Auftraggeberhaftung ab 1. September in Kraft   

erstellt am
01. 09. 09

Bundesinnungsmeister Frömmel: Sozialbetrugs-Bekämpfungsmodell darf durch EDV-Umsetzung nicht verwässert werden
Wien (pwk) - Mit 1. September wurde per Verordnung des Sozialministers die Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers in Kraft gesetzt.„Seitens der Bauverbände wurde dieser Einführungszeitpunkt - mitten in der Hauptsaison - abgelehnt, weil erfahrungsgemäß bei einer derart komplexen EDV-Umstellung mit Anlaufproblemen zu rechnen ist“, kritisiert Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel.
Schon vorab wurden - auch seitens der betroffenen Firmen - potentielle Schwachstellen aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Von den Bauverbänden wurden zahlreiche Informationsveranstaltungen und Aussprachen mit dem Dienstleistungszentrum der Sozialversicherung organisiert. Diese Anregungen wurden vom Dienstleistungszentrum zum Teil aufgegriffen und entsprechende Nachbesserungen vorgenommen.

„Bei aller berechtigten Kritik am Zeitpunkt der Einführung und der Art der Umsetzung“, so Frömmel“, darf aber Folgendes nicht übersehen werden:

  • Betrügerfirmen, die die Sozialversicherungstöpfe ausplündern, den Wettbewerb zu Lasten der redlichen Firmen verzerren, Arbeitnehmer schädigen und das Image der Branche beeinträchtigen, müssen mit Vehemenz bekämpft werden.
  • Im Regierungsprogramm war als eine Maßnahme gegen diese Praktiken bereits eine unbeschränkte Generalunternehmerhaftung paktiert
  • Den Bauverbänden gelang es, durch umfangreiches Lobbying, diese verfassungswidrige und aus Sicht der Bauverbände ungeeignete Generalunternehmerhaftung zu verhindern. Politik sowie Sozialpartner konnten davon überzeugt werden, eine Regelung einzuführen, durch die eine effiziente Bekämpfung des Sozialbetruges möglich ist und trotzdem das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet wird
  • Nach dem jetzigen System ist die Haftung mit max. 20% der Auftragssumme beschränkt
  • Der Auftraggeber haftet - Umgehungsvorsatz ausgenommen - nur für den jeweils nächsten Subunternehmer und nicht wie ursprünglich vorgesehen für die gesamte Subunternehmerkette.“


Das Modell ist allerdings speziell gegen solche Betrugsmodelle gerichtet, bei denen eine Scheinanmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung erfolgt. Sonstige Formen der illegalen Erwerbstätigkeit müssen mit anderen Mitteln, z.B. verstärkten Kontrollen oder fiskalischen Anreizmodellen für Beschäftigung seriöser Firmen, bekämpft werden.

Seitens der politisch Verantwortlichen besteht die Zusage, das Modell nachzujustieren, falls sich herausstellt, dass durch eine Novelle dauerhafte administrative Erleichterungen möglich sind oder Umgehungskonstruktionen auftauchen.
Die Bauverbände werden daher weiterhin für Erleichterungen bei der Administration sowie die rasche Umsetzung der notwendigen gesetzlichen Adaptierungen eintreten.

„Es kann nicht sein“, so Bundesinnungsmeister Frömmel, „dass dieses, an sich positive Modell durch eine überhastete und unausgegorene EDV-Umsetzung verwässert wird!“

     
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