Schmied: "Novelle des BIFIE-Gesetzes bringt mehr Transparenz für alle Betroffenen"   

erstellt am
22. 09. 09

Auch die Verankerung der neuen Reifeprüfung als Kernaufgabe des BIFIE ist ein wichtiger Schritt
Wien (bmukk) - Am 22.09. wurde eine Novelle des BIFIE-Gesetzes im Ministerrat beschlossen. Kernpunkt der Novelle ist eine neugeschaffene Informationspflicht der Erziehungsberechtigten im Bezug auf etwaige Zusatzerhebungen bei internationalen oder nationalen Studien wie PISA, PIRLS, TIMSS oder den Bildungsstandards. Eltern werden also in Zukunft über den Zweck, den Zeitpunkt und die Mitwirkungspflicht ihres Kindes an einer Zusatzerhebung - wie zum Beispiel Zusatzfragen zum Thema Gewalt an der Schule - schriftlich informiert. Auch wird im Rahmen der Gesetzesnovelle die Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes noch klarer verankert. Ziel dieser Änderungen ist es, das Vertrauen der Eltern in die Bildungsforschung zu stärken und höchste Transparenz zu gewährleisten.

Weiters werden im Rahmen der Novelle die Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der neuen Reifeprüfung als Kernaufgabe des BIFIE festgeschrieben und die Basisabgeltung des BIFIE dementsprechend - im Rahmen von ressortinternen Budgetumschichtungen - von 6,5 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro erhöht. Bildungsministerin Claudia Schmied betont die Wichtigkeit dieser Novelle: "Angewandte Bildungsforschung ist für eine faktenbasierte Bildungspolitik von zentraler Bedeutung. Die breite Akzeptanz bei Eltern und Schüler ist hierfür unverzichtbar. Daher schaffen wir durch die Novelle des BIFIE-Gesetzes noch mehr Transparenz für alle Betroffenen. Auch die Verankerung der neuen Reifeprüfung als Kernaufgabe des BIFIE ist ein wichtiger Schritt. Ich danke ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon für die professionelle Zusammenarbeit", so Schmied.
     
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