Innenausschuss billigt Fremdenrechtspaket   

erstellt am
16. 10. 09

Abänderungsantrag trifft Klarstellung zum "Bleiberecht"
Wien (pk) – Der Innenausschuss des Nationalrats hat das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket zur Änderung des Fremdenrechts gebilligt. Nach einem mehrstündigen Hearing am 13.10. und einer ausführlichen Debatte im Ausschuss stimmten SPÖ und ÖVP am 15.10. den verschärften Bestimmungen im Asyl- und im Fremdengesetz zu. Sie wollen damit Asylmissbrauch weiter eindämmen und Lücken im Fremdenrecht schließen. Mit einem Abänderungsantrag zum Regierungsentwurf wurden in einzelnen Detailpunkten noch Adaptierungen vorgenommen; zudem wurde in Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis klargestellt, dass Bleiberechts-Anträge in der Regel nicht vor Abschiebungen schützen.

Die Opposition lehnte das Gesetzespaket aus unterschiedlichen Motiven ab. So werteten die Grünen viele Bestimmungen als unverhältnismäßig zu Lasten von AsylwerberInnen. BZÖ und FPÖ begrüßten hingegen die Stoßrichtung des Gesetzes, zeigten sich aber mit einzelnen Bestimmungen unzufrieden und mahnten insbesondere eine konsequentere Vorgangsweise bei Abschiebungen ein. Ein rascherer Abschluss von Asylverfahren nütze nichts, wenn es nicht gleichzeitig gelinge, Abschiebungen auch tatsächlich zu vollziehen, meinte etwa BZÖ-Abgeordneter Peter Westenthaler. Innenministerin Maria Fekter will mit dem Gesetz auch, wie sie sagte, Schlepperorganisationen signalisieren, dass Österreich "kein attraktiver Markt für den Menschenhandel ist".

Zu den Kernpunkten des Gesetzespakets zählen die Beschleunigung von Asylverfahren durch Einschränkungen bei Folgeanträgen nach einem negativen Asylbescheid und die Ausweitung der Schubhaft. Zudem sollen erweiterte Gebietsbeschränkungen und Meldepflichten für AsylwerberInnen ein Untertauchen erschweren. Bei schweren Straftaten droht künftig auch bereits seit Jahren in Österreich lebenden Flüchtlingen die Aberkennung des Asylstatus.

In Aussicht genommen ist weiters eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen fremdenrechtliche Bestimmungen sowie die Einführung neuer Verwaltungs- und gerichtlicher Straftatbestände, etwa bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen in Folge eines erschlichenen Aufenthaltsrechts bzw. einer erschlichenen Staatsbürgerschaft. Beim Eingehen einer Scheinehe macht sich künftig nicht nur der österreichische Ehepartner sondern auch der Fremde selbst strafbar. Dasselbe gilt für Scheinadoptionen.

Dem gegenüber sollen nahe Familienangehörige von Fremden in Hinkunft nicht mehr belangt werden, wenn sie Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt leisten. Auch droht nicht mehr der Verlust der Staatsbürgerschaft, sollte sich nach Jahren bei einem Vaterschaftstest herausstellen, dass der vermeintliche – österreichische – Vater nicht der leibliche Vater ist. Das Gelöbnis bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft wird um ein Bekenntnis zu den Grundwerten eines demokratischen Staates und seiner Gesellschaft erweitert.

Das Gesetzespaket bringt darüber hinaus die Möglichkeit radiologischer Untersuchungen, sollten Zweifel am Alter von jugendlichen AsylwerberInnen bestehen. Ein behauptetes Verwandtschaftsverhältnis muss künftig im Zweifelsfall durch eine DNA-Analyse nachgewiesen werden, wobei die Kosten dafür laut Abänderungsantrag nun doch rückerstattet werden, wenn das Ergebnis die Behauptung bestätigt und sich die/der Betroffene in Österreich befindet.

Für Fremde, die keinen Anspruch auf einen Fremdenpass bzw. einen Konventionsreisepass haben, sowie für "geduldete" Fremde, die grundsätzlich über kein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, aufgrund der Situation in ihrem Heimatland aber nicht abgeschoben werden können, ist die Ausstellung spezieller Identitätskarten mit der Bezeichnung "Identitätskarte für Fremde" bzw. "Karte für Geduldete" geplant. Aufenthaltsbewilligungen für Forscher können künftig für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt werden.

Mittels Abänderungsantrag stellte der Innenausschuss in Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis klar, dass ein Antrag auf "Bleiberecht" in der Regel keinen Abschiebeschutz für den Antragsteller bietet. Allerdings ist in Ausnahmefällen mit der Abschiebung zuzuwarten. Voraussetzung dafür ist, dass der Fremde vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich kam, sich zumindest die Hälfte des Zeitraums legal im Land befunden hat, der Bleiberechts-Antrag vor der Einleitung eines Ausweisungsverfahrens gestellt wurde und die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wahrscheinlich ist. Es könne nicht sein, dass jemand, der sich illegal in Österreich aufhält, unter Abschiebeschutz steht, sobald er um humanitären Aufenthalt ansucht, begründete Innenministerin Fekter die vorgenommene Klarstellung.

