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Regierungs-Einigung beim Kindergeld |
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erstellt am
25. 08. 09
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Marek:
Kinderbetreuungsgeld biegt in die Zielgerade
Gesetzesentwurf wird zur Begutachtung ausgesendet
Wien (bmwfj) - "Die letzten Hindernisse wurden aus dem Weg geräumt, der Entwurf für
das Kinderbetreuungsgeldgesetz kann zur Begutachtung ausgesendet werden, damit ist die Zielgerade erreicht",
erklärte Christine Marek, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,
zum Abschluss der Akkordierungsgespräche für diesen familienpolitischen Meilenstein.
Bereits jetzt gibt es für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes drei Pauschalvarianten, nämlich dreißig
Monate hindurch je 436 Euro monatlich (verlängert um sechs Monate, wenn sich beide Eltern diese Betreuungszeit
teilen), oder zwanzig (plus vier) Monate zu je 624 Euro oder fünfzehn (plus drei) Monate zu je 800 Euro. Zusätzlich
dazu kommt eine vierte Pauschalvariante, nämlich zwölf (plus zwei) Monate zu je 1.000 Euro.
Als neue einkommensabhängige Variante wird es künftig die Möglichkeit geben, zwölf (plus zwei)
Monate hindurch 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1.000 und höchstens 2.000 Euro zu beziehen.
Dabei ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.
Bei den Pauschalvarianten ist im Entwurf eine Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze vorgesehen, und zwar zusätzlich
zu den bereits bisher möglichen 16.200 Euro/Jahr eine relative Grenze in der Höhe von 60 Prozent des
letzten Einkommens.
Neu wird auch die Regelung bei Mehrlingsgeburten: "Wurde bisher ein Fixbetrag von 218 Euro pro Mehrlingskind
und Monat ausbezahlt, so werden es in Zukunft jeweils 50 Prozent des Grundbetrages sein: Das bedeutet in der Variante
30+6 weiterhin 218 Euro, in der Variante 20+4 aber 312 Euro, in der Variante 15+3 sind es 400 Euro und bei 12+2
schließlich 500 Euro pro Monat und Mehrlingskind", so Marek.
In den letzten Verhandlungen konnte auch eine Einigung über die Bezugsdauer für alleinerziehende Mütter
und Väter erzielt werden: Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil kann in bestimmten
Härtefällen um zwei Monate länger als maximal möglich in der jeweiligen Säule in Anspruch
genommen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der andere Elternteil nach der Geburt des Kindes verstorben
bzw. schwer erkrankt ist, sich in Haft befindet, aber auch in Fällen von Gewalt in der Familie. Schließlich
sollen auch Alleinerziehende mit einem Einkommen von unter EUR 1.200,-- und laufendem Unterhaltsverfahren das verlängerte
Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Abschließend zeigte sich Staatssekretärin Marek optimistisch, dass durch die nunmehr mögliche Begutachtung
des Gesetzes der notwendige Fristenlauf eingehalten werden und die neue Regelung mit 1. Jänner 2010 in Kraft
treten könne. Die Einigung zur im Entwurf noch ausgeklammerten Neuordnung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
werde spätestens im Rahmen der Regierungsklausur am 14. und 15. September 2009 erfolgen, womit dem Parlament
ein für alle Familien treffsicheres und sozial ausgewogenes Paket vorgelegt werden kann. |
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Rudas: Ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung
Einigung beim Kindergeld zeigt einmal mehr, dass Regierung für Menschen in Österreich
arbeitet
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas zeigt sich erfreut über die
heute erzielten Einigungen zum Kindergeld. "Die Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes
ist ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung. Nun können Männer ihr eventuell höheres
Einkommen nicht mehr als Argument gegen eine Beteiligung an der Karenz verwenden", so Rudas am 25.08. gegenüber
dem Pressedienst der SPÖ. Rudas führte weiter aus, dass diese neue Variante des Kindergeldes auch Frauen
mit höherem Einkommen dazu motivieren werde, sich für Kinder zu entscheiden. Die nun erzielte Einigung
und die damit verbundenen Verbesserungen für Österreichs Familien würden, so Rudas, einmal mehr
zeigen, dass die Regierung arbeitet und sich für die Bedürfnisse der ÖsterreicherInnen einsetzt.
