Finanzministerium setzt einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung
Wien (bmf) - Die EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, ab 1. Jänner 2010 das neue EU-Verfahren
(VAT-Refund = Value Added Tax-Refund) zur automatisierten Umsatzsteuerrückvergütung einzuführen.
Österreich hat mit Ende September die Testphase als erster Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen. Damit
ist Österreich innerhalb der EU Vorreiter und schafft mit diesem System eine weitere Entlastungsmaßnahme
für die heimischen Unternehmen.
Das neue Verfahren stellt eine Prozessvereinfachung für Unternehmen dar, mit der ab 2010 europaweit - über
das elektronische Portal der jeweiligen Finanzverwaltung - Anträge zur Umsatzsteuerrückerstattung direkt
an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Die Entscheidungen werden anschließend
ebenfalls auf elektronischem Weg übermittelt. Das entlastet einerseits den administrativen Aufwand seitens
der Unternehmen und spart andererseits Verwaltungskosten und Zeit. Das Finanzministerium setzt damit einen weiteren
konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung.
Anstatt ein neues und kostenintensives Stand-Alone System zu entwickeln, setzt das Finanzministerium bereits vertraute
und erfolgreiche Systeme ein. So konnten die komplexen VAT-Refund-Prozesse in FinanzOnline zur Direktbearbeitung
und in das Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) integriert werden. Bis dato gab es kein vergleichbares
Projekt mit einem so umfassenden Schnittstellenservice in der zuständigen IT-Abteilung des Finanzministeriums.
Dennoch konnte diese Herausforderung in kurzer Zeit, kostensparend gemeistert werden. Durch die Integrierung in
FinanzOnline entstehen darüber hinaus keine zusätzlichen Schulungskosten für Unternehmen, da diese
mit dem System bereits bestens vertraut sind.
Mit diesem neuen Umsatzsteuerrückerstattungssystem hat das Finanzministerium einen weiteren Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung
in Österreich geleistet und seine Vorreiterrolle beim E-Government bestätigt. Dadurch profitieren sowohl
die heimische Wirtschaft als auch die Steuerzahler durch niedrigeren Verwaltungsaufwand und Kosteneffizienz. |