Heinisch-Hosek: Gesetz ein erster Schritt zur Väterbeteiligung
Wien (pk) - Die Regierungsvorlage zur Neugestaltung des Kinderbetreuungsgelds stand am 22.10. an
der Spitze der Tagesordnung. Gemeinsam mit der Regierungsvorlage wurden die Anträge 224/A(E) und 299/A(E)
debattiert. FPÖ-Klubobmann Hein-Christian STRACHE eröffnete die Debatte mit Lob für das 2002 eingeführte
Kinderbetreuungsgeld: Dies sei ein "Meilenstein" auf dem Weg vom Familienlasten- zum Familienleistungsausgleich.
Strache forderte Wertschätzung für die Familienarbeit, die nicht ausreichend honoriert werde. Es gelte,
dringend umzudenken, denn es wäre eine Katastrophe, würden die Familien ihre Leistungen, die sich auf
rund 110 Mrd. € beliefen, einstellen. Strache forderte eine Umkehr von einer wirtschaftsorientierten Familienpolitik
zu einer familienorientierten Wirtschaftspolitik, die sich u.a. in einer Vorrangstellung der Familien im Pensionssystem
und in einem Familien-Steuersplitting auswirken müsse. Es gehe um "gerechte Abgeltung statt Almosen",
unterstrich der F-Klubobmann und trat für die Streichung der Zuverdienstgrenze ein.
ÖVP-Familiensprecherin Ridi Maria STEIBL stellte zunächst zuletzt erreichte Leistungen für Familien
dar, etwa die Bewertung von Zeiten der Kindererziehung als pensionsbegründend. Die im Koalitionsübereinkommen
enthaltene Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibe Leitlinie, betonte Steibl, wozu auch das
einkommensabhängige Kindergeld einen Beitrag leiste. Steibl zeigte sich enttäuscht, dass die Opposition
ihre Zustimmung zur Vorlage verweigere. Dem verschiedentlich erhobenen Vorwurf, die vorliegende Version des Kindergelds
sei zu kompliziert und nicht durchschaubar, begegnete Steibl mit dem Hinweis, man dürfe die Eigenverantwortung
der Eltern nicht unterschätzen. Einen wichtigen Fortschritt sah die Rednerin auch in der Besserstellung bei
Mehrlingsgeburten und für AlleinerzieherInnen.
Die Leistungen der Familien sowohl im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern wie auch in der Altenpflege würden
nicht ausreichend anerkannt, konstatierte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B). Das Kinderbetreuungsgeld sei heute unbestritten,
sei auch ein Beitrag im Kampf gegen die Armut und würde von den Familien angenommen. Dabei zeige sich eine
Vorliebe für die Langzeitvariante, die von 65 % in Anspruch genommen werde. Wie Strache vor ihr sprach sich
auch Haubner für die Aufhebung der Zuverdienstgrenze aus. Diese Maßnahme würde Kosten von 300 Mio.
€ verursachen – Geld, das man offenbar nicht habe, während die Banken ein Vielfaches davon erhielten. An der
neuen Variante kritisierte Haubner, dass sie sich wieder dem früheren Karenzgeld annähere und den raschen
Wiedereinstieg von Müttern in den Beruf begünstige. Außerdem würden die Regelungen immer komplizierter,
was sich auch in steigendem Verwaltungsaufwand niederschlage.
Mit der Einführung eines einkommensabhängigen Kindergelds werde einer langjährigen Forderung der
SPÖ-Frauen entsprochen, stellte Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) fest. In Richtung ihrer Vorrednerin
betonte Binder-Maier, die beste Bekämpfung der Armut seien Einkommen, von denen man leben könne. Mit
der Neuregelung würden die Rahmenbedingungen für Eltern verbessert und die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf erleichtert. Es gehe um "Vielfalt statt Einfalt", meinte die Rednerin, auch wenn die Entscheidung
für eine Variante nicht immer einfach sei. Die Kosten beliefen sich auf 1 Mrd. €, gab Binder-Maier an und
bezifferte die jährlichen Gesamtleistungen für die Familien mit 7 Mrd. €. Nachholbedarf gebe es bei Kinderbetreuungseinrichtungen,
insbesondere für Kinder unter 3 Jahren. Hier brauche es ein Bundes-Rahmengesetz, betonte die Abgeordnete.
Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) dankte eingangs Ministerin Heinisch-Hosek und Staatssekretärin Marek
für deren Arbeit, um gleichzeitig die grundsätzlich positive Bewertung aus Sicht der Grünen einzuschränken.
Glawischnig-Piesczek kritisierte insbesondere die komplizierten Bestimmungen und meinte, dass auch in Zukunft Alleinerziehende
und Patchwork-Familien benachteiligt sein werden. Sie urgierte, die jungen Familien umfassend über die neuen
Möglichkeiten zu informieren und über den familienpolitischen Baustein des Kinderbetreuungsgeldes hinaus
auch auf anderen Gebieten die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. Die Klubobfrau der Grünen
griff in diesem Zusammenhang besonders die Situation in den Kindergärten heraus, welche zu eskalieren drohe.
Die Regierung habe zwar den Gratiskindergarten eingeführt, jedoch viel zu wenig Geld dafür vorgesehen,
sodass der Druck auf die KindergärtnerInnen unzumutbar groß sei, beklagte sie. Die Qualität der
Kinderbetreuung dürfe auch nicht von der Postleitzahl abhängig sein, sagte Glawischnig-Piesczek, deshalb
bedürfe es in Form eines Bundesrahmengesetzes bundeseinheitlicher Standards.
Staatssekretärin Christine MAREK sprach von einer konsequenten Verbesserung der Rahmenbedingungen für
die Familien. Das Paket sei sozial ausgewogen und erhöhe nicht nur die Sicherheit sozial schwacher Familien,
sondern mache auch besser qualifizierten Menschen mehr Mut zum Kind. Sie gab Abgeordneter Glawischnig-Piesczek
Recht, indem sie bestätigte, dass das Paket komplex sei. Man könne aber nicht Wahlfreiheit fordern und
diese zugleich einschränken, argumentierte die Staatssekretärin. Familien hätten unterschiedliche
Bedürfnisse, weshalb sie auch die Möglichkeit haben sollen, das Optimale für sich herauszusuchen.
Die Regierung arbeite mit Hochdruck am Informationsmaterial, sicherte sie zu, man könne aber nicht informieren,
bevor das Gesetz beschlossen ist.
Geld allein werde die Geburtenrate nicht erhöhen, gab Marek zu bedenken, es bedürfe auch attraktiver
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In diesem Sinne ortete auch sie Verbesserungspotential
bei der Kinderbetreuung und äußerte sich positiv zu einem Bundesrahmengesetz. Allerdings, so Marek,
sei man dabei auf die Länder angewiesen. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass der Bund noch nie so
viel Geld für die Kindergärten in die Hand genommen habe wie derzeit, obwohl dafür die Bundesländer
zuständig sind.
Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) betonte einmal mehr die Position ihrer Fraktion, die durch die vorliegende
Novelle und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Ungleichbehandlung der Kinder befürchtet.
Aus ihrer Sicht sind auch AlleinverdienerInnen und schlecht verdienende Familien benachteiligt. Weiters vermutete
sie, durch die komplizierte Regelung werde es zu hohen Verwaltungskosten kommen. Ein weiterer Kritikpunkt betraf
die im Gesetz vorgesehene Aufteilung der Betreuung je nach Variante, da man damit die Familien bevormunde. Abschließend
rechnete sie vor, dass jährlich rund 3 Mrd. € von Mehrkindfamilien an Kinderlose gehen.
Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) entgegnete ihrer Vorrednerin, an der Zuverdienstgrenze habe sich nichts geändert.
Diese Variante zu wählen, sei neben den anderen Varianten auch möglich. Man denke auch nicht daran, die
Langzeitvariante abzuschaffen. Das vorliegende Gesetz bringe den Familien eine weitaus größere Wahlfreiheit,
sagte Tamandl, die es begrüßte, dass nun für eine gewisse Zeit Beihilfen ausbezahlt werden können.
