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Kindergeld |
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erstellt am
22. 09. 09
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Heinisch
Hosek: "Für Geburten ab 1. Oktober kann einkommensabhängiges Kindergeld beantragt werden"
Zwei Monate mehr Kindergeld für armutsgefährdete Alleinerziehende ist ein großer
Erfolg - Betreuungsplätze für die Jüngsten ausbauen
Wien (bpd/sts) - "Für Eltern, deren Babys ab 1. Oktober 2009 geboren werden, kann das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld bis zum 14. Lebensmonat in Anspruch genommen werden, wenn sich die Eltern die Zeit mit dem
Kind teilen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zum Beschluss des Ministerrates am 22.09. Es
sei gelungen, den jungen Eltern mit dem einkommensabhängigen Kindergeld mehr Wahlmöglichkeiten als bisher
zu bieten. Damit werde den Lebensentwürfen der Familien entsprochen, so die Ministerin. Denn es gebe viele
Frauen, die nach der Babypause schnell wieder in den Beruf zurückkehren möchten. "Gleichzeitig wollen
wir mehr Väter motivieren, zumindest zwei Monate zuhause bei ihrem Kind zu verbringen", so Heinisch-Hosek
weiter.
Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen sei es erstmals seit vielen Jahren gelungen, auch auf die
spezifischen Lebensumstände von Alleinerziehenden und ihren Kindern einzugehen. Armutsgefährdete Alleinerzieherinnen
oder Alleinerzieher können ab kommendem Jahr das Kindergeld zwei Monate länger beziehen, egal welche
Variante sie wählen. "Es freut mich sehr, dass wir Alleinerziehenden, die es besonders schwer haben,
unter die Arme greifen können. Denn diesen Frauen und Männern gebührt unser aller Respekt",
sagte die Ministerin am Rande des Ministerrats.
Auch auf die Neuregelung beim Kindergeldzuschuss für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende könne
man stolz sein. Denn die ärmsten Familien müssten die neue Beihilfe ab kommendem Jahr nicht mehr zurückzuzahlen.
"Das Damoklesschwert der Rückzahlung gibt es nicht mehr. In Zukunft kann die Beihilfe von 180 Euro monatlich
ein Jahr lang bezogen werden, ohne dass sie zurückgezahlt werden muss", so Heinisch-Hosek.
"Damit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auch tatsächlich ein Erfolg wird und viele Eltern
das Angebot in Anspruch nehmen, müssen wir für ausreichende Kinderbetreuungsplätze für unter
3-jährige Kinder sorgen", macht die Frauenministerin die nächsten Herausforderungen deutlich. Denn
zu Recht würden sich viele Eltern schon heute die Frage stellen, wie ihr Kind nach 14 Monaten betreut werden
soll. Daher setze sie sich dafür ein, dass der vom Bund mitfinanzierte Ausbau der Kinderbetreuung über
2010 hinaus fortgesetzt werde. Denn der Druck werde enorm steigen, die Lücke an Plätzen für die
Jüngsten zu schließen, sagte Heinisch-Hosek abschließend. |
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Marek: Familienpolitischer Meilenstein
Stichtag für die neuen Varianten ist der 1. Oktober 2009
Wien (bmwfj) - "Nach dem seit 1. September 2009 geltenden Gratis-Kindergarten für alle
5-Jährigen in ganz Österreich setzen wir mit dem Beschluss des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes
und der neuen 1.000,- Euro Pauschalvariante im heutigen Ministerrat innerhalb kürzester Zeit den nächsten
familienpolitischen Meilenstein, der mit 1. Jänner 2010 in Kraft tritt", so Familienstaatssekretärin
Christine Marek. Das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld solle ein Anreiz speziell für gut
qualifizierte und besser verdienende Frauen sein, um leichter "Ja" zu Kindern zu sagen. Durch die Nettoersatzrate
von 80 Prozent des Letztbezuges sollen aber auch mehr Väter motiviert werden, bei ihren Kindern zu Hause zu
bleiben.
