Verfassungsausschuss beschließt Änderung im Rechnungshofgesetz
Wien (pk) - Die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auf Unternehmungen, an denen
die öffentliche Hand mit weniger als 50% beteiligt ist, die jedoch unter beherrschendem Einfluss des Bundes
stehen oder in denen der Bund mit einem anderen vom Rechnungshof kontrollierten Rechtsträger, z.B. Länder
und Gemeinden, das Sagen haben, wird nun auch durch eine Änderung des Rechnungshofgesetzes abgesichert. Der
entsprechende Antrag von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen passierte am 18.09. den Verfassungsausschuss
mehrheitlich mit den Stimmen der genannten Parteien.
Die dazu notwendige Änderung im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde bereits am 14. September 2009 vom Verfassungsausschuss
verabschiedet. |