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Das System macht Sinn |
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Wien (bmj) - In einem Interview mit der Stadtzeitschrift „Falter“
nahm Justizministerin Claudia Bandion-Ortner Mitte September unter anderem zu den Themen Weisungen und Amtsverschwiegenheit
sowie Medienrecht und Gerichtsgebühren Stellung. Gleich zu Beginn des Interviews wies Bandion-Ortner darauf hin, dass die Entscheidungen, die der „Falter“ bisher publiziert hat, „alle gerechtfertigt“ waren. Das derzeitige System der Weisungskette mache unabhängig davon Sinn, allerdings habe sie im Hinblick auf eine verstärkte Transparenz staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen einen Expertenrat eingerichtet, der das System durchleuchten und Strategien entwickeln soll. „Unter Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Rechte der Betroffenen“, so die Justizministerin, die außerdem betonte, dass ein Gefühl nicht Basis von Entscheidungen sein dürfe: „Nicht Gefühl, Ideologie oder Sympathie, sondern nur das Gesetz ist für Entscheidungen der Justiz relevant. Es gibt Politiker, Richter, Staatsanwälte, die angeklagt und auch verurteilt wurden.“ Ein Staatsanwalt dürfe einen Bürger auch nicht leichtfertig vor Gericht stellen, sondern es müsse eine Verurteilungswahrscheinlichkeit geben. In komplexen Fällen oder solchen, die im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen gäbe es eine übergeordnete Instanz oder die Möglichkeit des gerichtlichen Fortführungsantrags. Bandion-Ortner erinnerte im „Falter“-Gespräch daran, dass auch der Vorhabensbericht und die Begründung einer Entscheidung Teil des Ermittlungsverfahrens seien und damit ebenfalls der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Zum Thema Weisungsrecht sagte die Ministerin außerdem: „Es ist richtig, dass ich seinerzeit für die Abschaffung des Weisungsrechtes plädiert habe, um politische Einflussnahme auf die Justiz zu verhindern. Seit damals hat sich jedoch die gesetzliche Lage erheblich verändert. Damals konnte man einfach Weisungen erteilen. Heute müssen die Weisungen schriftlich im Akt festgehalten und dem Parlament berichtet werden. Ich bin als Ministerin dem Parlament und der Öffentlichkeit verantwortlich. Aber bitte schön, wir können über alles reden: nennen sie mir ein System, das besser und wirklich durchdacht ist!“ Es mache Sinn, so die Ministerin weiter, dass gewisse Verfahren im Sinne der einheitlichen Rechtsanwendung von der Oberstaatsanwaltschaft und vom Bundesministerium überprüft werden. Parlamentarische Unterausschüsse seien hingegen nicht geeignet, Strafverfahren zu überprüfen: „Es darf keine politische Entscheidung sein, ob jemand angeklagt wird oder nicht.“ Zur Erhöhung der Gerichtsgebühren verwies die Ministerin auf die Möglichkeit, Verfahrenshilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings räumte sie ein, dass die Erhöhung relativ hoch sei: „Aber auch die Justiz kostet Geld und ich muss die Justiz funktionsfähig halten.“ Die Reform des Medienrechts sei kein Angriff auf die Boulevardpresse, sondern es gehe um den Opferschutz: "Sie kennen die Entgleisungen in den Fällen Fritzl und Kampusch. Wir wollen die Opfer und ihre Angehörigen vermehrt schützen. Auch die Angehörigen der Täter verdienen mehr Respekt – ohne dass Täter in verstärktem Ausmaß geschützt werden." Die Gerichtsberichterstattung und der investigative Journalismus würden dadurch nicht behindert. Man wolle aber das Sanktionensystem effektiver gestalten. "Wir sind gerade in einem offenen Diskussionsprozess. Generell ernte ich viel Verständnis für unser Vorhaben.“ |
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