInnen über ihre Rechte zu
informieren und ihnen bei der Durchsetzung der selbigen zur Seite zu stehen. "Unser Ministerium wird sich
weiterhin für die Rechte von KonsumentInnen einsetzen. Wir werden nicht nachlassen, auch wenn wir dadurch
des Öfteren die Judikative bemühen müssen", so Hundstorfer abschließend. |