"Die SPÖ hält Wort. Das einkommensabhängige Kindergeld startet am 1. Jänner 2010 und damit
wird eine langjährige Forderung der SPÖ endlich umgesetzt", zeigte sich die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
erfreut und erklärte weiter, dass dies aber nicht die einzige Verbesserung beim Kindergeld sei. So werde es
künftig beim einkommensabhängigen Kindergeld eine relative Zuverdienstgrenze geben, die Eltern die Möglichkeit
gibt, zwischen einer fixen Grenze von 16.200 Euro oder 60 Prozent ihres letzten Einkommens vor dem Bezug zu wählen.
"Damit haben Frauen und Männer während der Karenz die Möglichkeit, früher wieder mit einer
höheren Stundenanzahl in ihren Beruf einzusteigen", so Rudas, die dies als "gute Möglichkeit,
Kinder und Karriere zu verbinden" bezeichnete.
AlleinerzieherInnen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Inhaftierung, schwere Erkrankung oder Tod des Partners),
sowie Elternteile, die die Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt haben oder sich in einem Frauenhaus
aufhalten, können, so Rudas, das Kindergeld nun zwei Monate länger beziehen. "Dies gilt auch für
AlleinerzieherInnen, die ein Einkommen unter 1.200 Euro im Monat haben und einen Antrag auf Unterhalt beim Gericht
gestellt haben", so Rudas, die weiter betonte, wie wichtig diese längere Bezugsdauer sei um AlleinerzieherInnen
in besonderen Notlagen zu unterstützen.
Beim Thema Zuschuss für sozial schwächere Familien müsse man, so Rudas, noch intensiv an einer bestmöglichen
Lösung arbeiten. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf auf die sozial Schwächsten in
unserer Gesellschaft nicht vergessen werden", so die SPÖ- Bundesgeschäftsführerin abschließend. |
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Kitzmüller: Kinderbetreuungsgeldgesetz wird immer komplizierter …
…und entwickelt sich zu einem zweiten ASVG
Wien (fpd) - "Mit den neuen Regelungen im Bereich der Alleinerzieherinnen erhöht sich der
Verwaltungsaufwand im Kinderbetreuungsgeldgesetz immens. Anstatt die unsinnige Aufteilungsregelung bei der Betreuung
der Kinder gänzlich abzuschaffen und für alle Kinder - unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern
- den gleichen Betrag auszuzahlen, sollen weitere verwaltungsaufwändige Sonderregelungen eingezogen werden,
die überdies völlig unsinnig scheinen", kommentiert FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese
Kitzmüller den neuesten Kindergeld-Entwurf der Regierung.
Laut diesem Entwurf, solle die Auszahlung für Alleinerziehende in gewissen Situationen um zwei Monate verlängert
werden. Kitzmüller: "Dabei stellt sich die Frage, ob diese Verlängerung bei allen Varianten zu den
jeweiligen Monatsbeträgen gelten soll. Wenn ja, so würde eine Alleinerzieherin in der Variante 30+6 deutlich
weniger Geld erhalten als in der Variante 15+3. Der Unterschied würde hier 728 Euro ausmachen."
Auch die angesprochenen 'Härtefälle' seien nicht wirklich ausgegoren. "Marek will, dass wenn ein
(getrennt lebender) Elternteil eine Haftstrafe absitzt oder schwer erkrankt ist, das Kinderbetreuungsgeld an den
anderen Elternteil eben um diese zwei Monate länger ausbezahlt werden soll", so Kitzmüller. "Dabei
stellt sich die Frage, ob die Haftstrafe über die gesamte Bezugsdauer oder nur während des verlängerten
Bezugs andauern muss? Müssen Ehefrauen von in Haft befindlichen Personen auf die verlängerte Auszahlung
verzichten? Die gleichen Fragen stellen sich bei schweren Erkrankungen und Pflegeheimaufenthalten."
