Prüfkompetenzen des Rechnungshofs werden ausgeweitet   

erstellt am
21. 09. 09

Verfassungsausschuss beschließt Änderung im Rechnungshofgesetz
Wien (pk) - Die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auf Unternehmungen, an denen die öffentliche Hand mit weniger als 50% beteiligt ist, die jedoch unter beherrschendem Einfluss des Bundes stehen oder in denen der Bund mit einem anderen vom Rechnungshof kontrollierten Rechtsträger, z.B. Länder und Gemeinden, das Sagen haben, wird nun auch durch eine Änderung des Rechnungshofgesetzes abgesichert. Der entsprechende Antrag von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen passierte am 18.09. den Verfassungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der genannten Parteien.

Die dazu notwendige Änderung im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde bereits am 14. September 2009 vom Verfassungsausschuss verabschiedet.
     
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