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Mödlhammer: Österreichweite Empörung über Urteil gegen Bürgermeister |
erstellt am |
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Dringender Handlungsbedarf bei Haftungsfragen Wien (gemeindebund) - "Ich habe dutzende besorgte Anrufe und Rückmeldungen von Amtskollegen aus ganz Österreich, die über das Urteil gegen einen Bürgermeister aus Unterach am Attersee (OÖ) hellauf empört sind", berichtete Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer am 15.09. "Hier herrscht im Justizministerium dringender Handlungsbedarf, um die Gemeinden und ihre Bürgermeister/innen künftig vor solchen Urteilen zu schützen." Die Vorgeschichte: Kürzlich waren der Bürgermeister von Unterach am Attersee sowie sein Vorgänger vom Thalgauer Gericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil ein deutscher Gast von einer Brücke über eine Klamm gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bürgermeister wird berufen. Der Gemeinde und ihren Verantwortlichen wurde vorgeworfen, nicht ausreichend für die Sicherheit gesorgt zu haben. "Die Wanderwege und auch die betreffende Brücke wurden aber in regelmäßigen Abständen von Mitarbeitern der Gemeinde begangen und kontrolliert", so Mödlhammer. "Es ist aus meiner Sicht völlig unzumutbar, hier die Funktionsträger der Gemeinde persönlich und mit ihrem Privatvermögen haftbar zu machen und zu kriminalisieren", so der Gemeindebund-Chef. "Wenn dieses Beispiel Schule macht, können wir einen Großteil der Freizeitmöglichkeiten in Österreich und damit auch den Tourismus schlicht zusperren." Mödlhammer sieht nun im Justizministerium dringenden Handlungsbedarf. "Ich erwarte mir hier Vorschläge, wie man mit solchen Fällen künftig umgeht, ohne die finanziellen Existenzen von Gemeindepolitikern zu gefährden. Unter diesen Umständen darf sich nämlich niemand wundern, wenn es keine Kandidaten mehr für das Bürgermeisteramt gibt." Die Juristen im Ministerium seien nun aufgefordert, entsprechende Vorschläge auf den Tisch zu legen, "wir stehen für notwendige Verhandlungen natürlich jederzeit bereit". Mödlhammer mahnte in diesem Zusammenhang auch die Eigenverantwortung von Menschen bei ihrer Freizeitgestaltung ein. "Es kann nicht immer für alles einen Schuldigen geben. Die Menschen haben auch eine Mitverantwortung für ihre eigene Sicherheit, besonders in ihrer Freizeit. Dem betroffenen Bürgermeister versicherte der Gemeindebund-Präsident seine volle Unterstützung beim Gang zum Berufungsgericht. "Wir werden dieses Urteil in dieser Form ganz sicher nicht hinnehmen, sondern diesen Fall ausjudizieren." |
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Informationen: http://www.gemeindebund.at | ||
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