Sonja Ablinger neue Vorsitzende des Kulturausschusses
Wien (pk) - In seiner Sitzung am 07.10. nahm der Kulturausschuss des Nationalrats den Restitutionsbericht
2007 mehrheitlich zur Kenntnis. Angenommen wurde weiters eine Novelle zum Kunstrückgabegesetz. Zu Beginn der
Sitzung wählte der Ausschuss Abgeordnete Sonja Ablinger (S) zur neuen Ausschussvorsitzenden, Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) wurde zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt.
In der Debatte um den Restitutionsbericht 2007 hielt Abgeordneter Ewald Sacher (S) es als positiv fest, dass dieser
Bericht einen guten Überblick über diese sensible Materie gebe, wobei die objektive und gute Arbeit des
Beirates gewürdigt werden müsse. Auch Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich zufrieden mit dem
Bericht, dabei auf die Provenienzforschung und die Tätigkeit des Beirates verweisend, die im Bericht erhellend
dargelegt würden. Zinggl merkte aber an, dass die geplante Integration des Berichts in den Kulturbericht nicht
dazu führen dürfe, dass dieser dort unter "ferner liefen" behandelt werde.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) schloss sich dem Lob für die hervorragende Arbeit des Beirats und seiner Mitarbeiter
an und erklärte, sie nehme den guten Bericht gerne zur Kenntnis. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) kündigte
hingegen an, den Bericht aus prinzipiellen Erwägungen, zumal im Lichte der geplanten Novelle des Rückgabegesetzes,
nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Dies stieß bei Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) auf Bedauern und Unverständnis, worauf
Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) festhielt, es sei das demokratische Recht jeder Fraktion, Regierungsvorlagen
und Berichte abzulehnen. Daran schloss er die Frage, wie lange die Restitution noch fortgesetzt werden solle und
wie hoch die diesbezüglichen Kosten seien. Unterreiner erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass ihre Partei
eine aktive Rolle beim Zustandekommen der legistischen Grundlagen dieser Thematik gespielt habe. Abgeordneter Josef
Jury (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Bericht an und wollte wissen, wie vielen Empfehlungen
des Beirats entsprochen worden sei.
Bundesministerin Claudia Schmied dankte für die positive Beurteilung und erklärte, das Lob gerne weiterleiten
zu wollen. Sie unterstrich die gute Arbeit des Beirats und verwies auf die konstante Informationstätigkeit
des Beirats im Internet. Die Sorge Zinggls sei unbegründet, vielmehr werde dem Bericht durch die Integration
in den Kunstbericht noch höhere Aufmerksamkeit zuteil werden.
Man könne in einer solchen Materie keinen Zeitrahmen nennen, zumal einzelne Museen noch gar nicht beforscht
seien. Die Provenienzforschung komme auf 500.000 bis 550.000 Euro pro Jahr, die aus Budgetmitteln gedeckt seien,
während der Beirat ehrenamtlich arbeite. Bislang sei allen Empfehlungen des Beirats entsprochen worden, hielt
die Ministerin fest.
Der Bericht wurde mit den Stimmen von S, V, G und B zur Kenntnis genommen.
Das Kunstrückgabegesetz sieht vor, dass das zuständige Ministerium jährlich Bericht über die
Aktivitäten auf dem Gebiet der Restitution legt. Jener für das Jahr 2007 steht primär im Zeichen
der Provenienzforschung. Um das Ziel, alle Objekte, die im Zuge oder in Folge der NS-Herrschaft ihren rechtmäßigen
Eigentümern entzogen wurden, an diese ursprünglichen Eigentümer, bzw. mittlerweile deren Rechtsnachfolger,
auszuhändigen, zu erreichen, ist eine lückenlose und systematische Erforschung der Provenienz der Bestände
der Bundesmuseen unumgänglich, heißt es in dem Bericht. Der aktuelle Stand dieser Forschungen wird in
der Folge dargelegt.
