Nationalrat beschließt einkommensabhängiges Kindergeld   

erstellt am
23. 10. 09

Heinisch-Hosek: Gesetz ein erster Schritt zur Väterbeteiligung
Wien (pk) - Die Regierungsvorlage zur Neugestaltung des Kinderbetreuungsgelds stand am 22.10. an der Spitze der Tagesordnung. Gemeinsam mit der Regierungsvorlage wurden die Anträge 224/A(E) und 299/A(E) debattiert. FPÖ-Klubobmann Hein-Christian STRACHE eröffnete die Debatte mit Lob für das 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld: Dies sei ein "Meilenstein" auf dem Weg vom Familienlasten- zum Familienleistungsausgleich. Strache forderte Wertschätzung für die Familienarbeit, die nicht ausreichend honoriert werde. Es gelte, dringend umzudenken, denn es wäre eine Katastrophe, würden die Familien ihre Leistungen, die sich auf rund 110 Mrd. € beliefen, einstellen. Strache forderte eine Umkehr von einer wirtschaftsorientierten Familienpolitik zu einer familienorientierten Wirtschaftspolitik, die sich u.a. in einer Vorrangstellung der Familien im Pensionssystem und in einem Familien-Steuersplitting auswirken müsse. Es gehe um "gerechte Abgeltung statt Almosen", unterstrich der F-Klubobmann und trat für die Streichung der Zuverdienstgrenze ein.

ÖVP-Familiensprecherin Ridi Maria STEIBL stellte zunächst zuletzt erreichte Leistungen für Familien dar, etwa die Bewertung von Zeiten der Kindererziehung als pensionsbegründend. Die im Koalitionsübereinkommen enthaltene Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibe Leitlinie, betonte Steibl, wozu auch das einkommensabhängige Kindergeld einen Beitrag leiste. Steibl zeigte sich enttäuscht, dass die Opposition ihre Zustimmung zur Vorlage verweigere. Dem verschiedentlich erhobenen Vorwurf, die vorliegende Version des Kindergelds sei zu kompliziert und nicht durchschaubar, begegnete Steibl mit dem Hinweis, man dürfe die Eigenverantwortung der Eltern nicht unterschätzen. Einen wichtigen Fortschritt sah die Rednerin auch in der Besserstellung bei Mehrlingsgeburten und für AlleinerzieherInnen.

Die Leistungen der Familien sowohl im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern wie auch in der Altenpflege würden nicht ausreichend anerkannt, konstatierte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B). Das Kinderbetreuungsgeld sei heute unbestritten, sei auch ein Beitrag im Kampf gegen die Armut und würde von den Familien angenommen. Dabei zeige sich eine Vorliebe für die Langzeitvariante, die von 65 % in Anspruch genommen werde. Wie Strache vor ihr sprach sich auch Haubner für die Aufhebung der Zuverdienstgrenze aus. Diese Maßnahme würde Kosten von 300 Mio. € verursachen – Geld, das man offenbar nicht habe, während die Banken ein Vielfaches davon erhielten. An der neuen Variante kritisierte Haubner, dass sie sich wieder dem früheren Karenzgeld annähere und den raschen Wiedereinstieg von Müttern in den Beruf begünstige. Außerdem würden die Regelungen immer komplizierter, was sich auch in steigendem Verwaltungsaufwand niederschlage.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen Kindergelds werde einer langjährigen Forderung der SPÖ-Frauen entsprochen, stellte Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) fest. In Richtung ihrer Vorrednerin betonte Binder-Maier, die beste Bekämpfung der Armut seien Einkommen, von denen man leben könne. Mit der Neuregelung würden die Rahmenbedingungen für Eltern verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Es gehe um "Vielfalt statt Einfalt", meinte die Rednerin, auch wenn die Entscheidung für eine Variante nicht immer einfach sei. Die Kosten beliefen sich auf 1 Mrd. €, gab Binder-Maier an und bezifferte die jährlichen Gesamtleistungen für die Familien mit 7 Mrd. €. Nachholbedarf gebe es bei Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren. Hier brauche es ein Bundes-Rahmengesetz, betonte die Abgeordnete.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) dankte eingangs Ministerin Heinisch-Hosek und Staatssekretärin Marek für deren Arbeit, um gleichzeitig die grundsätzlich positive Bewertung aus Sicht der Grünen einzuschränken. Glawischnig-Piesczek kritisierte insbesondere die komplizierten Bestimmungen und meinte, dass auch in Zukunft Alleinerziehende und Patchwork-Familien benachteiligt sein werden. Sie urgierte, die jungen Familien umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren und über den familienpolitischen Baustein des Kinderbetreuungsgeldes hinaus auch auf anderen Gebieten die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. Die Klubobfrau der Grünen griff in diesem Zusammenhang besonders die Situation in den Kindergärten heraus, welche zu eskalieren drohe. Die Regierung habe zwar den Gratiskindergarten eingeführt, jedoch viel zu wenig Geld dafür vorgesehen, sodass der Druck auf die KindergärtnerInnen unzumutbar groß sei, beklagte sie. Die Qualität der Kinderbetreuung dürfe auch nicht von der Postleitzahl abhängig sein, sagte Glawischnig-Piesczek, deshalb bedürfe es in Form eines Bundesrahmengesetzes bundeseinheitlicher Standards.