Weiters enthält der Abänderungsantrag gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf den Visa-Kodex der EU, die Einführung einer Pauschalgebühr auch für Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und Übergangsregelungen hinsichtlich des Nachweises des Lebensunterhalts in Zusammenhang mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels. Demnach sollen im Falle einer Verlängerung bzw. Zweckänderung eines nach der alten Rechtslage erteilten Aufenthaltstitels Mietbelastungen erst bei der "übernächsten" Antragstellung eingerechnet werden, damit der Betroffene ausreichend Zeit hat, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.

Zur Frage der Gebietsbeschränkung wurde eine – auch von den Grünen unterstützte – Ausschussfeststellung getroffen. Schließlich nahm der Ausschuss in Zusammenhang mit dem Fremdenrechtspaket auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vor, der zufolge "geduldeten" Fremden – analog zu den für AsylwerberInnen geltenden Bestimmungen – unter bestimmten Voraussetzungen eine eingeschränkte Beschäftigungsbewilligung erteilt werden kann.

Im Rahmen der Debatte bekräftigte die Opposition ihre Kritik am Fremdenrechtspaket. So wertete es Abgeordnete Alev Korun (G) etwa als unverhältnismäßig, dass ein Asylwerber bereits dann als straffällig im Sinne des Asylgesetzes gelte und ihm negative Konsequenzen drohten, wenn er zweimal eine Wurstsemmel "geklaut" habe.

In Zusammenhang mit den vorgenommenen Klarstellungen zum Bleiberecht sprach Korun von einer "Verhöhnung" des Verwaltungsgerichtshofs. Das "Bleiberecht" wird ihr zufolge durch die Gesetzesänderung ab absurdum geführt, da der Abschiebeschutz nur für Personen gelten solle, die vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich eingereist seien. Personen, die sich in ihrem Antrag hingegen auf Artikel 8 EMRK berufen, fielen durch und könnten jederzeit abgeschoben werden.
   

Kritisch beleuchteten Korun und ihr Fraktionskollege Abgeordneter Albert Steinhauser auch den neu eingeführten Status von "geduldeten" Fremden. Es helfe niemandem, Flüchtlingen, die eine Straftat begangen haben, jedoch nicht abgeschoben werden könnten, alle Rechte zu entziehen, meinte Steinhauser, weder der betreffenden Person noch der Bevölkerung mit ihrem Sicherheitsbedürfnis. Korun gab zu bedenken, dass die Betroffenen zur Aufrechterhaltung ihres Lebensunterhalts geradezu zu Straftaten gedrängt würden. Zur Einschränkung bei den Folgeanträgen merkte Steinhauser an, gerade traumatisierte AsylwerberInnen könnten über gewisse Ereignisse erst mit Abstand reden. G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill äußerte sich hinsichtlich der vorgesehenen Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung skeptisch.

Seitens der FPÖ bemängelte Abgeordneter Walter Rosenkranz die wiederholten Gesetzesnovellierungen im Fremdenrecht. Dadurch sei die Rechtslage unübersichtlich geworden, ohne dass es gelungen sei, Schlupflöcher zu schließen, konstatierte er. Rosenkranz zeigte sich überzeugt, dass eine nächste Reparatur der Gesetze beim Beschluss der eingetragenen Lebensgemeinschaft fällig werde, und prophezeite in diesem Zusammenhang eine Zunahme homosexueller Asylwerber. Generell ortet er viel "Langmut" Österreichs in Umgang mit Asylwerbern, und meinte, Österreich dürfe nicht erstbeste Destination für Asylmissbrauch sein.

Kritik im Detail übte Rosenkranz unter anderem daran, dass geringfügige Delikte nach dem Fremdenrecht künftig mit Verwaltungsstrafen und nicht mehr gerichtlich geahndet werden sollen. Seine Fraktionskollegen Werner Herbert und Werner Neubauer sehen Mankos bei der rechtlich nicht durchsetzbaren Altersfeststellung und bei den Folgeanträgen. Neubauer wies zudem darauf hin, dass es einen kontinuierlichen Anstieg an Asylanträgen gebe, und bezweifelte, dass das vorliegende Gesetzespaket tauglich sei, dieser Entwicklung entgegen zu treten. FPÖ-Abgeordneter Leopold Mayerhofer sprach Ausschreitungen im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen an.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) wertete die Gesetzesvorlage als nicht weitgehend genug. Er erkenne das Bemühen des Innenministeriums um eine Verfahrensbeschleunigung zwar an, erklärte er, äußerte aber gleichzeitig Zweifel, dass sich das in der Praxis auswirken werde. Österreich werde es weiter nicht schaffen, kriminelle Asylwerber und andere Illegale außer Landes zu bringen, prognostizierte er. Westenthaler sprach sich dafür aus, aufgegriffene Illegale so rasch wie möglich abzuschieben.

