Ausschuss der Regionen setzt sich mit seiner Forderung nach einer eigenen EU-Donaustrategie durch   

erstellt am
07. 10. 09

Brüssel (cor.europa.eu) - Die gewählten Regional- und Kommunalvertreter der EU haben auf der heutigen Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel die besondere strategische Bedeutung des Donauraums betont und die geplante Erstellung einer europäischen Donaustrategie begrüßt. Der vom baden-württembergischen Europaminister Wolfgang Reinhart (DE/EVP) vorbereitete AdR-Bericht zur Donaustrategie schlägt konkrete Handlungsfelder für diese Strategie vor und unterstreicht die zentrale Rolle der Regionen und Städte bei deren Erarbeitung und Umsetzung.

Das blaue Band der Donau verbindet seit jeher Menschen, Städte und Regionen über die Grenzen hinweg. Darüber hinaus vereint der Donauraum EU-Mitgliedstaaten mit Beitrittskandidaten und Nachbarländern. Um das volle wirtschaftliche und soziale Potential solcher "Großregionen" auszuschöpfen, hat die EU bereits umfassende Strategien für den Mittelmeer- und den Ostseeraum vorgelegt. Die Erstellung einer eigenen "Donaustrategie" steht jedoch erst am Anfang. Sie ist dem Engagement der anliegenden Regionen und Städte sowie dem Engagement des AdR zu verdanken.

AdR-Berichterstatter Wolfgang Reinhart begrüßte nochmals den klaren Auftrag zur Vorlage einer europäischen Donaustrategie bis Ende 2010, den der EU-Gipfel der Europäischen Kommission bereits im vergangenen Juni erteilt hatte. "Dies war ein erster wichtiger Schritt. Nun geht es darum, diese zukünftige Strategie auch mit Leben zu füllen. Wir müssen genau prüfen, wo mehr Zusammenarbeit zu konkreten Vorteilen für den gesamten Donauraum und die Menschen vor Ort führen kann. Die Regionen und Städte nehmen hier bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Donaustrategie aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Rolle ein. Sie bei den weiteren Schritten zu beteiligen, ist daher ganz entscheidend", so Reinhart.

Aufbauend auf ihren praktischen Erfahrungen im Rahmen bestehender Kooperationen und Netzwerke haben die AdR-Mitglieder heute konkrete Handlungsfelder für die Donaustrategie präsentiert. Die Bandbreite der vorgeschlagenen Maßnahmen reicht dabei vom Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Hochwasserschutz über gemeinschaftliche nachhaltige Tourismuskonzepte bis hin zur regionalen Kulturarbeit. Reinhart hob dabei die kulturelle Brückenfunktion der Städte und Regionen hervor: "Neben dem ’Europa der Institutionen’ müssen wir auch ein 'Europa der Begegnungen’ schaffen – durch konkrete Initiativen vor Ort, zum Beispiel im Bereich der Städtepartnerschaften und des Jugendaustauschs."

Den Donauraum als einen einheitlichen Großraum zu betrachten ist dabei auch eine Voraussetzung für dessen nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung: So wies der AdR darauf hin, dass der Donauraum in der gegenwärtigen EU-Förderperiode 2007-2013 in zwei einander überlappende Förderräume gespalten ist. Der AdR forderte daher die europäischen Institutionen dazu auf, ihn in der nächsten Förderperiode in seiner Gesamtheit zu behandeln. "Um das volle wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Potential des Donauraums auszuschöpfen, muss er als ein transnationaler europäischer Förderraum angesehen werden", stellte Berichterstatter Reinhart fest.

Der Donauraum im Ausschuss der Regionen
Der AdR hat in den vergangenen Jahren die besondere Bedeutung des Donauraums in Europa immer wieder hervorgehoben und die Erstellung einer EU-Donaustrategie eingefordert. Auf Anregung des baden-württembergischen Landtagspräsidenten und ehemaligen AdR-Präsidenten Peter Straub (DE/EVP) wurde Ende 2008 im AdR auch eine interregionale Gruppe "Donauraum" eingerichtet. Ihr gehören regionale und kommunale Vertreter aus Donauregionen in Deutschland, Österreich, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie Gastmitglieder aus Kroatien und Serbien an. Ziel der Donaugruppe ist es, die Sichtbarkeit des Donauraums in Brüssel zu stärken und die Interessen der beteiligten Regionen auf europäischer Ebene zu vertreten.

Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Rund zwei Drittel der Rechtsakte der Europäischen Union werden von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Der Ausschuss der Regionen wurde 1994 mit dem Ziel eingerichtet, Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Mitspracherecht zum Inhalt dieser Rechtsvorschriften zu geben. Der AdR veranstaltet jährlich fünf Plenartagungen, auf denen seine 344 Mitglieder Stellungnahmen verabschieden, die als Antwort auf Legislativvorschläge erstellt werden. Die Europäische Kommission, die das Initiativrecht innehat, und der Rat der Europäischen Union, der den endgültigen Inhalt der Rechtsakte beschließt (in der Regel gemeinsam mit dem Europäischen Parlament), sind verpflichtet, den AdR in zahlreichen Politikbereichen einschließlich Umwelt, Beschäftigung und Verkehr anzuhören. Der Vertrag von Lissabon wird den Ausschuss der Regionen weiter stärken. Künftig muss er vom Europäischen Parlament zu allen für Regionen und Kommunen wichtigen Themen gehört werden. Er kann auch den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder er der Auffassung ist, dass ein EU Gesetz gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. regionale oder lokale Kompetenzen missachtet.
     
Informationen: http://www.cor.europa.eu    
     
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