Staatssekretärin Christine MAREK sprach von einer konsequenten Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Familien. Das Paket sei sozial ausgewogen und erhöhe nicht nur die Sicherheit sozial schwacher Familien, sondern mache auch besser qualifizierten Menschen mehr Mut zum Kind. Sie gab Abgeordneter Glawischnig-Piesczek Recht, indem sie bestätigte, dass das Paket komplex sei. Man könne aber nicht Wahlfreiheit fordern und diese zugleich einschränken, argumentierte die Staatssekretärin. Familien hätten unterschiedliche Bedürfnisse, weshalb sie auch die Möglichkeit haben sollen, das Optimale für sich herauszusuchen. Die Regierung arbeite mit Hochdruck am Informationsmaterial, sicherte sie zu, man könne aber nicht informieren, bevor das Gesetz beschlossen ist.

Geld allein werde die Geburtenrate nicht erhöhen, gab Marek zu bedenken, es bedürfe auch attraktiver Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In diesem Sinne ortete auch sie Verbesserungspotential bei der Kinderbetreuung und äußerte sich positiv zu einem Bundesrahmengesetz. Allerdings, so Marek, sei man dabei auf die Länder angewiesen. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass der Bund noch nie so viel Geld für die Kindergärten in die Hand genommen habe wie derzeit, obwohl dafür die Bundesländer zuständig sind.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) betonte einmal mehr die Position ihrer Fraktion, die durch die vorliegende Novelle und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Ungleichbehandlung der Kinder befürchtet. Aus ihrer Sicht sind auch AlleinverdienerInnen und schlecht verdienende Familien benachteiligt. Weiters vermutete sie, durch die komplizierte Regelung werde es zu hohen Verwaltungskosten kommen. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die im Gesetz vorgesehene Aufteilung der Betreuung je nach Variante, da man damit die Familien bevormunde. Abschließend rechnete sie vor, dass jährlich rund 3 Mrd. € von Mehrkindfamilien an Kinderlose gehen.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) entgegnete ihrer Vorrednerin, an der Zuverdienstgrenze habe sich nichts geändert. Diese Variante zu wählen, sei neben den anderen Varianten auch möglich. Man denke auch nicht daran, die Langzeitvariante abzuschaffen. Das vorliegende Gesetz bringe den Familien eine weitaus größere Wahlfreiheit, sagte Tamandl, die es begrüßte, dass nun für eine gewisse Zeit Beihilfen ausbezahlt werden können. Das helfe Familien mehr als etwaige Zuschläge, die man dann gegebenenfalls wieder zurückzahlen müsse.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) hielt es für falsch, dass man bei der Zuverdienstgrenze Kapitaleinkünfte nicht berücksichtigt. Die fünf Varianten des neuen Kinderbetreuungsgelds werden seiner Meinung nach einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern und könnten zu einer Wiedereinführung des alten Karenzgelds durch die Hintertür beitragen. Die beste Armutsbekämpfung sei das Einkommen, sagte Dolinschek, weshalb er einmal mehr für einen Mindestlohn von 1.000 € eintrat.

