Hahn lädt Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen ins Ministerium   

erstellt am
02. 10. 09

40 %-Frauenquote in UG-Novelle gesetzlich festgeschrieben – Workshop mit umfassenden Informationen Seitens des BMWF
Wien (bmwf) - Auf Einladung von Wissenschaftsminister Johannes Hahn waren kürzlich die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen der Universitäten bei einem Workshop im Wissenschaftsministerium zu Gast. Zentrales Anliegen seitens des Ministeriums war dabei die umfassende Information rund um die mit 1. Oktober in Kraft tretende Novelle zum Universitätsgesetz, die u.a. eine 40-prozentige Frauenquote für sämtliche Uni-Gremien festschreibt. „Die Frauenquote wurde notwendig, um die Chancen für Frauen im Universitätsbereich nachhaltig auszubauen und die schrittweise Erhöhung des Frauenanteils zu beschleunigen“, so Wissenschaftsminister Johannes Hahn.

Edith Gößnitzer, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Universitätsfrauen, begrüßte die Einladung des Ministeriums zu diesem Workshop und diesen wichtigen Schritt in der Novelle des Universitätsgesetzes: "Die Instrumente der Vergangenheit waren zu schwach, die Quote gibt unseren Anliegen nun mehr Dynamik und Sichtbarkeit."

Mit der UG-Novelle erhalten die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen „neue Instrumente und damit mehr Durchschlagskraft, um im Interesse der Frauen an den Universitäten echte Chancengleichheit zu gewährleisten“, so der Wissenschaftsminister. Wie diese Novelle in der Praxis umzusetzen ist und welche neuen Aufgaben konkret auf die Mitglieder des Arbeitskreises zukommen, darüber wurde in diesem Workshop informiert. Dabei zeigte sich auch der dringende Wunsch der Arbeitskreise, sie in dieser neuen Verantwortung tatkräftig zu unterstützen.

Das neue Aufgabenprofil umfasst etwa im Bereich der Diskriminierungstatbestände eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs. Beispielsweise, wenn es um den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung geht. Darüber hinaus müssen künftig dem Arbeitskreis alle Ausschreibungstexte vor der Ausschreibung zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Weitere Neuerungen im Zuge der UG-Novelle: Die Frist zur Anrufung der Schiedskommission wurde von zwei auf drei Wochen erweitert. Zur Überprüfung der Frauenquote wurden die Möglichkeiten ebenfalls ausgeweitet, beispielsweise wenn bei der Zusammensetzung des Rektorats oder der vom Senat eingesetzten Kollegialorgane die 40-prozentige Frauenquote nicht erfüllt ist. Im Falle des Verdachts der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einer Bewerberin kann der Arbeitskreis innerhalb einer Woche Beschwerde bei der Schiedskommission einbringen.

„Die 40prozentige Frauenquote für alle Kollegialorgane ist eine wichtige Aufgabe, mit der wir die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen nicht alleine lassen dürfen“, so Hahn abschließend.
     
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