Blecha und Khol: Pensionsanpassung 2010 muss Werterhaltung garantieren   

erstellt am
16. 09. 09

Seniorenratspräsidenten präsentieren aktuelle Forderungen
Wien (seniorenrat) - Im Anschluss an die Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates am 15.09. erörterten die Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol vor Medienvertretern jene aktuelle Forderungen, die den Seniorinnen und Senioren derzeit ein besonderes Anliegen sind:

  • Pensionsanpassung 2010 mit dem Preisindex für Pensionistenhaushalte
  • Protest gegen die Diskriminierung Älterer in der Berichterstattung
  • Sofortmaßnahmen für Pensionskassen-Pensionisten
  • Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen
  • Vollversammlung des Seniorenrates am 8. Oktober 2009


Im Detail
Pensionsanpassung 2010 mit dem Preisindex für Pensionistenhaushalte
Nunmehr liegen die Grundlagen für die Berechnung der Anpassung der Pensionen 2010 vor. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen werden für die Ermittlung der Pensionsanpassung für 2010 die Erhöhungen der Verbraucherpreise gemäß VPI im Zeitraum August 2008 bis Juli 2009 herangezogen. Obwohl die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung erst Ende Oktober tagen wird, kann bereits jetzt mit dem Vorschlag eines Anpassungsfaktors für 2010 in Höhe von 1,5 % gerechnet werden.

Das geltende Regierungsübereinkommen hat die Werterhaltung der Pensionen zugesichert. Diese Werterhaltung kann nach Auffassung des Österreichischen Seniorenrates nur die Anwendung des von der Statistik Austria unabhängig ermittelten Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) gewährleisten. Berechnungen für den genannten Zeitraum ergeben dabei eine Inflation von 1,9 % für Haushalte, deren Hauptverdiener ein oder zwei Pensionistinnen oder Pensionisten sind.

Eines der vorrangigen Anliegen des Österreichischen Seniorenrates stellt daher die jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage dieses PIPH und als Ersatz für den Verbraucherpreisindex (VPI) dar.

Die Prüfung der Validität des Preisindex für Pensionistenhaushalte ist seitens der im Sozialministerium eingerichteten Arbeitsgruppe noch nicht abgeschlossen. Da dieser Index seitens der Statistik Austria nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards erstellt wird, ist der PIPH über jeden Zweifel erhaben. Einwände die seitens einzelner Interessensgruppen gegen die Richtigkeit der beim PIPH verwendeten Methoden erhoben werden, müssten gleichzeitig auch gegen die Methoden beim VPI erhoben werden, welcher alle österreichischen Haushalte repräsentiert.

Protest gegen die Diskriminierung Älterer in der Berichterstattung
Der Österreichische Seniorenrat protestiert auf das Entschiedenste gegen die Entgleisungen einzelner Printmedien im Zusammenhang mit der jüngsten Berichterstattung zur kommenden Pensionsanpassung.

Die Warnung vor der Grauen Gefahr und die Bezeichnung der ältere Generation als Asoziale oder gierige und maßlose Kaste von Frühpensionisten und Langzeitrentnern, die den Generationenvertrag bricht und den Jungen die Zukunft stiehlt, sind empörend und geeignet, den sozialen Frieden und Zusammenhalt in Österreich zu gefährden und Generationen gegeneinander auszuspielen. Solche hetzerischen Aussagen sind einer unabhängigen Berichterstattung unwürdig und werden massiv verurteilt.

Die legitimen Forderungen nach der Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) waren Richtschnur für die Verhandlungen der Pensionsanpassung 2008 und 2009 und entsprechen dem Bekenntnis der Bundesregierung zur Werterhaltung der Pensionen.

Die Wertsicherung der Pensionen ist die Grundlage des Vertrauens auch künftiger Generationen in unser hochwertiges Pensionssystem, das sich seit vielen Jahrzehnten bewährt hat und bewiesenermaßen die sicherste Form der Alterssicherung der heute Jungen darstellen wird. Die langfristige Finanzierung steht auf sicheren Beinen und die Staatszuschüsse sind gemessen am BIP in den letzten Jahren sogar gesunken.

Die Seniorenvertreter stellen keine unverschämten oder unfinanzierbaren Forderungen, sondern arbeiten konsequent für die Sicherung der Lebensgrundlage der mehr als 2 Millionen Pensionsbezieher und sind sich ihrer Verantwortung gegenüber folgenden Generationen vollkommen bewusst.

Sofortmaßnahmen für Pensionskassen-Pensionisten
Mit Bedauern musste der Österreichische Seniorenrat feststellen, dass der am 28. Juli von der Bundesregierung präsentierte Vorhabensbericht zur Optimierung des Pensionskassensystems nicht ausreichend Stellung zu den Problemen der bereits geschädigten Pensionskassen-Leistungsberechtigten nimmt. Seit dem Jahr 2000 haben diese rund 60.000 Bezieher Verluste von bis zu 45 % bei ihrer Zusatzpension hinnehmen müssen.

Aus Sicht der gesetzlich anerkannten Interessenvertretung aller älteren Menschen besteht im Punkt des Lebensphasen-Modells dringender Änderunsbedarf bei der Sicherheits-VRG hinsichtlich des Garantie-Zinssatzes, bei dem eine Erhöhung des Rechnungszinses von 2,5 % auf 3,5 % angestrebt wird.

Bei der Schwankungsrückstellung bedarf es weiters einer Befreiung von jedweder Dotationsverpflichtung für jene Pensionskassen-Leistungsberechtigten, bei denen der vereinbarte Rechnungszinssatz von Beginn der Beitragszahlung bzw. der Zielübertragung bis 2008 im jährlichen Durchschnitt nicht erwirtschaftet wurde.

Konkrete Angaben fehlen im Vorhabensbericht überdies bei der Sicherheits-VRG hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung beim optionalen Umstieg, der voraussichtlich mit einer Pensionskürzung von bis zu 30 % verbunden ist und der Definition der Valorisierungsart.Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, dass die Politik ihre Mitverantwortung an der derzeitigen Pensionskassenproblematik auch verstärkt für die Gruppe der Pensionskassen-Leistungsberechtigten wahrnimmt und Sofortmaßnahmen auf Grundlage weiterer Sozialpartnergespräche aufnimmt.

Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage
Einheitlich vertreten alle Seniorenorganisationen die Auffassung, dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen ihren Sinn verloren haben und nicht weiter aufrecht erhalten werden dürfen. Überdies ergeben sich gegen die Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.

Der Österreichische Seniorenrat fordert daher - gedeckelt bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage - die Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.

Die Arbeiten der - im Regierungsprogramm vorgesehenen - Arbeitsgruppe zum Thema "Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen" sind unter Einbeziehung der Sozialpartner, somit auch des Österreichischen Seniorenrates, umgehend aufzunehmen.

     
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