In ihren Ausführungen hob Marek hervor, dass "zusätzlich auch eine Härtefallregelung für
Alleinerziehende geschaffen wurde, die eine wirkliche Hilfe sein wird. Alleinerziehende und besonders Frauen, die
in akut schwierigen Situationen sind, erhalten in bestimmten Fällen in allen Bezugsvarianten zusätzlich
zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld". Außerdem werde es neben den Verbesserungen für Mehrlingsgeburten
beim Bezug einer Pauschalvariante für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende auf Antrag für
das erste Lebensjahr des Kindes auch eine Beihilfe von 180,- Euro monatlich geben, die im Gegensatz zum jetzigen
Zuschuss nicht mehr zurückgezahlt werden müsse. "Mit dem vorliegenden, sozial ausgewogenen Gesamtpaket
und den beiden neuen Kinderbetreuungsgeld-Varianten leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, sowohl für Frauen als auch für Männer."
Stichtag 1. Oktober 2009
Im Vergleich zu den bereits bei der Regierungsklausur in Salzburg präsentierten Eckpunkten habe man eine wesentliche
Änderung vorgenommen, so die Familienstaatssekretärin weiter. "Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen
werdender Eltern haben wir uns dazu entschlossen, den Stichtag, der ursprünglich für den 1. November
2009 vorgesehen war, auf 1. Oktober 2009 vorzuziehen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die
1.000,- Euro Pauschalvariante gelten somit für Geburten ab 1. Oktober 2009", sagte Marek, die in diesem
Zusammenhang darauf hinwies, dass Anträge aber erst mit 1.1.2010 gestellt werden können. d.h. zum Bezug
der neuen Varianten kann der Antrag für Geburten zwischen 1. Oktober 2009 und 31. Dezember 2009 erst mit 1.1.2010
gestellt werden. Für Zeiträume im Jahr 2009 erfolgen in diesem Fall keine rückwirkenden Zahlungen.
Für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt werden, stehen weiterhin die bereits vorhandenen Pauschalvarianten
(30+6, 20+4, 15+3) zur Verfügung. Einmal beantragt, ist ein späterer Umstieg in eines der neuen Modelle
(1.000,- Euro Pauschalvariante oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) nicht möglich. |
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Haubner: Von Bürokraten entworfener Hindernislauf
Die Ärmsten zahlen drauf
Wien/Linz (bzö) - "Der heutige Ministerratsbeschluss zum Kinderbetreuungsgeld macht den
Zugang zu Leistungen für Familien noch komplizierter, schwieriger und bürokratischer. Das ist nichts
anderes als ein von Bürokraten entworfener Hindernislauf, bei dem durch die Kürzung des Zuschusses die
Ärmsten draufzahlen. Die Verlierer dieser neuen Regelung sind die Familien, die einzigen Gewinner die Bürokraten",
erklärt BZÖ-Familiensprecherin Abg. Uschi Haubner. Sie kritisiert, dass es "immer mehr Hürden
gibt, bevor die Eltern zu den ihnen zustehenden Leistungen kommen."
Besonders schwere Kritik übt die BZÖ-Familiensprecherin an der Tatsache, dass der Zuschuss beim Kinderbetreuungsgeld
nur mehr für ein Jahr - statt während des gesamten Kindergeldbezugs - ausbezahlt wird und gleichzeitig
die Verdienstgrenze halbiert worden ist. "Zwei Drittel aller Familien verlieren den Anspruch auf den so wichtigen
Zuschuss. Das ist ein soziales Kürzungsprogramm gerade auf Kosten der Schwächsten - nämlich der
ärmsten Familien", so Haubner. Gerade die SPÖ habe mit der Kürzung des Zuschusses für
die ärmsten Familien ihr so groß verkündetes soziales Gewissen wieder einmal gewissenlos über
Bord geworfen. "Die SPÖ will sich im Oberösterreich-Wahlkampf als die soziale Partei verkaufen,
beim Kahlschlag des Zuschusses zeigt die SPÖ ihr wahres unsoziales Gesicht", so Haubner.
