Finanzielle Entschädigung bei Verspätungen, mehr Information und mehr Service für
die Bahnkunden
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures schickt am 05.10. das Gesetz zur EG-Verordnung über
die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in die Begutachtung. Damit bekommen Fahrgäste im Fernverkehr und Jahreskarteninhaber
im Regionalverkehr einen verbindlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen und die
Informations- und Hilfeleistungspflichten von Bahnunternehmen werden erweitert. Bures: "Die Interessen der
Fahrgäste rücken stärker ins Zentrum. Für die Bahnunternehmen ist das ein Signal, die Kundenorientierung
weiter auszubauen. Qualität, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit müssen im öffentlichen
Verkehr im Vordergrund stehen."
Die EG-Verordnung tritt am 3. Dezember in Kraft; das dazugehörige Bundesgesetz zur EG-Verordnung, mit dem
die spezielle Ausgestaltung geregelt wird, soll noch heuer beschlossen werden und wird ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden
sein. Inhaltlich gibt es jeweils auf den Fernverkehr und den Nahverkehr abgestimmte Regelungen.
Zwtl: Entschädigung bei Verspätungen im Fernverkehr: 25 Prozent bei einer Stunde, 50 Prozent bei zwei
Stunden
Im Fernverkehr erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des
Fahrkartenpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des Fahrkartenpreises. Weiters sind Bahnunternehmen zu Hilfeleistungen
verpflichtet. So müssen sie bei Verspätungen von mehr als einer Stunde den Fahrgästen Erfrischungen
und Mahlzeiten anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar
sind.
Außerdem gibt es die Verpflichtung, wenn infolge von Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung
notwendig wird, den Fahrgästen die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft kostenlos
anzubieten. Und: Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so muss das Eisenbahnunternehmen
einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste organisieren.
Im Regionalverkehr haben Jahreskarteninhaber Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei häufigen
Verspätungen
Weil die EG-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten ist, hat sich Österreich dafür entschieden,
für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem den Pendlerinnen und Pendlern zugute
kommt.
Demnach erhalten Inhaber von Jahreskarten eine Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den
vorher festgelegten Pünktlichkeitsgrad unterschreitet. Der jeweils für eine Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad
wird von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) nach strengen
Kriterien überprüft.
Die Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber von Jahreskarten automatisch
für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad unterschritten wurde, eine mindestens 10-prozentige
Entschädigung, und zwar in Form eines Gutscheins oder einer Gutschrift auf die nächste Jahreskarte.
Schlichtungsverfahren beim Schienen-Regulator
Bahnkunden können ihre Ansprüche direkt beim Verkehrsbetreiber geltend machen. Für strittige Angelegenheiten
wird für die Bahnkunden eine eigene Schlichtungsstelle bei der Regulierungsbehörde Schienen Control GmbH
eingerichtet. Darüber hinaus steht natürlich auch der Gerichtsweg offen.
Breite Zusammenarbeit zur Verbesserung der Qualität im Nahverkehr
Parallel zur Neuregelung der Fahrgastrechte wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Qualität des Nahverkehrs,
insbesondere im Hinblick auf Pünktlichkeit, Information und Service, verbessern helfen soll. Unter der Leitung
des Verkehrsministeriums nehmen die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Schienen-Fachverband, sämtliche
Verkehrsverbünde und der Schienenregulator an dieser Arbeitsgruppe teil.
Dieses Gremium hat auch die Aufgabe, die Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen zu den Fahrgastrechten
in der Praxis zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Verbesserungen auszuarbeiten. |