USLG: Bonuszahlung und Prämien nur beschränkt möglich
Wien (bmf) - Zur Umsetzung der OECD-Vorgaben wurde beim Ministerrat am 25.08. die Unterzeichnung
von drei weiteren Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Die Zahl der unterzeichneten Abkommen steigt somit auf
fünf. Zudem wurden sieben weitere Vollmachten für Verhandlungen von Abkommen gemäß OECD-Standard
beschlossen. "Mit dem Amtshilfedurchführungsgesetz können wir die Voraussetzungen schaffen, um Österreich
von der grauen Liste der OECD zu streichen. Dafür braucht es aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und
damit die Zustimmung der Oppositionsparteien. Wir führen diese Gespräche sehr intensiv, weil wir Sanktionen
vermeiden wollen. Das ist eine sehr sensible Frage und essentiell für den österreichischen Wirtschaftsstandort.
Wir müssen nun rasch im Sinne Österreichs verantwortungsvoll handeln und eine gute Lösung finden",
so Finanzminister Josef Pröll im Anschluss an den Ministerrat.
Zum Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) betonte Pröll: "Unser Ziel ist, Unternehmen
in dieser schwierigen Zeit unter die Arme zu greifen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu halten. Deshalb
stellen wir mit dem ULSG 10 Milliarden Euro in Form von Haftungen zur Verfügung. Die vereinbarte Lösung
- Bonus- und Prämienverbot falls die Vorraussetzungen nicht erfüllt werden - ist ausbalanciert und ein
sehr gutes Ergebnis im Sinne des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes." Grundsätzlich wird es im Rahmen
des ULSG eine Bonusverbotsregelung geben. Es ist jedoch vorgesehen, Bonuszahlungen und Prämien unter folgenden
Voraussetzungen zu ermöglichen, wenn das Unternehmen erfolgreich wirtschaftet: Die Kreditzinsen und das Haftungsentgelt
werden bezahlt, das Unternehmen macht Gewinne, die Liquiditätsbasis des Unternehmens ist nicht gefährdet
und die Prämie ist nicht unangemessen hoch. |