"Werden also mit einem Häftling oder schwer Erkrankten (in Spital oder Pflegeheim) Verheiratete im Vergleich
zu getrennten Eltern durch die Finger schauen", fragt Kitzmüller, "oder meint Marek, der inhaftierte
Elternteil oder der Elternteil im Pflegeheim soll das Kinderbetreuungsgeld für die restlichen Monate selbst
beantragen?" Auch die Regelung, dass hinkünftig eine eigene Zuverdienstgrenze (Einkommen unter 1.200,-)
für Alleinerzieher mit laufendem Unterhalsverfahren eingezogen werde, zeigt für die freiheitliche Familiensprecherin
"wie weltfremd unsere Regierungsverantwortlichen Marek und Heinisch-Hosek sind. "Auch hier stellt sich
die Frag, wann das Verfahren anhängig sein muss: Während des gesamten, oder nur während der verlängerten
Bezugs? In Zukunft müssten - bleibt diese Regelung aufrecht - alleinerziehende Kinderbetreuungsgeldbezieher
also ein finanzielles Interesse an der Verschleppung des Unterhaltsverfahrens auf die Zeit des erweiterten Bezugs
haben." Und die Hauptfrage, so Kitzmüller: "Wer soll das alles kontrollieren? Wie immer in der Familienpolitik
in unserem Land geht es nicht um die eigentlichen Adressaten, nämlich unsere Familien, sondern um die gesellschaftspolitische
Befriedigung meist kinderloser zeitgeistiger 'Intellektueller'."
"Wenn Marek und Heinisch-Hosek weiter ungehindert am Kinderbetreuungsgeld herummurksen können, sagt Kitzmüller
abschließend, "wird sich dieses ursprünglich schlanke Gesetz zu Gunsten unserer Familien zu einem
zweiten ASVG auswachsen. Der Gemeinderat von Schilda hätte wohl sinnvollere Regelungen beschlossen." |
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Haubner: Nicht noch mehr Hürden!
Haubner erinnert daran, dass Familien Leistungsträger sind
Wien (bzö) - "Der SPÖ-ÖVP-Gesetzesentwurf zum Kinderbetreuungsgeld macht den Zugang zu
Leistungen für Familien noch komplizierter, schwieriger und bürokratischer", erklärt BZÖ-Familiensprecherin
Abg. Uschi Haubner. Sie kritisiert, dass es "immer mehr Hürden gibt, bevor die Eltern zu den ihnen zustehenden
Leistungen kommen." Haubner erinnert daran, dass Familien Leistungsträger sind. "Familien sind Leistungsträger
für die Gesellschaft. Sie brauchen Unterstützung!" Haubner verlangt eine Verwaltungsvereinfachung,
beispielsweise mittels einer Streichung der Zuverdienstgrenze. Dies sei leicht durchführbar und bringe den
Familien rasch eine echte Entlastung. |
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Musiol: SPÖ im Kampf gegen Armut umgefallen
Mehr Monate mit Kinderbetreuungsgeld nötig
Wien (grüne) - „Dieser Begutachtungsentwurf zum Kindergeld stellt der SPÖ ein Armutszeugnis
aus: Sie ist im Kampf für die sozial Schwachen einfach umgefallen“, kritisiert die Familiensprecherin der
Grünen, Daniela Musiol.
Musiol sieht die Problematik der Unleichbehandlung von Alleinerziehenden gegenüber Paaren nicht gelöst:
Eine Gleichbehandlung aller Familien würde bedeuten, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für
einen Elternteil nicht nur in bestimmten Härtefällen um zwei Monate länger als maximal möglich
in Anspruch genommen werden kann, sondern notwendig wäre, dass Alleinerziehenden unabhängig vom Einkommen
jene Monate, die normalerweise dem Partner zustehen, ausbezahlt werden, erläutert Musiol. In der längsten
der bereits bestehenden Varianten werden Alleinerziehenden nicht bloß zwei, sondern ganze sechs Monate vorenthalten.
Mehr Monate mit Kinderbetreuungsgeld nötig
„Zudem kämpfen Familien mit der mangelhaften Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen, sodass zusätzliche
Monate mit Kinderbetreuungsgeld dringend gebraucht werden“, so Musiol.
„Die Grünen begrüßen zwar die von ihnen schon lange geforderte Einführung des einkommensabhängigen
Kindergeldes, aber die Kompromisslösung wie sie jetzt am Tisch liegt bedeutet keine Gesamtreparatur sondern
wieder nur ein unübersichtliches Flickwerk“, erklärt Musiol und appelliert an die SPÖ, wenigstens
beim Zuschuss zum Kindergeld gegen die Betonfraktion ÖVP hart zu bleiben: „Zumindest dabei muss sie beweisen,
dass ihnen die soziale Lage von Familien in Österreich bewusst ist und eine Regelung findet, die den sozial
schwachen Familien zu Gute kommt.“ |
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