Desertion als Widerstandshandlung anerkannt   

erstellt am
07. 10. 09

Einigung auf Rehabilitation von Opfern der NS-Militärjustiz
Wien (pk) - Sehr erfreut zeigte sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer über die sich abzeichnende Einigung zum Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz. Vor der Sitzung des Justizausschusses am 07.10. haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne auf eine Novelle geeinigt. "Das Gesetz erfüllt eine langjährige Forderung, nämlich die vollständige Rehabilitation all jener, die sich dem System Wehrmacht mutig widersetzten und dafür oft mit ihrem Leben bezahlen mussten", so Prammer.

Für sie seien diese Menschen ganz klar Widerstandskämpfer, ergänzt Prammer. "Ohne ihre Taten wäre der Weg in die Unabhängigkeit für Österreich viel schwieriger, wenn nicht überhaupt unmöglich gewesen." Die Präsidentin bezieht sich dabei auf die Moskauer Deklaration, die explizit den Beitrag Österreichs zur eigenen Befreiung vom nationalsozialistischen Regime anspricht.

Das Gesetz schließe zudem alle noch offenen Lücken zum Anerkennungsgesetz, erklärt Prammer. "Nunmehr sind auch Urteile der Erbgesundheitsgerichte, des Volksgerichtshofes oder Urteile, in denen typisch nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt, aufgehoben."

In Ihrer Rede anlässlich der Ausstellungseröffnung "Was damals Recht war…" am 1. September 2009 im Nestroyhof in Wien hat Präsidentin Prammer bereits auf eine rasche Lösung im Sinne der Betroffenen gedrängt. Umso mehr freue sie sich jetzt, sagt Prammer, "dass wir nur knapp einen Monat später diese Regelung umsetzen."
     
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