Das BZÖ verlangt eine Verwaltungsvereinfachung, beispielsweise mittels einer Streichung der Zuverdienstgrenze.
Dies sei leicht durchführbar und bringe den Familien rasch eine echte Entlastung. "Die Regierung soll
endlich an der Bürokratie sparen und nicht bei den ärmsten Familien. Am System sparen und nicht bei den
Menschen, aber dazu sind SPÖ und ÖVP wieder einmal zu feige", bekräftigt Haubner abschließend. |
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Musiol: Kleiner Fortschritt, Ungerechtigkeiten im Detail
Kinder getrennt lebender Paare weiterhin benachteiligt
Wien (grüne) - "Das einkommensabhängige Kindergeld ist ein kleiner Schritt in die
richtige Richtung, aber beim Betrachten der Details werden Ungerechtigkeiten sichtbar", erklärt die Familiensprecherin
der Grünen, Daniela Musiol.
Die Väterbeteiligung zu erhöhen und etwas für besser verdienende Frauen zu tun ist zu begrüßen,
doch dies passiert zu Lasten einer weiteren Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden und Paaren. Die Diskriminierung
von Kindern getrennter Paare gegenüber Kindern von zusammenlebenden Paaren bleibt weiter aufrecht. Nur in
Extremfällen kann die Bezugsdauer um zwei Monate verlängert werden. Für Paare ist es allerdings
möglich, je nach Variante bis zu sechs Monate länger Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, erläutert
Musiol. "Den Zuschuss in eine Leistung umzuwandeln, die nicht zurückgezahlt werden muss, entspricht einer
langjährigen Forderung der Grünen. Die geplante Verkürzung der Bezugsdauer auf ein Jahr und die
Halbierung der Zuverdienstgrenze verschärft jedoch die soziale Benachteiligung. Für Menschen die in Armut
bzw. in Armutsgefährdung leben ist diese Neuerung ein schwerer Rückschlag", kritisiert Musiol.
"Die Vorverlegung des Stichtages auf 1. Oktober ist zwar ein Zeichen dafür, dass sich Marek und Heinisch-Hosek
der Problematik bewusst sind. Allerdings ergeben sich dadurch völlig neue Probleme. Es können Zeitlücken
entstehen, in denen Mütter ohne Kinderbetreuungsgeld und unversichert sind", so Musiol.
Denn die vorgesehene Regelung der Regierung führt dazu, dass Eltern für bis zu vier Wochen keine Geldleistung
bekommen, wenn sie sich für eine der beiden neuen Varianten entscheiden. Schlimmstenfalls läuft der Mutterschutz
Ende November aus, das neue Kinderbetreuungsgeld wird aber erst ab Jänner ausgezahlt. Im Dezember ist man
daher ohne die Karenzleistung und überdies unversichert. Hier entsteht eine Lücke, die bei Familien zu
finanziellen Engpässen führen kann. Es ist nämlich nicht möglich, für den Zeitraum bis
Anfang Jänner die bisherige Variante zu wählen, weil ein Umstieg ins neue System danach nicht möglich
ist.
Musiol: "Bei der letzten Umstellung des Kinderbetreuungsgeldes 2008 konnten Eltern einmal umsteigen und in
eine andere Variante des Kinderbetreuungsgeldes wechseln. Diese Möglichkeit muss auch bei dieser Neuerung
geschaffen werden."
Die Grüne ist insgesamt mit der Stichtagregelung unglücklich. "Bei uns melden sich zahlreiche Eltern,
deren Kind auch vor dem neuen Stichtag geboren wird. Aufgrund von Wochengeldanspruch und Resturlaub werden sie
einen Antrag aber erst 2010 stellen und müssen dennoch in den alten Varianten bleiben. Auch Eltern, die eine
Frühgeburt haben, werden von der neuen Variante nichts haben." |
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