Finanzaufsicht in Europa   

erstellt am
23. 09. 09

Kommission verabschiedet Legislativvorschläge zur Stärkung
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 23.09. ein wichtiges Paket von Legislativentwürfen angenommen, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschriften sollen die Zusammenarbeit verbessern helfen, um die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. Mit den Rechtsvorschriften wird ein neuer Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken für das Finanzsystem als Ganzes zu erkennen und insbesondere Frühwarnungen abzugeben, auf die dann möglichst schnell reagiert werden soll. Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen, das sich aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bankwesen, Wertpapierhandel sowie Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zusammensetzt.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hierzu: „Finanzmärkte sind heute nicht mehr national, sondern europäisch und global ausgerichtet, so dass auch die Aufsicht europäisch und global sein muss. Wir schlagen heute ein neues europäisches Aufsichtssystem vor, das die politische Rückendeckung der Mitgliedstaaten hat und sich auf den de Larosière- Bericht stützt. Wir wollen den europäischen Steuerzahler vor weiteren schwarzen Tagen wie im Herbst 2008 schützen, als die Regierungen Milliarden Euro in die Rettung der Banken investieren mussten. Dieses europäische System kann als Vorbild für ein weltweites System dienen, und genau dafür werden wir uns in Pittsburgh stark machen“.

Der für den Bereich Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy fügte hinzu: „Dieses Paket ist Ergebnis des raschen und entschlossenen Handelns der Kommission, die Mängel in der europäischen Finanzaufsicht beheben will, um künftige Finanzkrisen zu verhindern. Ich hoffe auf eine rasche Verabschiedung dieses Pakets durch Rat und Parlament, damit die neuen Strukturen im Jahr 2010 ihre Arbeit aufnehmen können.“

"Die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken, um Risiken zu entdecken und vorzubeugen, ist ein Meilenstein um die Unausgewogenheiten der Finanzsysteme sowie die Schwächen unserer Finanzaufsicht Systeme zu bewältigen, die zumindest teilweise für die Finanzkrise verantwortlich waren,"ergänzte Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.

Die derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach wie vor national organisiert ist.

Die heutigen Legislativvorschläge gehen diese Schwächen sowohl auf Ebene der Makro- als auch auf der Mikroaufsicht an. Im Einzelnen schaffen sie:

  • einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) , der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung;
  • ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Mikroaufsicht“). Hierbei handelt es sich um ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten. Geplant sind eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).


Der ESRB wird befugt sein, Warnungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden) und die Europäischen Aufsichtsbehörden zu richten, die den Vorgaben Folge zu leisten haben oder begründen müssen, warum sie untätig bleiben wollen. Am ESRB beteiligt sind die Präsidenten der EZB, der nationalen Zentralbanken sowie der Europäischen und der nationalen Aufsichtsbehörden. Die Schaffung des ESRB steht in Einklang mit verschiedenen multilateralen und außerhalb der EU laufenden Initiativen wie der Einsetzung des Gremiums für Finanzstabilität durch die G20.

Im Bereich Finanzdienstleistungen gibt es auf EU-Ebene derzeit drei Ausschüsse, die für die Mikroaufsicht (d. h. die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute) zuständig sind, allerdings nur beratende Funktionen besitzen: den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), den Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR).

Die neuen Behörden übernehmen sämtliche Funktionen dieser Ausschüsse, erhalten darüber hinaus aber u. a. folgende zusätzliche Aufgaben:

  • Erarbeitung von Vorschlägen für technische Standards, die sich an den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung orientieren;
  • Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, wenn diese aufgrund bestehender Rechtsvorschriften verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten oder sich zu einigen;
  • Beitrag zur Gewährleistung einer konsequenten Anwendung technischer Gemeinschaftsvorschriften (auch im Wege von „Peer-Reviews“);
  • direkte Beaufsichtigung der Rating-Agenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde;
  • Koordinierung im Krisenfall .

Die Vorschläge waren sowohl nach Veröffentlichung der Empfehlungen einer von Präsident Barroso beauftragten Expertengruppe unter Vorsitz des ehemaligen leitenden Direktors des IWF Jacques de Larosière als auch zwischen Ende Mai und Mitte Juli, als die Kommission dem Europäischen Rat ihre Vorschläge präsentierte, Gegenstand ausführlicher Beratungen. Auf dem EU-Gipfel vom Juni wurden die Vorschläge für den neuen Aufsichtsrahmen unterstützt und eine rasche Annahme der erforderlich Rechtsakte gefordert.

     
Informationen: http://    
     
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