WKÖ-Hochhauser: Stärkung und Sanierung der Betriebe im Vordergrund
Wien (pwk) -"Das geplante neue Insolvenzrecht bringt eine Reihe von wichtigen Verbesserungen
für die Betriebe und stellt die Sanierungschancen für Unternehmen in den Vordergrund", erklärte
heute, Donnerstag, Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
bei der Veranstaltung "Auf dem Weg zu neuen Sanierungsverfahren", die von der WKÖ gemeinsam mit
der Tageszeitung "Die Presse" in Wien abgehalten wurde.
Der Ministerialentwurf zum Insolvenzrecht, der sich derzeit in Begutachtung befindet, sieht im Wesentlichen vier
Neuerungen vor: Die Verfahrensvereinfachung, wonach Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einer Insolvenzordnung
zusammengefasst werden, das Zurückdrängen der Konkursabweisung mangels Masse, Förderung und Sanierung
sowie die Motivierung der Unternehmer, rechtzeitig ein Verfahren einzuleiten.
"Die Stärkung und Sanierung der Betriebe stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes, denn damit würden
wirtschaftliches Vermögen und Arbeitsplätze abgesichert", betonte Hochhauser. Im ersten Halbjahr
2009 war ein Anstieg der Insolvenzen um 17,6 Prozent auf rund 1.900 Fälle zu verzeichnen.
Der Wirtschaftskammer geht es vor allem darum, Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten der Betriebe
zu sichern, Exportwirtschaft und Inlandsnachfrage zu unterstützen und die Probleme am Arbeitsmarkt einzudämmen.
WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: "Das neue Insolvenzrecht ermöglicht darüberhinaus ein
leichteres Ablegen des 'Stigmas des Scheiterns'."
Darauf ging auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in ihren einleitenden Worten zur Veranstaltung ein: Mit
dem neuen Gesetz werde dem Motto "Retten statt ruinieren" stärker als bisher Rechnung getragen:
"Uns geht es vor allem darum, die Sanierungsschancen zu erhöhen und die 'Konkurse mangels Masse', die
besonders schädlich sind, weil die finanzielle Gebarung nicht überprüft wird, zurückzudrängen",
unterstrich die Ministerin. |