Regulierungsbehörde legt Tätigkeitsbericht 2008 vor
Wien (pk) - Im Kommunikationsbericht 2008 legt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Rechenschaft über die wirtschaftliche Gestion des Unternehmens und über die operative Umsetzung der Regulierungsziele
im Interesse aller Marktteilnehmer und zum Nutzen der Konsumenten. Streben nach Effizienz in der Durchführung,
Effektivität in der Erreichung der Regulierungsziele sowie internationales Benchmarking sind für die
RTR-GmbH wichtige Parameter bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen, heißt es dazu programmatisch in der
Einleitung des Berichts.
Rundfunk: Regulierung im Zeichen von Wettbewerb und Medienvielfalt
Die RTR-GmbH, die ihre Aufgaben vor allem unter den Gesichtspunkten mehr Wettbewerb und Medienvielfalt sieht, leistet
im Bereich Rundfunk ihren Beitrag zur Erreichung jener Ziele, die im KommAustria-Gesetz (KOG) festgelegt sind.
Die Förderung des Marktzutritts neuer Anbieter, die Sicherung der Meinungsvielfalt und Förderung der
Qualität der Rundfunkprogramme, die Entwicklung von technischen und ökonomischen Konzepten für einen
dualen Rundfunk, die Sicherstellung der Erhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter, die Optimierung
der Nutzung des Frequenzspektrums und die Schaffung und Bewahrung einer modernen und qualitativ hochstehenden Kommunikationsinfrastruktur
waren daher auch 2008 die Leitlinien für die Aktivität der GmbH. Die Verfasser heben in diesem Sinn vor
allem die Vergabe einer Lizenz für Handy-TV sowie die Zulassung von 16 digitalen Multiplex-Plattformen für
terrestrische Lokal- und Regional-TV-Stationen hervor, weisen aber auch auf eine Reihe von Zulassungen im Radio-
und Fernsehbereich hin, so etwa Neuzulassungen von Privatradios, Erweiterungen von Hörfunk-Versorgungsgebieten
sowie Neuzulassungen von Fernsehsendern.
Auf dem Gebiet der Telekommunikation zielten die Aktivitäten der Regulierungsbehörde, wie der Bericht
auflistet, auf die Festlegung der Rahmenbedingungen für den Markt, die Durchsetzung von Verpflichtungen und
Rechten, die faire, transparente und nicht diskriminierende Vergabe knapper Ressourcen, die Wahrung des Konsumentenschutzes,
Förderung von Investitionen und Innovation sowie Unterstützung der Harmonisierung auf EU-Ebene ab.
Freier Postmarkt braucht Regulator
Was schließlich die Postdienste betrifft, schickt der Bericht voraus, das derzeitige Postgesetz sehe keine
Ziele vor, die durch Regulierung zu erreichen wären. Die Verfasser weisen allerdings auf die im Gefolge der
ab 2011 vollständigen Liberalisierung der Erbringung von Postdiensten notwendige Neuregelung hin. Zentrale
Punkte eines neuen Postmarktgesetzes werden dabei der Marktzugang, die Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes
sowie das Ausmaß der Verpflichtungen sein, die dem marktmächtigen Unternehmen zugunsten seiner Mitbewerber
auferlegt werden. Der Bericht sieht in diesem Zusammenhang vor allem auch die Rolle der Regulierungsbehörde
angesprochen, die, wie er betont, ebenfalls in diesem neuen Gesetz festzulegen sein werde. Unbestritten sei, dass
ein "starker Regulator", der sich auf Unabhängigkeit, angemessene Ressourcenausstattung in personeller
und materieller Hinsicht, Fachwissen und Transparenzverpflichtungen stützen kann, in der Lage sei, einen gewichtigen
Beitrag zur Liberalisierung zu leisten, heißt es im Bericht. |