Defizitverfahren   

erstellt am
07. 10. 09

Kommission nimmt Berichte für Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und die Tschechische Republik an
Brüssel (ec.europa) - Angesichts der für das Jahr 2009 geplanten Haushaltsdefizite von über 3 % des BIP nahm die Europäische Kommission heute im Rahmen der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts Berichte für Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und die Tschechische Republik an. In diesen Berichten wird - unter gebührender Berücksichtigung der Wirtschaftslage und aller sonstigen einschlägigen Faktoren - geprüft, ob das für 2009 geplante Defizit noch in der Nähe des Referenzwerts liegt und ob dieser möglicherweise nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass dies bei keinem der neun Länder der Fall ist. Die Kommission hatte dieses Jahr bereits Defizitverfahren gegen neun andere EU-Länder eingeleitet.

„Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten steuert infolge der Wirtschaftskrise auf ein Haushaltsdefizit von mehr als drei Prozent des BIP 2009 zu. Bis die Konjunktur sich wieder erholt, müssen wir – in Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm – die Wirtschaft weiter unterstützen. Allerdings müssen wir bereits jetzt koordinierte Ausstiegsstrategien erarbeiten, damit wir im richtigen Moment damit beginnen können, den ausufernden Schuldenstand wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist flexibel genug, um – unter Berücksichtigung der Kosten der Bevölkerungsalterung – kurzfristige budgetäre Impulse mit einer mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und langfristiger Nachhaltigkeit zu kombinieren. Der Pakt muss jedoch rigoros angewandt werden, damit unsere Grundlage für die Korrektur übermäßiger Defizite glaubwürdig bleibt,“ so das für Wirtschaft und Währung zuständige Kommissionsmitglied Joaquín Almunia.

Aufgrund sinkender Einnahmen und steigender Sozialausgaben sowie diskretionärer Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des von der Europäischen Kommission aufgelegten Konjunkturprogramms ergriffen haben, fordert die Wirtschaftskrise nicht nur in der EU einen schweren Tribut von den öffentlichen Finanzen.

Die politischen Entscheidungsträger – von der Kommission, der durch den EU-Vertrag spezifische Aufgaben hinsichtlich der Haushaltsüberwachung übertragen wurden, bis zum Europäischen Rat und der G20 – sind sich darüber einig, dass die budgetären Impulse nötig waren, um eine lang anhaltende und tiefe Rezession zu vermeiden, und dass diese Impulse aufrecht erhalten werden müssen, bis eine dauerhafte Erholung der Wirtschaft gesichert ist.

Gleichzeitig haben sich die Regierungen auf höchster Ebene darauf geeinigt, diese außerordentliche Unterstützung koordiniert abzubauen, sobald der richtige Moment gekommen ist. Auch auf EU-Ebene haben die Staats- und Regierungschefs immer wieder bestätigt, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Grundstein für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Verankerung von „Ausstiegsstrategien“ bleiben muss.

Vor diesem Hintergrund nahm die Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 104 EG-Vertrag heute Berichte zur Einleitung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gegen Belgien, Deutschland, Italien, Österreich, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien und die Tschechische Republik an, deren Haushaltsdefizit laut den Prognosen für 2009 3 % des BIP überschreiten wird. Anfang des Jahres hatte die Kommission dieses Verfahren gegen neun andere EU-Länder 1 eingeleitet, die bereits im Jahr 2008 ein übermäßiges Defizit aufwiesen. Vor der Krise im Herbst 2008 liefen Defizitverfahren lediglich gegen Ungarn und das Vereinigte Königreich.

In den Berichten wird geprüft, ob das geplante Defizit der neun Länder in der Nähe des im Vertrag festgelegten Referenzwerts von 3 % des BIP bleibt und ob die Überschreitung nur ausnahmsweise und vorübergehend erfolgt; in dem Fall wären die Kriterien für ein „übermäßiges Defizit“ nicht erfüllt.

Die Kommission kommt jedoch in allen Fällen zu dem Schluss, dass die Defizite zwar Ausnahmecharakter haben und auf einen schweren Wirtschaftsabschwung oder eine Rezession nicht vorhersehbaren Ausmaßes zurückzuführen sind, aber weder in der Nähe des Referenzwerts liegen noch vorübergehend sind. Die Berichte stützen sich auf Haushaltsprojektionen, die der Kommission von den Ländern selbst in den Datenmeldungen vom April unterbreitet wurden, sowie auf die eigene Frühjahrsprognose der Kommission. Im nächsten Schritt wird eine Empfehlung abgegeben, in der eine Frist für die Korrektur des Defizits festgelegt wird; in dieser Empfehlung werden auch die Zahlen der Datenmeldungen vom Oktober und der Herbstprognose der Kommission berücksichtigt.

Hintergrund: das Defizitverfahren
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags und begleitenden Verordnungen zusammensetzt, muss die Kommission einen Bericht erstellen, wenn das tatsächliche oder geplante Defizit eines Mitgliedstaats den Referenzwert von 3 % des BIP übersteigt. Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ist in Artikel 104 EG-Vertrag festgelegt; die Einzelheiten sind in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 geregelt. Der im Jahr 2005 überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakt ermöglicht es, bei den Empfehlungen für das Tempo der Korrektur der Wirtschaftslage Rechnung zu tragen.

Die Berichte nach Artikel 104 Absatz 3 sind an den Wirtschafts- und Finanzausschuss gerichtet, der eine Stellungnahme dazu abgibt. Die Kommission entscheidet unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme, ob sie dem Rat die Feststellung eines übermäßigen Defizits (Artikel 104 Absätze 5 und 6) und eine Frist für dessen Korrektur (Artikel 104 Absatz 7) empfiehlt.
     
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