Einigung auf Rehabilitation von Opfern der NS-Militärjustiz
Wien (pk) - Sehr erfreut zeigte sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer über die sich
abzeichnende Einigung zum Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz. Vor der Sitzung des Justizausschusses am 07.10.
haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne auf eine Novelle geeinigt. "Das Gesetz erfüllt eine langjährige
Forderung, nämlich die vollständige Rehabilitation all jener, die sich dem System Wehrmacht mutig widersetzten
und dafür oft mit ihrem Leben bezahlen mussten", so Prammer.
Für sie seien diese Menschen ganz klar Widerstandskämpfer, ergänzt Prammer. "Ohne ihre Taten
wäre der Weg in die Unabhängigkeit für Österreich viel schwieriger, wenn nicht überhaupt
unmöglich gewesen." Die Präsidentin bezieht sich dabei auf die Moskauer Deklaration, die explizit
den Beitrag Österreichs zur eigenen Befreiung vom nationalsozialistischen Regime anspricht.
Das Gesetz schließe zudem alle noch offenen Lücken zum Anerkennungsgesetz, erklärt Prammer. "Nunmehr
sind auch Urteile der Erbgesundheitsgerichte, des Volksgerichtshofes oder Urteile, in denen typisch nationalsozialistisches
Unrecht zum Ausdruck kommt, aufgehoben."
In Ihrer Rede anlässlich der Ausstellungseröffnung "Was damals Recht war…" am 1. September
2009 im Nestroyhof in Wien hat Präsidentin Prammer bereits auf eine rasche Lösung im Sinne der Betroffenen
gedrängt. Umso mehr freue sie sich jetzt, sagt Prammer, "dass wir nur knapp einen Monat später diese
Regelung umsetzen." |