Kapitalmartktbeauftragter Schenz präsentiert geplante Änderungen des Corporate Governance
Kodex
Wien (bmf) - Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz von
Dr. Richard Schenz hat Vorschläge für neue Regeln betreffend Managergehälter im Corporate Governance
Kodex ausgearbeitet. Richard Schenz hat heute in einer Pressekonferenz die geplanten Änderungen des Kodex
anlässlich des Starts des Public Posting vorgestellt.
Neben technischen Anpassungen aufgrund des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009 erfolgt mit dieser Kodexrevision
vor allem die Umsetzung der EU-Empfehlung zur Managervergütung vom 30.4.2009 unter Berücksichtigung der
internationalen und nationalen Entwicklungen. Hauptansatzpunkte sind die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene
Vergütung, Abfindungen, der Vergütungsbericht und der Vergütungsausschuss.
Richard Schenz: "Mit den neuen Vergütungsregeln soll das Handeln der Manager noch stärker auf Nachhaltigkeit
und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Falsche Anreize in der Vergütungsstruktur wie eine unangemessene
kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit sollen verhindert werden. Die persönliche
Leistung des Vorstandsmitglieds und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sollen stärker in der Vergütung
berücksichtigt werden. Goldene Fallschirme sind nach den neuen Regeln nicht zulässig. Schließlich
sollen auch die Vergütungstransparenz und die Professionalität im Vergütungsausschuss weiter verbessert
werden."
Im Detail sehen die neuen Vergütungsregeln vor, dass bei neu abzuschließenden Verträgen bei der
variablen Vergütung nachhaltige Leistungskriterien und Höchstgrenzen im Voraus festzulegen sind. Diese
Kriterien dürfen nicht zum Eingehen von unangemessenen Risiken verleiten. Weiters soll für Vergütungskomponenten
mit langfristiger Anreizwirkung ein mindestens zweijähriger Bemessungszeitraum und Einbeziehung nicht-finanzieller
Kriterien vorgesehen sein. Abfindungszahlungen sollen zwei Jahresgesamtvergütungen oder die Restlaufzeit des
Anstellungsvertrages nicht überschreiten. Aus Anlass der Beendigung getroffene Vereinbarungen berücksichtigen
die Umstände des Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Bei einer aktienbezogenen Vergütung
(Stock Option Plan und begünstigte Übertragung von Aktien) ist ein angemessenes Eigeninvestment sowie
eine mindestens dreijährige Ausübungs-/Behaltefrist zu vereinbaren.
Im Vergütungsbericht sind zusätzliche Informationen zur variablen Vergütung und zur aktienbezogenen
Vergütung offenzulegen. Dem Vergütungsausschuss hat ein Mitglied mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet
der Vergütungspolitik anzugehören. Ein Berater des Vergütungsausschusses darf nicht gleichzeitig
Berater des Vorstands in Vergütungsfragen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert die Hauptversammlung
einmal jährlich über die Grundsätze des Vergütungssystems.
Schenz abschließend: "Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist in den sieben Jahren seines
Bestehens zu einem unverzichtbaren Teil des österreichischen Corporate Governance Systems geworden. Die neuen
Kodexregeln für die Managervergütung fördern das Vertrauen der Aktionäre, der Kunden, der Mitarbeiter
und der Öffentlichkeit in den österreichischen Kapitalmarkt. Wir brauchen gerade jetzt einen leistungsfähigen
österreichische Kapitalmarkt zur Bewältigung der Krise und als Grundlage für zukünftiges Wachstum.
Selbstregulierung durch den Kodex ist wirksam (heute noch mehr durch den verpflichtenden Corporate Governance Bericht),
gibt den Unternehmen Attraktivität und Flexibilität und reduziert die Notwendigkeit starrer gesetzlicher
Regulierung."
Die geplanten neuen Kodexregeln können auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate
Governance www.corporate-governance.at heruntergeladen werden. Die Begutachtung (Public Posting) dauert bis 29.10.2009. |