Wien (pk) - SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne haben sich darauf verständigt, die Prüfkompetenzen
des Rechnungshofs auszuweiten. Eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung muss auch im Rechnungshofgesetz
nachvollzogen werden. Dem vom Nationalrat bereits beschlossenen Antrag zufolge soll der Rechnungshof Unternehmen,
die unter beherrschendem Einfluss des Bundes oder des Bundes und anderer öffentlicher Rechtsträger stehen,
künftig auch dann prüfen dürfen, wenn die öffentliche Hand mit weniger als 50 % beteiligt ist.
Auch zwei Anträge des BZÖ zielen auf eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs ab. Geht
es nach BZÖ-Klubobmann Josef Bucher und seinen FraktionskollegInnen soll der Rechnungshof künftig sämtliche
Gemeinden prüfen können, allerdings unter der Maßgabe eines begründeten Ersuchens der zuständigen
Landesregierung. In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof nach den derzeit geltenden
Bestimmungen nur 24 der 2.358 österreichischen Gemeinden prüfen könne, obwohl diese zum Teil über
ein erhebliches Budget verfügten und ihre Aufgaben immer komplexer würden. Zudem seien zuletzt etliche
Gemeinden durch fehlgeschlagene Spekulationsgeschäfte finanziell schwer geschädigt worden. Gleichzeitig
will das BZÖ "sinnlose und belastende" Mehrfachprüfungen der Gemeinden vermeiden und tritt
für ein abgestimmtes Gesamtprüfungskonzept der zuständigen Prüfeinrichtungen ein. |