Auch die Verankerung der neuen Reifeprüfung als Kernaufgabe des BIFIE ist ein wichtiger Schritt
Wien (bmukk) - Am 22.09. wurde eine Novelle des BIFIE-Gesetzes im Ministerrat beschlossen. Kernpunkt der
Novelle ist eine neugeschaffene Informationspflicht der Erziehungsberechtigten im Bezug auf etwaige Zusatzerhebungen
bei internationalen oder nationalen Studien wie PISA, PIRLS, TIMSS oder den Bildungsstandards. Eltern werden also
in Zukunft über den Zweck, den Zeitpunkt und die Mitwirkungspflicht ihres Kindes an einer Zusatzerhebung -
wie zum Beispiel Zusatzfragen zum Thema Gewalt an der Schule - schriftlich informiert. Auch wird im Rahmen der
Gesetzesnovelle die Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes noch klarer verankert. Ziel
dieser Änderungen ist es, das Vertrauen der Eltern in die Bildungsforschung zu stärken und höchste
Transparenz zu gewährleisten.
Weiters werden im Rahmen der Novelle die Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der neuen Reifeprüfung
als Kernaufgabe des BIFIE festgeschrieben und die Basisabgeltung des BIFIE dementsprechend - im Rahmen von ressortinternen
Budgetumschichtungen - von 6,5 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro erhöht. Bildungsministerin Claudia Schmied betont
die Wichtigkeit dieser Novelle: "Angewandte Bildungsforschung ist für eine faktenbasierte Bildungspolitik
von zentraler Bedeutung. Die breite Akzeptanz bei Eltern und Schüler ist hierfür unverzichtbar. Daher
schaffen wir durch die Novelle des BIFIE-Gesetzes noch mehr Transparenz für alle Betroffenen. Auch die Verankerung
der neuen Reifeprüfung als Kernaufgabe des BIFIE ist ein wichtiger Schritt. Ich danke ÖVP-Bildungssprecher
Werner Amon für die professionelle Zusammenarbeit", so Schmied. |