AK: 30 Jahre Konsumentenschutzgesetz   

erstellt am
28. 09. 09

Mehr Schutz für KonsumentInnen nötig!
Wien (ak) - Das Konsumentenschutzgesetz ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten. „Ein Meilenstein für die Verbraucher“, resümiert Harald Glatz, Leiter der AK Konsumentenpolitik. „Aber: Es heißt mehr denn je dranbleiben!“ Finanzkrise, neoliberale EU Wirtschaftspolitik und immer neue Ideen von Firmen zeigen, dass VerbraucherInnen sehr oft draufzahlen. „Das kann nicht sein“, sagt Glatz, „der Konsumentenschutz gehört gestärkt!“

Das Konsumentenschutzgesetz sollte das Ungleichgewicht zwischen KonsumentInnen und AnbieterInnen ausgleichen. Zu den Kernbestimmungen zählen zum Beispiel der Schutz vor dem Kleingedruckten, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzt durch die Verbandsklage, das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften und die Gewährleistungspflicht des Unternehmers. „Durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 kam es dann zu Ergänzungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes, die durchaus fortschrittlich waren“, sagt Glatz. Als Beispiel nennt Glatz etwa Verbraucherschutzbestimmungen bei über Internet oder Telefon abgeschlossenen Verträgen.

Aber: Der Alltag der KonsumentInnen hat sich seit 1979 sehr verändert. Der Grund dafür ist eine verstärkte Liberalisierung von zentralen Dienstleistungen, technische Innovationen, Internationalisierung und Globalisierung sowie die prekäre wirtschaftliche Lage vieler Menschen. „Ein negativer Nebeneffekt der Liberalisierung ist ein undurchschaubarer Markt“, so Glatz. Nur ein Beispiel: Bei den Finanzprodukten gibt es erhebliche Intransparenz, wie auch die EU-Kommission jüngst festegestellt hat. Die Werbung ist oft an der Grenze der Irreführung. „Konsumenten werden mit Angeboten und Produkten überschwemmt. Die Infos bleiben oft auf der Strecke. Wer soll da noch den Überblick behalten“, fragt Glatz.

Die neoliberale Ideologie hatte in den letzten Jahren in ganz Europa Einfluss auf den Konsumentenschutz. Der Schutzgedanke wurde weitgehend zurückgedrängt. Mit der Finanzkrise hat das neoliberale Marktsystem einen schweren Dämpfer erhalten und der Ruf nach umfassenden Reformen wurde laut. „Von der EU kommt nun die nächste Schlagseite“, sagt Glatz. Sie plant neue Regeln im Konsumentenrecht und will dadurch einige wichtige Maßnahmen für heimische KonsumentInnen durchlöchern.

Die AK bleibt dran, um Verschlechterungen auf EU-Ebene abzuwehren und kämpft für stärkere Konsumentenrechte. Die AK verlangt mehr Schutz:

  • Der Anlegerschutz soll verbessert werden durch mehr und verständlichere Informationen über Finanzprodukte. Beim Kredit sollen die Gesamtkosten klar angegeben werden, etwa auch die Kosten der Kontoführung und einer Kreditrestschuldversicherung.
  • Das Justizministerium soll rasch die Möglichkeit der Gruppenklagen einführen, damit AnlegerInnen einfacher zu ihrem Recht kommen.
  • Im Mietrechtsgesetz muss klar geregelt werden, dass die Reparatur einer Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten, der Vermieter übernehmen muss.
  • Mehr Sicherheit gegen lästige Telefonwerbung und unfaire Tricks im Internet.
     
Informationen: http://www.arbeiterkammer.at    
     
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