Internetanbieter verurteilt – Preise müssen klar und deutlich angegeben werden
Wien (ak) - Webseiten mit Preisangaben nur im kleingedruckten Text sind unzulässig, weil sie
irreführend sind. Das Handelsgericht Wien bestätigt nun die Rechtsansicht der Bundesarbeitskammer (BAK).
Wer im Internet kostenpflichtige Dienste anbietet, muss den Preis klar und deutlich angeben und nicht verstecken.
Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus Deutschland
und deren Nachfolger Redcio OHG eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung
und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten
übermittelt werden. „Das bedeutet, eine E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss extra an den Verbraucher
gehen“, sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.
Die Anbieter boten auf mehreren Webseiten etwa scheinbar kostenlose Liedertexte, Bastelanleitungen oder Hausaufgaben
an. „Sie warben zwar nicht explizit mit gratis, aber die Konsumenten konnten davon ausgehen. Es war für sie
keinesfalls erkennbar, dass sich die Dienste als Kostenfallen entpuppen“, sagt Mödlhammer. „Selbst geübte
Surfer übersehen die geschickt platzierten Preisangaben. Wer einmal seine Daten abgesendet hat, sitzt auch
schon in der Falle und wird zur Kassa gebeten.“
Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben und Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht.
„Das schüchtert sicher viele ein und sie zahlen“, sagt Mödlhammer. Aber selbst wer aus Verunsicherung
bezahlt, hat nichts bereinigt. Denn ein Jahr später geht es wieder von vorne los, weil es sich oft um Abodienste
für zwei Jahre handelt. „Unseriöse Anbieter machen so schnelles Geld, die Webadressen und Anbieter ändern
sich laufend oder es wird plötzlich auf andere Seiten umgeleitet“, weiß Mödlhammer.
Fünf Tipps der AK Konsumentenschützer
- Gehen Sie mit Ihren Daten sorgsam um. Lesen Sie genau nach, wozu sie benötigt werden. Im Zweifel über
Suchmaschinen über die Seiten nachforschen.
- Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäftsbedingungen, bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen.
Das Kleingedruckte gibt’s auch im Web!
- Unerklärbare Rechnungen nicht gleich zahlen. Überprüfen Sie die Fakten und wenden Sie sich im
Zweifelsfall an eine Konsumentenberatungsstelle.
- Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen,
nutzen Sie umgehend Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben.
Mehr Informationen zum Rücktrittsrecht und einen Musterbrief finden Sie auf
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