BMF: Bei Europäischen Umsatzsteuerrückerstattungssystem in Poleposition   

erstellt am
06. 10. 09

Finanzministerium setzt einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung
Wien (bmf) - Die EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, ab 1. Jänner 2010 das neue EU-Verfahren (VAT-Refund = Value Added Tax-Refund) zur automatisierten Umsatzsteuerrückvergütung einzuführen. Österreich hat mit Ende September die Testphase als erster Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen. Damit ist Österreich innerhalb der EU Vorreiter und schafft mit diesem System eine weitere Entlastungsmaßnahme für die heimischen Unternehmen.

Das neue Verfahren stellt eine Prozessvereinfachung für Unternehmen dar, mit der ab 2010 europaweit - über das elektronische Portal der jeweiligen Finanzverwaltung - Anträge zur Umsatzsteuerrückerstattung direkt an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Die Entscheidungen werden anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg übermittelt. Das entlastet einerseits den administrativen Aufwand seitens der Unternehmen und spart andererseits Verwaltungskosten und Zeit. Das Finanzministerium setzt damit einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung.

Anstatt ein neues und kostenintensives Stand-Alone System zu entwickeln, setzt das Finanzministerium bereits vertraute und erfolgreiche Systeme ein. So konnten die komplexen VAT-Refund-Prozesse in FinanzOnline zur Direktbearbeitung und in das Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) integriert werden. Bis dato gab es kein vergleichbares Projekt mit einem so umfassenden Schnittstellenservice in der zuständigen IT-Abteilung des Finanzministeriums. Dennoch konnte diese Herausforderung in kurzer Zeit, kostensparend gemeistert werden. Durch die Integrierung in FinanzOnline entstehen darüber hinaus keine zusätzlichen Schulungskosten für Unternehmen, da diese mit dem System bereits bestens vertraut sind.

Mit diesem neuen Umsatzsteuerrückerstattungssystem hat das Finanzministerium einen weiteren Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in Österreich geleistet und seine Vorreiterrolle beim E-Government bestätigt. Dadurch profitieren sowohl die heimische Wirtschaft als auch die Steuerzahler durch niedrigeren Verwaltungsaufwand und Kosteneffizienz.
     
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