Wien (bmi) - Aufgrund geänderter Bedürfnisse in der Praxis war
eine gänzliche Neugestaltung des Pyrotechnikrechtes erforderlich. Es bestand ein Informationsdefizit für
Fußballverbände, um wirksame Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts setzen zu können – vor allem
um Gefahren bei Fußballsportveranstaltungen verhindern und kontrollieren zu können.
"Um Sicherheit zu gestalten, müssen wir auch den vielfältig gewordenen Missbrauch von pyrotechnischen
Gegenständen eindämmen, die gerade bei Sportveranstaltungen gern verwendet werden und die sehr gefährlich
geworden sind. In der vergangenen Fußballsaison gab es 324 Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz",
sagte Innenministerin Maria Fekter. "Ziel ist es nun, mit einer Gesetzesnovelle einerseits zeitgemäße
und EU-konforme pyrotechnikrechtliche Regelungen zu schaffen. Ziel ist andererseits auch, den vorbeugenden Rechtsschutz
bei Fußballsportveranstaltungen weiter zu verbessern. Unter dem Motto "Die Welle gegen Gewalt"
setzen wir unter verstärkter Einbindung aller betroffenen Organisationen wirksame Maßnahmen zur Verhinderung
von Gefährdungen in Sportstätten", betonte Fekter.
Das derzeit geltende Pyrotechnikgesetz stammt aus dem Jahr 1974. Aufgrund der bis 4. Jänner 2010 umzusetzenden
Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen
pyrotechnischer Gegenstände nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck sowie den geänderten
Bedürfnissen der Praxis war eine gänzliche Neugestaltung des Pyrotechnikrechts erforderlich. Es bestand
ein Informationsdefizit für Fußballverbände, um wirksame Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts
setzen zu können – vor allem um Gefahren bei Fußballsportveranstaltungen verhindern und kontrollieren
zu können.
Zukünftig sind zum Schutz der körperlichen Sicherheit der Stadionbesucher der Besitz und die Verwendung
sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in und um Stadien verboten. Durch eine Erhöhung
des Verwaltungsstrafrahmens und die Einführung einer Mindeststrafe soll das Sicherheitsrisiko für Spieler
und Fans noch stärker ins Bewusstsein gerufen und einer Gefährdung dritter Personen entschieden entgegen
getreten werden. Die Polizei hat die Möglichkeit, bei Spielen, die ein besonderes Risiko erwarten lassen,
sogenannte Sicherheitsbereiche um die Sportveranstaltungsstätte einzurichten. Aus diesen Sicherheitsbereichen
können auffällige Personen weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden. Diese Zonen und
die damit verbundenen Wegweisungen haben sich in der Praxis sehr bewährt und sollen vermehrt eingerichtet
werden.
Betroffen sind nicht nur pyrotechnische Gegenstände mit Knalleffekten, sondern alle Erzeugnisse, die chemische
Stoffe beinhalten, welche Bewegungs-, Licht-, Rauch- Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorrufen. Davon erfasst
werden zukünftig daher auch die derzeit häufig verwendeten "Bengalischen Feuer", deren Gefährdungspotenzial
der Entschärfungsdienst des Bundesministeriums für Inneres in diversen Versuchsreihen getestet hat. Bengalische
Feuer erzeugen extrem hohe Abbrandtemperaturen um die 2000° C, die zu schweren Verbrennungen führen können.
Sie erzeugen dabei eine sehr heiße Schlacke (bei Fackeln meistens tropfend), die auch nach dem Abbrennen
noch lange heiß bleibt. Auch das heiße Kartongehäuse stellt eine Gefährdung dar. Ausgebrannte
Hülsen werden im Stadion oftmals zu Boden fallen gelassen. Durch ein "Wegkicken" könnten diese
heißen Gegenstände allenfalls unkontrolliert in die Zuschauermenge gelangen und zu erheblichen Verletzungen
führen. Lose Pulverschüttungen (z. B. am Boden gehäuft) könnten weiters durch Windeinfluss
im brennenden Zustand verwirbelt werden und stellen somit ebenfalls eine Verletzungsgefahr für unmittelbar
Umstehende dar. Bengalische Feuer erzeugen eine intensive Lichterscheinung, die bei direktem Blickkontakt zu massiven
Blendwirkungen führen kann.
Weiters können Bengalische Feuer sehr dichten und intensiven Rauch erzeugen, der zu Sichtbehinderungen und
innerhalb großer Menschenmengen (etwa am Stadionrang) – insbesondere in Kombination mit der Blendwirkung
und Sichtbeeinträchtigung – leicht zu panikartigem Verhalten führen kann. |