Das helfe Familien mehr als etwaige Zuschläge, die man dann gegebenenfalls wieder zurückzahlen müsse.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) hielt es für falsch, dass man bei der Zuverdienstgrenze Kapitaleinkünfte
nicht berücksichtigt. Die fünf Varianten des neuen Kinderbetreuungsgelds werden seiner Meinung nach einen
hohen Verwaltungsaufwand erfordern und könnten zu einer Wiedereinführung des alten Karenzgelds durch
die Hintertür beitragen. Die beste Armutsbekämpfung sei das Einkommen, sagte Dolinschek, weshalb er einmal
mehr für einen Mindestlohn von 1.000 € eintrat.
Abgeordnete Gisela WURM (S) sprach von einem guten Tag für zukünftige Mütter und Väter. Mit
den fünf verschiedenen Möglichkeiten werde man die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung erhöhen
können, zeigte sie sich zuversichtlich. In einer Gesellschaft sei es wichtig, dass sich beide Eltern um die
Kinder kümmern. Auch die Stellung der Frau am Arbeitsmarkt werde sich verbessern, da die ArbeitgeberInnen
damit rechnen müssen, dass nun vermehrt auch Männer in Karenz gehen. Beim Wiedereinstieg sei es notwendig
zu bedenken, dass dieser umso schwieriger wird, je länger man vom Arbeitsplatz weg ist, argumentierte Wurm.
Sie erwartete sich auch mehr Mut zum Kind und eine verbesserte finanzielle Situation der Familien durch die verschiedenen
Varianten. Wie einige ihrer VorrednerInnen auch, war sie sich dessen bewusst, dass man über das Kinderbetreuungsgeld
hinaus verbesserte Bedingungen zur Kinderbetreuung in Kindergärten und Schulen schaffen müsse.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) bekundete, ihre Freude sei nicht uneingeschränkt. Das Gesetz sei durchaus geeignet,
die Beteiligung der Väter bei der Kindererziehung zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Von Existenzsicherung und sozialer Gerechtigkeit könne aber keine Rede sein. Sie attackierte insbesondere
die ÖVP, für die nur die heile Familie gelte und die ihre Augen vor der Realität der AlleinerzieherInnen
und Patchwork-Familien verschließe. Vor allem stieß sie sich daran, dass im Gesetz zwei Gruppen von
AlleinerzieherInnen definiert sind, nämlich eine, die aufgrund des Todes des Partners oder in Folge einer
Haft des Partners ihre Kinder allein erziehen müssen. Allen anderen unterstelle man Missbrauch, kritisiert
sie. Auch Musiol forderte ein verbessertes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, weil viele aufgrund des Mangels
an Kinderbetreuungsplätzen die längere Variante der Karenzzeit wählen.
Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK sah in dem Gesetz einen ersten Schritt zur Väterbeteiligung in der
Kindererziehung. Sie erhofft sich, dass in Zukunft wenigstens jeder fünfte Vater in Karenz geht. Dazu müsse
man aber auch in den Betrieben eine Kultur schaffen, die das ermöglicht, denn Familienarbeit dürfe nicht
allein Frauensache sein, so die Frauenministerin. Heinisch-Hosek räumte ein, dass sie nicht ganz zufrieden
ist, und zwar im Hinblick auf die Regelungen für die AlleinerzieherInnen, dennoch müsse man anerkennen,
dass die nun vorliegenden Varianten den verschiedenen Lebensformen in hohem Maße Rechnung tragen, bemerkte
sie. Es gebe kein "entweder oder", sondern ein "sowohl als auch". Sie nahm auch indirekt auf
die Rede des Finanzministers Bezug, indem sie klarstellte, wo Leistungen für Familien notwendig sind, dürften
diese nicht gekürzt werden. Auch sie unterstrich, dass Geld nicht alles ist, sondern man in einem nächsten
Schritt mit den Ländern in Diskussion treten müsse, um Standards für eine qualitativ hochwertige
und täglich achtstündige Kinderbetreuung zu schaffen.
Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) konterte der Ministerin, zuerst müssten die Rahmenbedingungen
passen, dann erst könne man entsprechende Regelungen umsetzen. Daran habe sich die Regierung nicht gehalten,
und darum sei dieses Gesetz ein "Murks" und gehe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, wie sich
auch ganz konkret in der Arbeitswelt zeige. Die Vorlage biete den betroffenen Menschen keine praktikablen Lösungen,
das sei keine Familienpolitik, sondern rede nur den Interessen der Wirtschaft das Wort, resümierte die Abgeordnete.
Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) sah jedoch in der neuen Regelung einen wichtigen Fortschritt
im Interesse der Betroffenen. Auch an den Rahmenbedingungen habe man gearbeitet, wie sich am Beispiel des Gratiskindergartens
zeige. Man sende damit wichtige Signale aus, Familie und Beruf noch besser zu vereinen.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) meinte, es spreche zwar einiges für ein einkommensabhängiges Kindergeld,
es gebe aber auch einige Zweifel, die man gleichfalls in Betracht ziehen müsse. Ob dieses Modell also wirklich
positiv ist, werde eine Evaluierung zeigen müssen. Wichtig sei, an dieser Stelle endlich für Chancengleichheit
zu sorgen, hielt Schenk fest. Frauen seien in Österreich Mehrleisterinnen, aber Wenigverdienerinnen, und das
sollte sich ändern, denn Leistung müsse sich lohnen. Konkret forderte die Rednerin eine Indexanpassung,
denn die Valorisierung der Familienleistungen sei mehr als überfällig. In diesem Sinn brachte die Rednerin
auch einen Antrag ein.
Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) sah wichtige Verbesserungen im Interesse der Betroffenen, habe man doch neue Modelle
geschaffen, durch die es den BezieherInnen möglich gemacht werde, jene Variante zu wählen, die ihnen
am besten entgegenkommt. Dies gelte auch für die Verstärkung der Möglichkeiten für junge Väter.
Mithin zählten also alle zu den Gewinnern, resümierte die Rednerin. |
Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) meinte, in der Tat sei die neue Regelung zu begrüßen, doch handle
es sich letztlich um mehrere Kompromisse, wo eine prononciertere Lösung wünschenswert wäre. Gerade
bei getrennt lebenden Eltern bestehe auch weiterhin Verbesserungsbedarf, hielt die Rednerin fest.
Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) kam zu dem Schluss, dass das vorliegende Ergebnis angesichts der langen Beratungszeit
mehr als dürftig sei. Es könne doch nicht das Ziel des Staates sein, Kinder viel zu früh in eine
Fremdbetreuung zu drängen, sei doch gerade für Kleinkinder eine fixe Bezugsperson von enormer Wichtigkeit.
Ihrer Ansicht nach sollte ein einheitliches Kindergeld forciert werden, denn jedes Kind sollte gleich viel wert
sein. Außerdem brauche es ein entsprechendes Betreuungsangebot, um alleinerziehenden Frauen den Zugang zum
Berufsleben zu erleichtern, ergänzte die Abgeordnete.
Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) erklärte, Familie müsse leb- und leistbar sein. Dem trage man mit
den vorliegenden fünf Modellen Rechnung, wodurch man den Eltern die Möglichkeit gebe, die für sie
bestmögliche Regelung auszuwählen. Dies illustrierte die Rednerin anhand konkreter Beispiele.
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) wies darauf hin, dass die Wahlmöglichkeit zwar verbessert werde, dass aber
die komplizierten Strukturen dadurch nicht transparenter würden, sodass es für die Betroffenen schwerer
werde, die für sie beste Lösung zu finden. Zudem werde der Verwaltungsaufwand steigen, was gleichfalls
nicht begrüßenswert sei. Eine Vereinheitlichung der Familienleistungen wäre daher anzustreben,
meinte der Mandatar, der einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbrachte.
Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) sagte, durch die Schaffung neuer Wahlmöglichkeiten biete man den Menschen
ein breites Angebot, um die bestmögliche Lösung für sich zu finden. Auch arbeite man an Erleichterungen
hinsichtlich der diesbezüglichen Information, man befinde sich also insgesamt auf dem richtigen Weg, ermögliche
man den Eltern so doch mehr Zeit mit ihren Kindern.
Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) ortete zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand,
beklagte aber gleichzeitig, dass die Neuregelung überaus kompliziert und intransparent sei. Ein sozial gerechtes
Modell im Interesse von Kindern und Eltern sehe jedenfalls anders aus.
Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) erinnerte daran, dass man schon im alten Rom Mehrkindfamilien gefördert
habe. Heute bestünden hingegen keinerlei Anreize, mehr Kinder zu bekommen. Man müsse jedoch den Wert
der Familienarbeit für die Gesellschaft sehen. In diesem Sinne brachte die Rednerin auch einen Entschließungsantrag
ein, wonach Eltern gegenüber Kinderlosen bevorzugt werden sollten.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) beleuchtete die Vorlage aus der Sicht der Kinderbetreuung durch Väter. Er
unterstrich die Vorteile der neuen Regelungen und warb für deren Annahme, entsprächen diese doch der
Lebensrealität der Familien.
Abgeordneter Maximilian LINDER (B) bedauerte, dass man eine an sich gute Idee nicht so weit optimiere, wie es möglich
und wünschenswert wäre. Es brauche die Kinder für eine gedeihliche Zukunft, dementsprechend müsse
man ihnen auch entsprechende Rahmenbedingungen bieten. Man solle nicht klientelmäßig denken und daher
die Zuverdienstgrenze aufheben, das sollten uns die Kinder wert sein, erklärte der Mandatar.
Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) würdigte die heimische Familienpolitik als vorbildlich und erklärte,
man werde den F-Antrag ablehnen, weil man darin nur den UnternehmerInnen entgegenkomme, ohne dass Familien etwas
davon hätten. Die Neuregelung sei eine ganz wichtige und daher begrüßenswerte Maßnahme.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) konstatierte, die Regierungspolitik könne sich offensichtlich nicht entscheiden,
was sie will: möglichst lange Betreuung durch die Eltern oder möglichst raschen Wiedereinstieg in das
Berufsleben. Zwischen diesen beiden Grundgedanken changierten die Modelle, freilich ohne entsprechende Konsequenzen
im flankierenden Bereich zu ziehen.
Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) begrüßte das neue Kinderbetreuungsgeld als Motivation für gut ausgebildete
junge Frauen und Unternehmerinnen, meinte aber, die Politik könne nur die Rahmenbedingungen schaffen, die
letzte Entscheidung würde bei den Familien liegen. Wichtig war es für die Rednerin daher, die Wahlfreiheit
der Eltern sicherzustellen.
Abgeordneter Harald JANNACH (F) wandte sich gegen das verpflichtende Kindergartenjahr und verlangte eine Übernahme
der Kosten für den Transport der Kinder zum Kindergarten durch den Bund.
Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) plädierte für einen frühen Wiedereinstieg, um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu fördern. Aus diesem Grund stand sie auch einer Verlängerung der Karenz bis zum
dritten Lebensjahr des Kindes und einer generellen Abschaffung der Zuverdienstgrenze negativ gegenüber.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) brachte eine Reihe von Entschließungsanträgen ein, die unter anderem
die Erhöhung des Wochengeldes für selbständig tätige Frauen sowie die Gleichstellung von Alleinerziehenden
gegenüber Paaren beim Kinderbetreuungsgeld zum Inhalt hatten.
Abgeordneter Franz RIEPL (S) begrüßte vor allem die zusätzlichen Wahlmöglichkeiten, die das
neue Kinderbetreuungsgeld nun bringt, und kam zu dem Schluss, die Familienpartei in Österreich sei eindeutig
auch die SPÖ.
Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen; die (negativen) Berichte des Familienausschusses
wurden zur Kenntnis genommen. Die Anträge von FPÖ, BZÖ und Grünen blieben in der Minderheit. |