Sicherung der Aussengrenzen   

erstellt am
01. 10. 09

Schweiz unterzeichnet Vereinbarung für die Teilnahme an der EU-Agentur FRONTEX
Bern (efd) - Die Schweiz und die EU haben am 30.09. in Brüssel die Zusatzvereinbarung unterzeichnet, die die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz an der "Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen" (FRONTEX) regelt. Damit ist der Weg für die Teilnahme der Schweiz an FRONTEX frei. Die Beteiligung an von FRONTEX koordinierten Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis und gemäss den schweizerischen Interessen und Kapazitäten.

Bereits im vergangenen Jahr haben Bundesrat und Parlament die Übernahme und Umsetzung der EG-Verordnung zur Errichtung von FRONTEX genehmigt, ebenso die "Verordnung über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke" (RABIT). Da im Hinblick auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Agentur noch Einzelheiten zu klären waren, wurde ein Zusatzabkommen notwendig. Mit der Unterzeichnung des Zusatzabkommens zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der EU-Mitgliedstaaten, die heute in Brüssel vorgenommen wurde, ist der Weg für die Teilnahme der Schweiz an FRONTEX frei. Der finanzielle Beitrag der Schweiz dürfte gemäss Schätzungen durchschnittlich 2,3 bis 2,7 Millionen Franken pro Jahr betragen.

Ziel der "Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen" ist die erleichterte Umsetzung bestehender oder geplanter Massnahmen der EU bei der Überwachung ihrer Aussengrenzen. Die Agentur koordiniert allerdings solche Aktionen nur, sie führt sie nicht selbst durch. Zuständig für die Durchführung einer Aktion an der EU-Aussengrenze ist der jeweilige Einsatzstaat.

Die Beteiligung an von FRONTEX koordinierten Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis und gemäss den schweizerischen Interessen und Kapazitäten. Operationen an den Luft-Aussengrenzen (internationale Flughäfen) sowie teilweise auch an den Land-Aussengrenzen sind für den Binnenstaat Schweiz naturgemäss von grösserer Relevanz als solche an den See-Aussengrenzen. Für die Zusammenarbeit mit FRONTEX ist in der Schweiz das Grenzwachtkorps zuständig.

Ein zentrales Instrument zur Sicherung der Aussengrenzen sind die so genannten Rapid Border Intervention Teams (RABIT). Mit der Teilnahme an FRONTEX verpflichtet sich die Schweiz, auf Anfrage an Aktivitäten dieser Soforteinsatzteams teilzunehmen. Die Schweizer Beteiligung an RABIT-Einsätzen wird sich auf zwei bis vier Personen beschränken und vor allem in der Entsendung von Fachleuten (Dokumentenberater, Fahrzeugspezialisten) bestehen. Die Schweiz kann jedoch Gründe geltend machen (z.B. nationale betriebliche Bedürfnisse), weshalb sie sich an einer RABIT-Aktion nicht beteiligt.

Bislang hatte die Schweiz bei FRONTEX einen Beobachterstatus inne und nahm an deren Aktionen auf ad-hoc-Basis teil (Beispiel: Euro 2008, durch FRONTEX koordinierte Rückführungsflüge).
     
zurück