Neue Kodexregeln für Managergehälter   

erstellt am
09. 10. 09

Kapitalmartktbeauftragter Schenz präsentiert geplante Änderungen des Corporate Governance Kodex
Wien (bmf) - Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz von Dr. Richard Schenz hat Vorschläge für neue Regeln betreffend Managergehälter im Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. Richard Schenz hat heute in einer Pressekonferenz die geplanten Änderungen des Kodex anlässlich des Starts des Public Posting vorgestellt.

Neben technischen Anpassungen aufgrund des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009 erfolgt mit dieser Kodexrevision vor allem die Umsetzung der EU-Empfehlung zur Managervergütung vom 30.4.2009 unter Berücksichtigung der internationalen und nationalen Entwicklungen. Hauptansatzpunkte sind die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen, der Vergütungsbericht und der Vergütungsausschuss.

Richard Schenz: "Mit den neuen Vergütungsregeln soll das Handeln der Manager noch stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Falsche Anreize in der Vergütungsstruktur wie eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit sollen verhindert werden. Die persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sollen stärker in der Vergütung berücksichtigt werden. Goldene Fallschirme sind nach den neuen Regeln nicht zulässig. Schließlich sollen auch die Vergütungstransparenz und die Professionalität im Vergütungsausschuss weiter verbessert werden."

Im Detail sehen die neuen Vergütungsregeln vor, dass bei neu abzuschließenden Verträgen bei der variablen Vergütung nachhaltige Leistungskriterien und Höchstgrenzen im Voraus festzulegen sind. Diese Kriterien dürfen nicht zum Eingehen von unangemessenen Risiken verleiten. Weiters soll für Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung ein mindestens zweijähriger Bemessungszeitraum und Einbeziehung nicht-finanzieller Kriterien vorgesehen sein. Abfindungszahlungen sollen zwei Jahresgesamtvergütungen oder die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages nicht überschreiten. Aus Anlass der Beendigung getroffene Vereinbarungen berücksichtigen die Umstände des Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Bei einer aktienbezogenen Vergütung (Stock Option Plan und begünstigte Übertragung von Aktien) ist ein angemessenes Eigeninvestment sowie eine mindestens dreijährige Ausübungs-/Behaltefrist zu vereinbaren.

Im Vergütungsbericht sind zusätzliche Informationen zur variablen Vergütung und zur aktienbezogenen Vergütung offenzulegen. Dem Vergütungsausschuss hat ein Mitglied mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Vergütungspolitik anzugehören. Ein Berater des Vergütungsausschusses darf nicht gleichzeitig Berater des Vorstands in Vergütungsfragen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert die Hauptversammlung einmal jährlich über die Grundsätze des Vergütungssystems.

Schenz abschließend: "Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist in den sieben Jahren seines Bestehens zu einem unverzichtbaren Teil des österreichischen Corporate Governance Systems geworden. Die neuen Kodexregeln für die Managervergütung fördern das Vertrauen der Aktionäre, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in den österreichischen Kapitalmarkt. Wir brauchen gerade jetzt einen leistungsfähigen österreichische Kapitalmarkt zur Bewältigung der Krise und als Grundlage für zukünftiges Wachstum. Selbstregulierung durch den Kodex ist wirksam (heute noch mehr durch den verpflichtenden Corporate Governance Bericht), gibt den Unternehmen Attraktivität und Flexibilität und reduziert die Notwendigkeit starrer gesetzlicher Regulierung."

Die geplanten neuen Kodexregeln können auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance www.corporate-governance.at heruntergeladen werden. Die Begutachtung (Public Posting) dauert bis 29.10.2009.
     
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