Sodann befasste sich der Ausschuss mit einer Novelle zum Kunstrückgabegesetz. Die Bundesregierung hält
am Ziel fest, eine möglichst vollständige Rückgabe von Kunstgegenständen aus den heimischen
Bundesmuseen, die auf bedenkliche Weise von diesen erworben wurden, ins Werk zu setzen ( 238 d.B.). So besteht
die Absicht, dieses Gesetz auf Sammlungen der Länder und Gemeinden auszuweiten, die Ausnahmeregelungen beim
Denkmalschutz im Lichte dieser Zielsetzungen zu adaptieren und die Provenienzforschung zu intensivieren, um eine
nahezu lückenlose Aufarbeitung der Thematik zu garantieren. Mitverhandelt wurde in diesem Zusammenhang ein
G-Antrag auf Ausweitung der Rückgabeverpflichtungen auch auf Fonds, Stiftungen und Anstalten, die von Bundesorganen
oder von vom Bund bestellten Personen verwaltet werden. (9/A)
Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah in der Materie zahlreiche Unstimmigkeiten. So gehe es nicht um Raubkunst
per se, sondern um Kunstwerke, die bereits zurückgegeben und später wieder in den Besitz der öffentlichen
Hand übergegangen seien. Problematisch sei auch der Umstand, dass viele dieser Kunstwerke nach ihrer Rückgabe
sofort ins Ausland verbracht würden, was eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Besitzern von Kunstgegenständen
darstelle, für welche ein Ausfuhrverbot bestehe. Die bisherige Praxis des Gesetzes sei daher unbefriedigend,
eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmung mithin inakzeptabel.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erklärte hingegen, das Bekenntnis zur eigenen Geschichte müsse unbedingten
Vorrang haben. Es gehe darum, geraubtes Gut den Betroffenen bzw. ihren Erben zu retournieren, und zwar so umfassend
wie nur möglich. In diesem Sinne sei die Novelle zu begrüßen. Abgeordneter Josef Jury (B) hielt
die Novelle hingegen aus mehreren Gründen für problematisch. Die Ausweitung des Provenienzzeitraums auf
1933 würde bedeuten, zahlreiche Museen neu beforschen zu müssen, was zu einer Kostenexplosion führen
könnte. Auch seien die Länderinteressen in dieser Angelegenheit nicht ausreichend berücksichtigt
worden, gab der Mandatar zu bedenken.
Abgeordnete Christine Lapp (S) sah in der Novelle hingegen eine wichtige Weiterentwicklung des Gesetzes. Es sei
gut, dass man die Geschichte nicht als beendet betrachte, sondern sich weiterhin der aus ihr erwachsenden Verantwortung
stelle. Im übrigen sei sie überzeugt, dass viele der in Rede stehenden Kunstwerke wieder als Leihgaben
in den heimischen Museen landeten. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) warnte davor, Opfer und Täter zu verkehren.
Nicht Österreich werde seiner Kunstschätze beraubt, vielmehr seien im Nationalsozialismus Menschen ihres
Besitzes beraubt worden, und eben dieses Geraubte müsse im Sinne der Gerechtigkeit retourniert werden. Die
Novelle bewertete Zinggl als positiv, da sie weitgehend den Anregungen der Grünen entspreche und somit in
die richtige Richtung gehe. Dies sei jedoch, so schränkte Zinggl ein, keine Ermächtigung der Bundesregierung,
es müsse vielmehr einen Auftrag an die Bundesregierung darstellen.
Wie auch Abgeordneter Stefan Markowitz (B) thematisierte Zinggl die Stiftung Leopold und forderte die Regierung
auf, hier tätig zu werden. Die gesetzlichen Grundlagen müssten entsprechend geändert werden, zudem
müsse auch der Druck auf die Stiftung erhöht werden, damit die Kombination beider Möglichkeiten
zum gewünschten Erfolg führe.
Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) sagte, die Behauptung, man müsse sich endlich einmal der geschichtlichen
Verantwortung stellen, gehe ins Leere, denn seit 1945 seien nicht weniger als 22 Gesetze, die sich dieses Themas
widmeten, beschlossen worden. Die Novelle sei entbehrlich, da auf diesem Gebiet schon alles Nötige geschehen
sei. Zumal das Argument, man müsse das Gesetz der Spruchpraxis des Beirats anpassen, könne sie nicht
nachvollziehen, denn es stelle sich die Frage, warum nicht die Spruchpraxis dem Gesetz angepasst werde.
Bundesministerin Claudia Schmied erklärte, bei der Stiftung Leopold handle es sich um eine Privatstiftung,
die daher nicht unter das Rückgabegesetz falle. Zudem könne man nicht entschädigungslos enteignen.
Eine allfällige Restitution sei daher nur im Einverständnis mit dem Stiftungsvorstand möglich. Man
werde in dieser Hinsicht gleichwohl nicht locker lassen, sodass es letztlich zu einer positiven Entwicklung kommen
werde. Allfällige Leihgaben seien ihr jedoch nicht bekannt, hielt die Ministerin fest, die schließlich
grundsätzliche Gedanken zum Thema anschloss.
Die Vorlage passierte den Ausschuss mit Mehrheit, der G-Antrag verfiel hingegen der Ablehnung. |