Vorschläge zur Reform der Anlageberatungsberufe liegen vor
Wien (pk) - In der globalen Finanzkrise haben auch österreichische Anleger bedeutende Verluste
bei Wertpapier-Investments hinnehmen müssen. In der Folge wurde der Ruf nach besserer Bearatung und mehr Rechtssicherheit
für Wertpapierkunden sowie nach mehr Verantwortung für die Konzessionsträger laut. Darauf reagierte
der Nationalrat am 10.12.2008 mit der Aufforderung an den Finanzminister und die Justizministerin, eine Reform
der Anlageberatungsberufe, insbesondere für Finanzdienstleistungsassistenten, auszuarbeiten. Ein gemeinsamer
Reformvorschlag der beiden Ressorts liegt dem Parlament seit kurzem in Form eines Berichtes vor ( III-86 d.B.).
Die Ausgangslage
Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) vermitteln derzeit aufgrund einer Konzession im Rahmen der Gewerbeordnung
(freies Gewerbe) für Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapiere
und Fondsprodukte. Sie sind oft für mehrere Auftraggeber tätig, deren Verantwortung und Haftung jeweils
im Wertpapieraufsichtsgesetz geregelt ist.
Die Reformvorschläge im Einzelnen
Für eine umfassende Reform des Systems der Anlageberatungsberufe sowie zur fachlichen und rechtlichen Verbesserung
der Erbringung von Vermittlertätigkeiten für konzessionierte Institute schlagen Finanz- und Justizressort
nun folgende Gesetzesänderungen vor:
Finanzdienstleistungsassistenten sollen ihre Tätigkeit künftig nur im Rahmen der "Gewerblichen Vermögensberatung"
oder im Rahmen des neugeschaffenen reglementierten Gewerbes eines "Wertpapieragenten" ausüben dürfen.
Gewerbliche Vermögensberater sollen als vertraglich gebundene Vermittler nicht gleichzeitig als Mehrfachvermittler
für andere Unternehmen arbeiten können. Die Tätigkeit von Wertpapieragenten soll an einen Befähigungsnachweis
- Prüfung oder Nachweis ausreichender Erfahrung in einer leitenden Position - gebunden werden. Außerdem
sollen Wertpapieragenten für höchstens drei Wertpapierdienstleistungsunternehmen und nur bei Vorliegen
der gewerberechtlichen Voraussetzungen arbeiten dürfen.
Von diesen Änderungen erwarten sich die Legisten der beiden Ressorts eine überschaubarere Produktpalette
und eine bessere Beratungsqualität sowie mehr Aufsicht und eine wirksamere Haftung. Wertpapieragenten sind
als Erfüllungsgehilfen eines konzessionierten Wertpapierunternehmens zu verstehen. Zu den Voraussetzungen
ihrer Gewerbeberechtigung zählt ein aufrechtes Vertretungsverhältnis. Die Zuordnung zum konzessionierten
Institut soll verstärkt und die Haftung des Konzessionsträgers künftig auch dann gelten, wenn der
Agent seinen Geschäftsherren vor Geschäftsabschluss nicht offengelegt hat. Dies würde die Rechtssicherheit
für den Kunden erhöhen und einen starken Anreiz für die Unternehmen darstellen, Tätigkeit und
Ausbildung ihrer Vermittler stärker zu kontrollieren.
Die derzeit 18.000 Finanzdienstleistungsassistenten sollen auf die erhöhten gewerberechtlichen Anforderungen
innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist aufgeschult werden. Zudem sollen hauptberuflich tätige Finanzdienstleistungsassistenten
eine Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmer erhalten können, heißt es in dem gemeinsamen
Bericht des Finanz- und des Justizministeriums.
Die Vorteile einer solchen Reform werden wie folgt zusammengefasst: Höhere Beratungsqualität durch höhere
Qualifikation und Anreize zur Hauptberuflichkeit. Erhaltung einer unabhängigen Vertriebsschiene und der Tätigkeit
gewerblicher Vermittler für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Mit einer entsprechenden Aufschulung wahren
die bisherigen Finanzdienstleistungsassistenten ihre Erwerbsmöglichkeit. Zugleich verbessern strengere Haftungsregeln
die Rechtsstellung des Kunden und sichern die Kontrolle durch den verantwortlichen Konzessionsträger. Die
Transparenz für Kunden, Aufsicht und Markt werde verbessert.
Gegenüber anderen Reform-Optionen - ersatzlose Abschaffung, Verbot der Mehrfachvermittlung oder verpflichtende
Konzessionierung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz - machen das Finanz- und das Justizressort übereinstimmend
auf verfassungsrechtliche Bedenken, soziale Nachteile (Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit) und auf die Gefahr des Ausweichens
in den grauen Kapitalmarkt aufmerksam. Daher habe man solche Alternativmodelle verworfen, schreiben Finanz- und
Justizressort in ihrem gemeinsamen Bericht und kündigen einen abgestimmten Gesetzentwurf zur Reform der Anlageberatungsberufe
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