Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz   

erstellt am
12. 10. 09

Wien (bmj) - "Der nun vorliegende Novellierungsvorschlag zielt darauf ab, Verwaltungskosten für Unternehmen zu reduzieren und moderne Rahmenbedingungen zu schaffen" so Claudia Bandion-Ortner zum Entwurf, der Anfang Oktober in Begutachtung gegangen ist.

"Die Justiz arbeitet nicht nur an ihrer eigenen Modernisierung, sie trägt auch wesentlich zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich bei", so Bandion-Ortner.

So sei der Entwurf Teil eines Entlastungspaketes für österreichische Klein- und Mittelbetriebe. Unternehmen sollen künftig erst ab Umsatzerlösen von über 700.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) buchführungs- und bilanzierungspflichtig werden.

Das Justizministerium rechnet damit, dass rund 12.000 Unternehmen von der Novelle profitieren werden: "Die vorgesehene Deregulierung wird zu einer substantiellen Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen in der Höhe von rund 55. Mio. Euro führen" zeigt sich die Justizministerin überzeugt.

Weiters ist beabsichtigt eine (erste) Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz zu schaffen. Mit dieser Maßnahme geht auch eine wichtige Verbesserung der Aussagekraft des unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses einher.

Die Rechnungslegungsbestimmungen sehen zum Teil Bewertungswahlrechte vor, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht genutzt werden können.

"Nicht mehr zeitgemäße Doppelgleisigkeiten zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz sollen daher möglichst aufgegeben und eine Annäherung an eine 'Einheitsbilanz' erreicht werden. Wir müssen die Wirtschaft weiter finanziell entlasten" so Bandion-Ortner.

Enthalten ist auch eine Klarstellung, dass Mutterunternehmen, die ausschließlich Tochterunternehmen haben, die für sich und zusammen von untergeordneter Bedeutung sind, keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts treffen soll.
     
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