Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2010
Wien (pk) - Für das Jahr 2010 werden für die österreichische Land- und Forstwirtschaft
rund 2,2 Mrd. € zur Verfügung stehen, heißt es in dem Bericht über die Maßnahmen für
das Jahr 2010. Fast die Hälfte davon (1,13 Mrd. €) entfällt auf das ländliche Entwicklungsprogramm.
Für Direktzahlungen im Rahmen der 1. Säule sind 745 Mio. € veranschlagt. Die restlichen Mittel verteilen
sich auf die von der EU finanzierten Lagerhaltungskosten, Beihilfen für Vermarktung und Verarbeitung sowie
auf die national finanzierten Fördermaßnahmen im Beratungs-, Forschungs- und Marktbereich.
Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2010
Nach einem kurzen Abriss über die allgemeine Situation der Land- und Forstwirtschaft und die Einkommensentwicklung
im Jahr 2008 informiert der 17 Seiten starke Bericht über die Maßnahmen im Jahr 2010 in folgenden Bereichen:
Marktordnungsausgaben, ländliche Entwicklung (national und GAP) sowie Sonstiges. Weiters enthält der
Bericht die Empfehlungen der sogenannten Paragraph-7-Kommission.
Marktordnungsausgaben
Unter dem Begriff Marktordnung werden alle Ausgaben der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zusammengefasst.
Ein wesentliches Kennzeichen der 1. Säule der GAP ist, dass die Finanzierung zu 100 % aus EU-Mitteln erfolgt.
Ausnahmen bilden nur die Honigmarktordnung und die einzelnen Absatzförderungsmaßnahmen, bei denen eine
Kofinanzierung vorgesehen ist. Insgesamt werden im Jahr 2010 im Rahmen der 1. Säule der GAP 745 Mio. € an
Direktzahlungen zur Verfügung stehen.
Mit der Betriebsprämie als einem der wichtigsten Instrumente der 1. Säule der GAP sei es gelungen, für
die bäuerlichen Betriebe Rechtssicherheit und Planbarkeit bis 2013 zu schaffen, konstatieren die Autoren des
Berichts. Im pflanzlichen Bereich wird die Prämie für Energiepflanzen 2010 ersatzlos gestrichen. Die
Qualitätsprämie für Hartweizen und die Prämie für Eiweißpflanzen sowie für
Hopfen werden in Österreich ab dem Jahr 2010 entkoppelt und fließen in die einheitliche Betriebsprämie
ein. Die wichtigste Änderung im Rahmen der Marktorganisation für Rindfleisch stellte im Zuge der Umsetzung
der GAP-Reform zweifellos die Umstellung auf eine einheitliche Betriebsprämie dar. Dabei wurden alle bisherigen
Direktzahlungen – ausgenommen Mutterkühe und Anteile der Schlachtprämien – zusammengefasst. Österreich
hat sich dazu entschlossen, die Schlachtprämie ab dem Jahr 2010 vollständig zu entkoppeln und somit nur
mehr die Mutterkuhprämie als gekoppelte Prämie zu belassen.
Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sprach sich im Rahmen des Health Check
der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Auslaufen der Milchquotenregelung mit 31.3.2015 aus. Als Übergangsmaßnahme
zum Quotenauslauf (soft-landing), wurde eine Erhöhung der Milchquoten in allen Mitgliedstaaten in fünf
Schritten um jeweils +1 % beschlossen. Beginnend mit dem Quotenjahr 2009/10 werden für die EU-27 die Milchquoten
bis 2013/14 um insgesamt 7,468 Mio. t oder 5,1 % erhöht. In der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes wurde
festgelegt, dass eine einzelbetriebliche Zuteilung nur bei Absatzmöglichkeit und guter Marktlage erfolgen
soll. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Situation am Milchmarkt im Quotenjahr 2009/10 die zusätzliche
Quote nicht zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve neutralisieren. Weiters wurde die proportionale
Saldierung verschärft, sodass bei stärkerer Überschreitung der einzelbetrieblichen Quote eine höhere
Überschussabgabe von den Betrieben zu zahlen ist.
Um die mit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung verbundenen möglichen negativen Effekte für die Milcherzeuger
abfedern zu können, wird Österreich den Milchquotenbetrieben ab 2010 eine Milchkuhprämie im Gesamtausmaß
von ca. 26 Mio. € pro Jahr gewähren. Die Milchkuhprämie wird entsprechend der Anzahl der Milchkühe
je Betrieb ausbezahlt werden. Dabei wird allen Milchquotenbetrieben für die ersten 10 Milchkühe eines
Betriebes eine höhere Basisprämie je Milchkuh gewährt. Für die nächsten 20 Milchkühe
wird in zwei Schritten eine jeweils geringere Prämie je Milchkuh ausbezahlt. Ab der 31. Milchkuh wird keine
Prämie mehr gewährt. Mit diesem differenziertem Ansatz soll das Ziel, insbesondere die strukturschwächeren
Milchbetriebe aufgrund des Quotenauslaufes in der Milchproduktion zu halten, unterstützt werden.
Ländliche Entwicklung - 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Förderung der Ländlichen Entwicklung in der Periode 2007 bis 2013 wird in Österreich im Rahmen
eines einzigen bundesweiten Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums umgesetzt. Für die
Periode stehen mehr als 8 Mrd. € an öffentlichen Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums
zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch EU-, Bundes- und Landesmittel. Der Anteil der EU beträgt
durchschnittlich 48,56 %, der nationale Anteil 51,44 %. Die Aufbringung der nationalen Mittel erfolgt durch Bund
und Länder im Verhältnis 60 zu 40. Über 72 % der Mittel werden für die Achse 2 "Umwelt
und Landschaft" ausgegeben. Im Zentrum stehen dabei die Ausgleichszulage (Förderung in Berggebieten)
sowie das Agrarumweltprogramm (ÖPUL). Für die Ausgleichszulage im Jahre 2010 ist wie in den vergangenen
Jahren ein Finanzierungsrahmen von rund 276 Mio. € aus EU-, Bundes- und Landesmitteln vorgesehen. Für die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Achse 1) stehen über 14 % der Mittel
zur Verfügung, für die Achse 3 "Diversifizierung" über 10 %. Der Leader-Anteil ist in
diesen Anteilen teilweise enthalten, er beläuft sich auf über 5 %.
Sonstige Maßnahmen
Zu den sonstigen Maßnahmen zählt etwa die Förderung des Agrardiesels. Weiters werden in diesem
Kapitel Maßnahmen in folgenden Bereichen angeführt: das Programm für Forschung und Entwicklung
im Lebensministerium für die Jahre 2006 bis 2010 (PFEIL), die Exportoffensive, diverse Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
sowie Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Außerdem werden im Rahmen des Europäischen
Fischereifonds (EFF) neben Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung
auch Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des Fischbestandes sowie die Umstellung auf Biofischproduktion
unterstützt. |