Brüssel (blw) - Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen in den Bereichen
Landwirtschaft, Lebensmittel- und, Produktsicherheit sowie öffentliche Gesundheit hat am Dienstag und Mittwoch
in Brüssel ein Treffen zwischen der Schweiz und der EU zum Thema Marktzugang für Agrarprodukte stattgefunden.
Die Verhandlungen dienten einer Vertiefung der Diskussionen über die Übergangsmodelle und -fristen (tarifärer
Teil) sowie einer Konsolidierung der Erkenntnisse aus den Expertengesprächen bezüglich Vermarktungsnormen
und Produktstandards (nicht-tarifärer Teil).
Am 20. und 21. Oktober 2009 haben sich die Unterhändler aus der Schweiz und der EU in Brüssel zu Verhandlungen
im Bereich Landwirtschaft getroffen.
Das Verhandlungsziel im Bereich Landwirtschaft ist der verbesserte Marktzugang für Agrarprodukte durch den
gegenseitigen Abbau sowohl tarifärer Handelshemmnisse (Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifärer
Handelshemmnisse (unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) für die gesamte ernährungswirtschaftliche
Wertschöpfungskette (Landwirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche). Dieser umfassende Ansatz
stärkt den Wettbewerb, ermöglicht Kostensenkungen und schafft neue Exportchancen. Die Konsumenten profitieren
von einem breiteren Angebot.
In den ersten zwei Verhandlungsrunden im Bereich Landwirtschaft im November 2008 und Februar 2009 hatten die Delegationen
den Fokus auf den Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse gelegt. Die dritte Verhandlungsrunde im Mai 2009
diente einer ersten Aussprache über Modalitäten für den Zollabbau; dabei kamen die Parteien überein,
dass es für einen vollständigen, gegenseitigen Zollabbau angemessene, für die Landwirtschaft tragbare
Übergangsfristen braucht.
An der Verhandlungsrunde haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, je nach Produktgruppe unterschiedliche
Übergangsfristen für den Zollabbau vorzusehen, und haben jeweils ihre Vorstellungen präsentiert.
Im nicht-tarifären Bereich haben die EU und die Schweiz die Erkenntnisse aus den Expertengesprächen,
an denen der relevante EU-Rechtsbestand im Detail analysiert wurde, konsolidiert. In einem nächsten Schritt
wird es darum gehen, zu entscheiden, welche Vorschriften Bestandteil eines künftigen Abkommens bilden. Auch
sollen Lösungsansätze für sensible Bereiche diskutiert werden.
Beteiligung an EU-Agenturen und Frühwarnsystemen
In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit fanden am 20./21. Oktober
keine Verhandlungen statt. Vielmehr ist man auf Experteneben dabei, die restlichen technischen Fragen zu klären
und erste mögliche Abkommenselemente aufzusetzen.
In diesen Bereichen streben die Schweiz und die EU eine Vertiefung der bestehenden informellen Zusammenarbeit an.
Im Zentrum der Verhandlungen stehen die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA), am EU-Schnellwarnsystem im Bereich der Nicht-Lebensmittel-Produkte (RAPEX) sowie am Europäischen Zentrum
für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Dazu kommt die Beteiligung der Schweiz am
EU-Gesundheitsprogramm. Diese Beteiligungen würden eine bessere Kooperation sowie eine schnelle und koordinierte
Reaktion auf die grenzüberschreitenden Risiken ermöglichen. Bedingung für diese engere Zusammenarbeit
ist die Übernahme des EU Rechts (acquis communautaire) in den relevanten Bereichen.
In den nächsten Wochen findet sowohl im Bereich der Landwirtschaft wie auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit
und öffentliche Gesundheit ein weiterer Austausch auf Expertenebene statt. |