Finanzminister stellt Transparenzpaket für Finanzplatz Österreich vor
Wien (bmf) - "Österreich hat in den vergangenen Tagen in Sachen Transparenz einen gewaltigen
Schritt nach vorne gemacht. Erstmals setzt Österreich bei der Amtshilfe in Steuerfragen den internationalen
Standard der OECD um", sagt Finanzminister Josef Pröll. Damit sei das Ende der Fahnenstange in Transparenzfragen
aber noch nicht erreicht. Auf internationaler Ebene gehe es jetzt darum, Transparenz auch bei Trusts, anonymen
Firmen und sonstigen anonymen Veranlagungsformen durchzusetzen.
Aber auch auf nationaler Ebene gebe es Verbesserungsbedarf, konstatiert Pröll. "In vielen Rechtsbereichen
finden sich Bestimmungen, die viele Jahre alt sind und einfach nicht mehr dem internationalen Standard im Kampf
gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechen. Hier haben wir Handlungsbedarf."
Die nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen betreffen vor allem den Bereich der Strafverfolgung, gewisse
Bereiche des Wirtschaftsrechts und gewisse Aspekte der Organisation der Verwaltung.
"Mir als Finanzminister ist es ein Anliegen, dass auf dem Finanzplatz Österreichs die höchsten internationalen
Transparenz- und Rechtsstandards eingehalten werden. Ich werde daher anregen, dass wir gemeinsam mit dem Justiz-,
dem Wirtschafts-, dem Innen-, und dem Außenministerium ein Bündel an Maßnahmen ausarbeiten - ein
Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich", so der Finanzminister.
Das Paket werde unter anderem die folgenden 10 Punkte enthalten:
- Eigengeldwäsche soll ein eigener Straftatbestand werden: Als Geldwäsche gilt in Österreich nur,
wenn für dritte Personen Gewinne aus deren Straftaten gewaschen werden. Das Waschen von Gewinnen aus eigenen
Straftaten ist in Österreich derzeit kein eigener Straftatbestand.
- Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren: Derzeit führt eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung
in der Regel sofort zur Einleitung eines Strafverfahrens. Dadurch könnten kriminelle oder terroristische Organisationen
vorgewarnt werden. Es soll daher eine schärfere Trennung geben: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen
zunächst eingehend analysiert und untersucht werden können, bevor formal ein Strafverfahren eingeleitet
wird.
- Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn
der Verdacht besteht, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient.
Es soll eine Ausweitung dahingehend erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht,
dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit
der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem
Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die
Finanzierung terroristischer Akte geht).
- Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang,
der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr
Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.
- Mehr Kompetenzen für FMA: FMA soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs-
und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.
- Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in
Finanzinstituten sollen genauer definiert werden (z.B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben
und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des Finanzinstitutes angesiedelt sind).
- Transparenz bei Aktiengesellschaften: Inhaberaktien sollen künftig nur noch bei börsennotierten Gesellschaften
zulässig sein. Außerdem soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.
- Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen öffentlich
registriert sein. Schon bisher scheinen die Begünstigten in vielen Fällen in der öffentlichen Stiftungsurkunde
auf, es gibt aber in gewissen Fällen Ausnahmen - etwa, wenn die Begünstigten erst nach der Gründung
der Stiftung durch eine in der Stiftungsurkunde genannte Stelle benannt werden.
- Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten: Das Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang
mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist in Österreich derzeit nur möglich, wenn es einen
Bezug zum Ausland gibt. Künftig soll es auch bei nicht grenzüberschreitenden Sachverhalten ermöglicht
werden.
- Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Bei Casinos soll künftig bei sämtlichen Transaktionen über
3000 Euro die Identität der Kunden festgestellt werden. Derzeit passiert das nur bei EU- und EWR-Bürgern,
nicht aber bei Kunden, die von außerhalb des EWR-Raums kommen. Außerdem soll klargestellt werden, wie
Geldwäsche-Bestimmungen speziell im Bereich der Internet-Casinos anzuwenden sind.
"Wir wollen nicht, dass Drogenhändler ihre Profite weißwaschen können, und wir wollen der
Finanzierung von Terrororganisationen einen Riegel vorschieben. Ich als Finanzminister werde alles tun, um Verbrechern
und Terroristen das Leben so schwer wie möglich zu machen", schloss Pröll.
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