Fremdenrecht
Wien (bmi) - "Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz schaffen wir ein geordnetes Fremdenrecht,
bei dem die humanitäre Haltung Österreichs beibehalten wird. Gleichzeitig ist es ein deutliches Signal
an die Schlepper, dass es sich nicht lohnt", so Innenministerin Maria Fekter bei einer Pressekonferenz am
15.09. im Rahmen der Regierungsklausur in Salzburg.
"Österreich hat mit dem geltenden Fremdenrecht eine gute Basis für geregelte Zuwanderung",
betont die Ministerin. Es werde daher keine Eingriffe in die geltende Asyl-Rechtslage geben. Ziel sei es vielmehr,
das Fremdenrecht noch effizienter zu gestalten. "Das geordnete Fremdenrecht baut dabei auf folgende Schwerpunkte
auf: rasche Entscheidungen, Schutz für Verfolgte, Kampf gegen Missbrauch, konsequente Abschiebungen sowie
Aufenthaltserlaubnis nach den Interessen Österreichs", betont Fekter.
Das Hauptaugenmerk beim geordneten Fremdenrecht liege vor allem in der Effizienzsteigerung insbesondere bei Schubhaft
und Dublin-Verfahren. Dabei werden eine effizientere Anwendung der Schubhaft, eine Reduzierung der Beschwerdefrist,
eine Gebietsbeschränkung bis zum Ende des Zulassungsverfahrens bzw. eine Meldeverpflichtung umgesetzt. |