Abgeordnete Gisela WURM (S) sprach von einem guten Tag für zukünftige Mütter und Väter. Mit den fünf verschiedenen Möglichkeiten werde man die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung erhöhen können, zeigte sie sich zuversichtlich. In einer Gesellschaft sei es wichtig, dass sich beide Eltern um die Kinder kümmern. Auch die Stellung der Frau am Arbeitsmarkt werde sich verbessern, da die ArbeitgeberInnen damit rechnen müssen, dass nun vermehrt auch Männer in Karenz gehen. Beim Wiedereinstieg sei es notwendig zu bedenken, dass dieser umso schwieriger wird, je länger man vom Arbeitsplatz weg ist, argumentierte Wurm. Sie erwartete sich auch mehr Mut zum Kind und eine verbesserte finanzielle Situation der Familien durch die verschiedenen Varianten. Wie einige ihrer VorrednerInnen auch, war sie sich dessen bewusst, dass man über das Kinderbetreuungsgeld hinaus verbesserte Bedingungen zur Kinderbetreuung in Kindergärten und Schulen schaffen müsse.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) bekundete, ihre Freude sei nicht uneingeschränkt. Das Gesetz sei durchaus geeignet, die Beteiligung der Väter bei der Kindererziehung zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Von Existenzsicherung und sozialer Gerechtigkeit könne aber keine Rede sein. Sie attackierte insbesondere die ÖVP, für die nur die heile Familie gelte und die ihre Augen vor der Realität der AlleinerzieherInnen und Patchwork-Familien verschließe. Vor allem stieß sie sich daran, dass im Gesetz zwei Gruppen von AlleinerzieherInnen definiert sind, nämlich eine, die aufgrund des Todes des Partners oder in Folge einer Haft des Partners ihre Kinder allein erziehen müssen. Allen anderen unterstelle man Missbrauch, kritisiert sie. Auch Musiol forderte ein verbessertes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, weil viele aufgrund des Mangels an Kinderbetreuungsplätzen die längere Variante der Karenzzeit wählen.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK sah in dem Gesetz einen ersten Schritt zur Väterbeteiligung in der Kindererziehung. Sie erhofft sich, dass in Zukunft wenigstens jeder fünfte Vater in Karenz geht. Dazu müsse man aber auch in den Betrieben eine Kultur schaffen, die das ermöglicht, denn Familienarbeit dürfe nicht allein Frauensache sein, so die Frauenministerin. Heinisch-Hosek räumte ein, dass sie nicht ganz zufrieden ist, und zwar im Hinblick auf die Regelungen für die AlleinerzieherInnen, dennoch müsse man anerkennen, dass die nun vorliegenden Varianten den verschiedenen Lebensformen in hohem Maße Rechnung tragen, bemerkte sie. Es gebe kein "entweder oder", sondern ein "sowohl als auch". Sie nahm auch indirekt auf die Rede des Finanzministers Bezug, indem sie klarstellte, wo Leistungen für Familien notwendig sind, dürften diese nicht gekürzt werden. Auch sie unterstrich, dass Geld nicht alles ist, sondern man in einem nächsten Schritt mit den Ländern in Diskussion treten müsse, um Standards für eine qualitativ hochwertige und täglich achtstündige Kinderbetreuung zu schaffen.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) konterte der Ministerin, zuerst müssten die Rahmenbedingungen passen, dann erst könne man entsprechende Regelungen umsetzen. Daran habe sich die Regierung nicht gehalten, und darum sei dieses Gesetz ein "Murks" und gehe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, wie sich auch ganz konkret in der Arbeitswelt zeige. Die Vorlage biete den betroffenen Menschen keine praktikablen Lösungen, das sei keine Familienpolitik, sondern rede nur den Interessen der Wirtschaft das Wort, resümierte die Abgeordnete.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) sah jedoch in der neuen Regelung einen wichtigen Fortschritt im Interesse der Betroffenen. Auch an den Rahmenbedingungen habe man gearbeitet, wie sich am Beispiel des Gratiskindergartens zeige. Man sende damit wichtige Signale aus, Familie und Beruf noch besser zu vereinen.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) meinte, es spreche zwar einiges für ein einkommensabhängiges Kindergeld, es gebe aber auch einige Zweifel, die man gleichfalls in Betracht ziehen müsse. Ob dieses Modell also wirklich positiv ist, werde eine Evaluierung zeigen müssen. Wichtig sei, an dieser Stelle endlich für Chancengleichheit zu sorgen, hielt Schenk fest. Frauen seien in Österreich Mehrleisterinnen, aber Wenigverdienerinnen, und das sollte sich ändern, denn Leistung müsse sich lohnen. Konkret forderte die Rednerin eine Indexanpassung, denn die Valorisierung der Familienleistungen sei mehr als überfällig. In diesem Sinn brachte die Rednerin auch einen Antrag ein.

Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) sah wichtige Verbesserungen im Interesse der Betroffenen, habe man doch neue Modelle geschaffen, durch die es den BezieherInnen möglich gemacht werde, jene Variante zu wählen, die ihnen am besten entgegenkommt. Dies gelte auch für die Verstärkung der Möglichkeiten für junge Väter. Mithin zählten also alle zu den Gewinnern, resümierte die Rednerin.
   

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) meinte, in der Tat sei die neue Regelung zu begrüßen, doch handle es sich letztlich um mehrere Kompromisse, wo eine prononciertere Lösung wünschenswert wäre. Gerade bei getrennt lebenden Eltern bestehe auch weiterhin Verbesserungsbedarf, hielt die Rednerin fest.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) kam zu dem Schluss, dass das vorliegende Ergebnis angesichts der langen Beratungszeit mehr als dürftig sei. Es könne doch nicht das Ziel des Staates sein, Kinder viel zu früh in eine Fremdbetreuung zu drängen, sei doch gerade für Kleinkinder eine fixe Bezugsperson von enormer Wichtigkeit. Ihrer Ansicht nach sollte ein einheitliches Kindergeld forciert werden, denn jedes Kind sollte gleich viel wert sein. Außerdem brauche es ein entsprechendes Betreuungsangebot, um alleinerziehenden Frauen den Zugang zum Berufsleben zu erleichtern, ergänzte die Abgeordnete.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) erklärte, Familie müsse leb- und leistbar sein. Dem trage man mit den vorliegenden fünf Modellen Rechnung, wodurch man den Eltern die Möglichkeit gebe, die für sie bestmögliche Regelung auszuwählen. Dies illustrierte die Rednerin anhand konkreter Beispiele.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) wies darauf hin, dass die Wahlmöglichkeit zwar verbessert werde, dass aber die komplizierten Strukturen dadurch nicht transparenter würden, sodass es für die Betroffenen schwerer werde, die für sie beste Lösung zu finden. Zudem werde der Verwaltungsaufwand steigen, was gleichfalls nicht begrüßenswert sei. Eine Vereinheitlichung der Familienleistungen wäre daher anzustreben, meinte der Mandatar, der einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) sagte, durch die Schaffung neuer Wahlmöglichkeiten biete man den Menschen ein breites Angebot, um die bestmögliche Lösung für sich zu finden. Auch arbeite man an Erleichterungen hinsichtlich der diesbezüglichen Information, man befinde sich also insgesamt auf dem richtigen Weg, ermögliche man den Eltern so doch mehr Zeit mit ihren Kindern.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) ortete zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand, beklagte aber gleichzeitig, dass die Neuregelung überaus kompliziert und intransparent sei. Ein sozial gerechtes Modell im Interesse von Kindern und Eltern sehe jedenfalls anders aus.

Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) erinnerte daran, dass man schon im alten Rom Mehrkindfamilien gefördert habe. Heute bestünden hingegen keinerlei Anreize, mehr Kinder zu bekommen. Man müsse jedoch den Wert der Familienarbeit für die Gesellschaft sehen. In diesem Sinne brachte die Rednerin auch einen Entschließungsantrag ein, wonach Eltern gegenüber Kinderlosen bevorzugt werden sollten.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) beleuchtete die Vorlage aus der Sicht der Kinderbetreuung durch Väter. Er unterstrich die Vorteile der neuen Regelungen und warb für deren Annahme, entsprächen diese doch der Lebensrealität der Familien.

Abgeordneter Maximilian LINDER (B) bedauerte, dass man eine an sich gute Idee nicht so weit optimiere, wie es möglich und wünschenswert wäre. Es brauche die Kinder für eine gedeihliche Zukunft, dementsprechend müsse man ihnen auch entsprechende Rahmenbedingungen bieten. Man solle nicht klientelmäßig denken und daher die Zuverdienstgrenze aufheben, das sollten uns die Kinder wert sein, erklärte der Mandatar.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) würdigte die heimische Familienpolitik als vorbildlich und erklärte, man werde den F-Antrag ablehnen, weil man darin nur den UnternehmerInnen entgegenkomme, ohne dass Familien etwas davon hätten. Die Neuregelung sei eine ganz wichtige und daher begrüßenswerte Maßnahme.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) konstatierte, die Regierungspolitik könne sich offensichtlich nicht entscheiden, was sie will: möglichst lange Betreuung durch die Eltern oder möglichst raschen Wiedereinstieg in das Berufsleben. Zwischen diesen beiden Grundgedanken changierten die Modelle, freilich ohne entsprechende Konsequenzen im flankierenden Bereich zu ziehen.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) begrüßte das neue Kinderbetreuungsgeld als Motivation für gut ausgebildete junge Frauen und Unternehmerinnen, meinte aber, die Politik könne nur die Rahmenbedingungen schaffen, die letzte Entscheidung würde bei den Familien liegen. Wichtig war es für die Rednerin daher, die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) wandte sich gegen das verpflichtende Kindergartenjahr und verlangte eine Übernahme der Kosten für den Transport der Kinder zum Kindergarten durch den Bund.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) plädierte für einen frühen Wiedereinstieg, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Aus diesem Grund stand sie auch einer Verlängerung der Karenz bis zum dritten Lebensjahr des Kindes und einer generellen Abschaffung der Zuverdienstgrenze negativ gegenüber.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) brachte eine Reihe von Entschließungsanträgen ein, die unter anderem die Erhöhung des Wochengeldes für selbständig tätige Frauen sowie die Gleichstellung von Alleinerziehenden gegenüber Paaren beim Kinderbetreuungsgeld zum Inhalt hatten.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) begrüßte vor allem die zusätzlichen Wahlmöglichkeiten, die das neue Kinderbetreuungsgeld nun bringt, und kam zu dem Schluss, die Familienpartei in Österreich sei eindeutig auch die SPÖ.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen; die (negativen) Berichte des Familienausschusses wurden zur Kenntnis genommen. Die Anträge von FPÖ, BZÖ und Grünen blieben in der Minderheit.
     
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