Auch das Problem bei den Folgeanträgen sieht Westenthaler im Wesentlichen weiter ungelöst. Nach wie vor sind ihm zufolge "Tür und Tor" für Verzögerungen geöffnet. Als positiv beurteilte er hingegen die neuen Untersuchungsmethoden zur Altersfeststellung, seiner Darstellung nach eine langjährige Forderung des BZÖ, und die Einführung einer Identitätskarte für Fremde, bei der er allerdings einen Fingerprint vermisst.

Westenthaler Fraktionskollege Gerald Grosz wertete die neuen Bestimmungen über straffällige AsylwerberInnen im Gegensatz zu den Grünen als "viel zu lasch" und kritisierte, dass beispielsweise erst bei wiederholtem Diebstahl Konsequenzen drohten. Ein Vertagungsantrag des BZÖ zum Gesetzespaket blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

Abgeordneter Günter Kößl (V) hob die Notwendigkeit hervor, gegen Asylmissbrauch vorzugehen und zeigte sich zuversichtlich, dass es mit dem Gesetzespaket gelingen werde, Verfahren zu beschleunigen. Es sei im Interesse aller, dass Personen mit negativem Asylbescheid so schnell wie möglich außer Landes gebracht werden, unterstrich er.

Abgeordneter Johann Maier (S) wandte sich gegen jegliche "Sozialromantik" und betonte, Österreich habe es hier mit der organisierten Kriminalität zu tun. Die von Abgeordneter Korun vorgenommene Darstellung in Bezug auf zweifachen "Wurstsemmelklau" stellte Maier in Abrede und gab zu bedenken, dass solch geringfügige Delikte in der Regel diversionell erledigt würden und zu keiner gerichtlichen Verurteilung führten.

Innenministerin Maria Fekter wies im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme den Vorwurf zurück, dass der Verwaltungsgerichtshof durch den vorliegenden Abänderungsantrag verhöhnt werde. Vielmehr wird ihr zufolge eine Klarstellung im Sinne der ursprünglichen Intention des Gesetzes getroffen. Es könne nicht sein, illegal in Österreich aufhältige Fremde vor einer Abschiebung zu schützen, wenn sie einen Bleiberechtsantrag stellen, erläuterte sie.

Generell bekräftigte Fekter, mit dem Fremdenrechtspaket solle Missbrauch verhindert und ein effektiver Vollzug gewährleistet werden. Sie sieht im Gesetz auch ein Signal an Schlepperorganisationen, wonach Österreich kein attraktiver Markt für den Menschenhandel sei. Es sei notwendig, die Hintertür zuzumachen, um die Vordertür für echte Asylsuchende offen zu halten, argumentierte die Ministerin. Es gebe viele Personen, die erst dann um Asyl ansuchten, wenn sie mit der Polizei konfrontiert seien.

Die vorgesehenen Einschränkungen bei Folgeanträgen hält Fekter, wie sie sagte, nicht zuletzt deshalb für notwendig, weil es einen starken Anstieg solcher Anträge gebe. Folgeanträge würden die Bürokratie überlasten, ohne in der Regel eine Chance auf Erfolg zu haben, skizzierte sie und zeigte sich überzeugt, dass ein Großteil der Folgeanträge mutwillig gestellt werde, um Abschiebungen zu verhindern.

Verteidigt wurde von Fekter auch die künftige Einberechnung von Mietkosten beim Nachweis des ausreichenden Lebensunterhalts in Zusammenhang mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels. "Wir wollen keine Zuwanderung in die Armut", unterstrich sie.

Was die "Duldung" von Fremden betrifft, erinnerte Fekter daran, dass es in der Regel um kriminelle Personen gehe, die nicht abgeschoben werden könnten, weil ihnen etwa in ihrem Heimatland die Todesstrafe drohe. Sie hält es für gerechtfertigt, diesen Personen nicht den gleichen "Sozialstatus" wie ÖsterreicherInnen einzuräumen.

Die künftige Verhängung von Verwaltungsstrafen bei geringfügigen fremdenrechtlichen Delikten begründete Fekter damit, dass Gerichte in der Vergangenheit in solchen Fällen vielfach von einer Strafe Abstand genommen hätten. Durch Verwaltungsstrafen sei nun eine bessere "Vollzugseffizienz" gewährleistet, bei Vorliegen mehrerer Verwaltungsstrafen könne Schubhaft verhängt werden.

In Bezug auf die neuen Untersuchungsmethoden zur Altersfeststellung hielt Fekter fest, es könne niemand zu medizinischen Untersuchungen gezwungen werden. Deshalb sehe das Gesetz lediglich eine "kann-Bestimmung" vor. Eine Weigerung wird ihr zufolge aber in die Beweiswürdigung einfließen. Ihrer Information nach führen auch viele andere europäische Länder radiologische Altersuntersuchungen durch.

Zur Kritik von FPÖ und BZÖ an der mangelnden Effizienz bei Abschiebungen merkte Fekter an, es seien genau diese beiden Parteien, die sich gegen die Einrichtung eines Schubhaftzentrums wehrten.
     
Informationen: http://www.parlinkom.gv.at    
     
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