EU-Unterausschuss: Kritik an Ausweitung der Dolmetschung bei Gericht   

erstellt am
17. 09. 09

Debatte über vertiefte Zusammenarbeit in Justiz und Inneres vertagt
Wien (pk) - Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beschäftigte sich am 16.09. mit dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren sowie mit dem geplanten so genannten "Stockholm Programm", das dem vom Europäischen Rat im November 2005 angenommenen "Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU" folgen soll. Ein konkreter Vorschlag zu einem solchen "Post-Haag-Programm 2010-2014" liegt zwar noch nicht vor, die Europäische Kommission hat jedoch Ende Juni 2009 dazu die Mitteilung "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienst der Bürger" vorgelegt. Das Haager Programm bildete in den letzten Jahren die Basis für die Kooperation im Bereich Justiz und Inneres.

Die Debatte um das "Stockholm-Programm" wurde einstimmig vertagt. Die Abgeordneten wollen die Vorlage des konkreten Programms abwarten und darüber ausführlich mit den betroffenen Ressorts diskutieren. Dies auch deshalb, weil es seitens der Fraktionen, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, Bedenken gegen einige in der Mitteilung angekündigte Vorhaben gibt. Ein weiterer EU-Unterausschuss dazu wurde für Oktober in Aussicht genommen.

Was den Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren betrifft, so wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich ein Antrag auf Ausschussfeststellung beschlossen. Die Abgeordneten begrüßen zwar grundsätzlich die Intentionen der Vorlage, sie bezweifeln jedoch, ob eine dringende Notwendigkeit für den Erlass des Rahmenbeschlusses besteht, da die Mitgliedstaaten ohnedies allgemein verpflichtet sind, sich nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu richten. Der Vorschlag erscheint insgesamt im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip problematisch, heißt es im Antrag, weil er die Mitgliedstaaten einseitig mit Kostenfolgen belastet, ohne endgültig den Nachweis zu erbringen, dass die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses neben den ohnedies nach Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK garantierten Rechten notwendig und erforderlich ist, um die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden zu verbessern.

Auch der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte in seiner Sitzung vom 3. September 2009 dazu einstimmig eine ablehnende Stellungnahme verabschiedet. Der Rahmenbeschluss entspreche nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und verursache hohe Kosten, heißt es in der genannten Stellungnahme.

Als Ressortzuständige stand Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den Abgeordneten für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Differenzierte Debatte zu Ausweitung der Rechte auf Übersetzung
Mit dem geplanten Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren sollen gemeinsame Mindestnormen innerhalb der EU auf diesem Gebiet festgelegt werden. Damit will man seitens der EU die Rechte von verdächtigen Personen, die die Verhandlungssprache des Gerichts weder sprechen noch verstehen, stärken und gleichzeitig die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung erleichtern. Verdächtige Personen sollen während des gesamten Strafverfahrens das Recht auf Simultanübersetzung haben, auch während ihrer Gespräche mit dem eigenen Anwalt. Darüber hinaus sollen von allen maßgeblichen Schriftstücken schriftliche Übersetzungen angefertigt werden.

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner informierte die Abgeordneten, dass man beabsichtige, den Rahmenbeschluss in der EU Ende des Jahres zu verabschieden. Sie begrüßte die geplanten Angleichungen der Standards, schränkte aber ein, dass der Begriff "maßgeblich" etwas unklar sei. Außerdem, so die Justizministerin, entspreche die österreichische Rechtsprechung den Standards des EGMR. Es stelle sich auch die Frage ob jede Übersetzung vom Steuerzahler getragen werden muss, bemerkte Bandion-Ortner und verwies gleichzeitig auf die Gefahr der Verfahrensverzögerung. Sie stellte auch fest, dass sich die Dolmetscherkosten aufgrund des Rahmenbeschlusses verdoppeln würden.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) stimmte der Ministerin zu und unterstrich die hohen rechtsstaatlichen Standards in Österreich, die auf alle Fälle aufrecht erhalten werden müssen. Im Justizsystem dürfe aber nicht immer die Schnelligkeit Priorität haben, wandte er ihr gegenüber ein.

Differenziert zum vorliegenden geplanten Rahmenbeschluss äußerte sich auch Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V). Selbstverständlich habe man Interesse daran, dass Österreicherinnen und Österreicher ihre Rechte in anderen Staaten wahrnehmen, sagte er. Es stelle sich jedoch die Frage, was man unter Mindeststandards versteht. Keinesfalls sollte man über das Ziel schießen. Beschuldigte müssten in der Lage sein, dem Verfahren in jeder Phase zu folgen und so werde das auch in Österreich gehandhabt. Unpräzise Formulierungen, Schüssel sprach von "Gummiformulierungen", seien zu vermeiden, denn diese könnten die Basis für Nichtigkeitsbeschwerden sein. Er hinterfragte auch, ob alles, was zwischen Beschuldigtem und Anwalt gesprochen wird, tatsächlich gedolmetscht werden müsse und mahnte, eine unterschiedliche Entwicklung durch derartige Rahmenbeschlüsse zwischen EGMR und der EU zu vermeiden. Wie die Justizministerin warnte Schüssel vor einer eklatanten Verteuerung der Dolmetscherkosten.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) hielt es für wichtig, auf die Bremse zu steigen, da er keinen Verbesserungsbedarf sehe. Die österreichische Strafrechtspflege sei in der Lage, den Vergleich mit anderen Ländern Stand zu halten, sagte er.

Ebenso wenig Handlungsbedarf sah Abgeordneter Johannes Hübner (F). Er nannte den Vorschlag ein "klares Produkt der Selbstbeschäftigung der EU-Bürokratie". Dem Antrag auf Ausschussfeststellung fehlt ihm zufolge zwar eine klare Aussage, dennoch wurde er von der FPÖ unterstützt.

Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen lehnten die Grünen den Antrag auf Stellungnahme ab. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) unterstützte die Zielsetzungen des Rahmenbeschlusses uneingeschränkt. Die Kostenfrage könne nicht das Ende der qualitativen Messlatte sein, merkte er an. Er teilte auch nicht die Bedenken von Abgeordnetem Schüssel wegen unpräziser Formulierungen, da man innerstaatlich die Präzisierungen nachholen könne.

Zum Abschluss der Debatte betonte die Justizministerin nochmals die hohen österreichischen Standards und meinte, dass aufgrund des Rahmenbeschlusses andere Mitgliedstaaten ihre Standards anheben müssten. Zur Kostenfrage hielt sie fest, dass Österreich das einzige Land sei, wo die Justiz mit knappen Mitteln zu kämpfen hat.
     
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