Wien (bmj) - In einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ (SN, 5.9.2009) nahm Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner zu den Diskussionen der Sommermonate Stellung und bekennt sich zum ministeriellen Weisungsrecht.
Schließlich sei der Minister dem Parlament verantwortlich und könne nicht Weisungen erteilen, „wie es
gerade passt“.
„Das stimmt ganz sicher nicht“, so die Bundesministerin auf die Vermutung, dass die österreichische Justiz
nicht alle Bürger gleich behandle: „Das konnte ich auch in meiner 15-jährigen richterlichen Tätigkeit
nicht erkennen.“ Darüberhinaus reiche vieles, was in den Sommermonaten diskutiert wurde, in die Amtszeit ihrer
Vorgänger zurück.
Aber, so Bandion-Ortner: „Bis jetzt habe ich jedenfalls noch keinen ‚Skandal’ entdecken können. Die Berichterstattung,
die es dazu in manchen Medien gab, war tendenziös, reißerisch und unseriös.“ Wenn es tatsächlich
Missstände gäbe, seien diese jedenfalls abzustellen.
Sie stehe aber nicht an, so Bandion-Ortner, zuzugeben, dass ihr manche Formulierungen der Staatsanwaltschaft im
Einstellungsbeschluss zum Fall Landeshauptmann Gerhard Dörfler/Ortstafelverrückung „auch nicht gut gefallen“
hätten: „Das war auch ein Mitgrund, warum ich bei meinem Amtsantritt im Jänner diesen Vorhabensbericht
an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt habe. Der zweite Vorhabensbericht war dann um einiges nachvollziehbarer.“
Die Experten im Ministerium – „das sind hervorragende Strafjuristen“ – hätten sich den Akt angeschaut und
seien zum Ergebnis gekommen, dass die Einstellung des Verfahrens juristisch vertretbar ist. „Die Staatsanwaltschaft
Klagenfurt hat das so gesehen, die Oberstaatsanwaltschaft Graz auch, wie auch die Experten im Justizministerium.
Daraus jetzt einen Skandal zu machen – das halte ich für den eigentlichen Skandal: Denn man verunsichert die
Bevölkerung und versucht, ihr das Vertrauen in die Justiz zu nehmen.“
In dem Interview repliziert Bandion-Ortner die Frage, ob sie das Verschwinden vertraulicher Justizakten aus dem
Ministerium beunruhigt folgendermaßen: „Die Amtsverschwiegenheit hat ihren Sinn. Dadurch werden Rechte von
Betroffenen geschützt. Ich bin aber nicht sonderlich beunruhigt. Angesichts der heftigen Diskussionen, was
die Fachaufsicht über die Staatsanwälte betrifft, habe ich einen Expertenrat einberufen. Dieser soll
sich das System anschauen und die Frage beantworten, wie man etwa die staatsanwaltlichen Entscheidungen noch transparenter
gestalten kann, um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen.“
Das in Folge der Veröffentlichungen in den Mittelpunkt gerückte Weisungssystem habe durchaus seine Vorteile.
Denn der Minister sei dem Parlament verantwortlich und könne keinesfalls Weisungen erteilen, wie es ihm gerade
passt: „In keinem dieser Fälle, die man jetzt diskutiert, wurde je vom Ministerium eine Weisung erteilt. Man
hätte offenbar eine erwartet, aber es ist keine ergangen. Das Weisungsrecht ist in den vergangenen Jahren
viel transparenter geworden.“ Das jetzige System sei durchaus gut und sie habe noch keine durchdachte Lösung
präsentiert bekommen, wie man es besser machen könnte. Aber sie sei natürlich für Diskussionen
offen. „Auch ein ‚Bundesstaatsanwalt’ müsste jemandem verantwortlich sein. Ich glaube nicht, dass es die ‚personifizierte
Gerechtigkeit’ gibt.“ |