Verhandlungen Schweiz-EU über den Marktzugang für Agrarprodukte   

erstellt am
22. 10. 09

Brüssel (blw) - Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und, Produktsicherheit sowie öffentliche Gesundheit hat am Dienstag und Mittwoch in Brüssel ein Treffen zwischen der Schweiz und der EU zum Thema Marktzugang für Agrarprodukte stattgefunden. Die Verhandlungen dienten einer Vertiefung der Diskussionen über die Übergangsmodelle und -fristen (tarifärer Teil) sowie einer Konsolidierung der Erkenntnisse aus den Expertengesprächen bezüglich Vermarktungsnormen und Produktstandards (nicht-tarifärer Teil).

Am 20. und 21. Oktober 2009 haben sich die Unterhändler aus der Schweiz und der EU in Brüssel zu Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft getroffen.

Das Verhandlungsziel im Bereich Landwirtschaft ist der verbesserte Marktzugang für Agrarprodukte durch den gegenseitigen Abbau sowohl tarifärer Handelshemmnisse (Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifärer Handelshemmnisse (unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) für die gesamte ernährungswirtschaftliche Wertschöpfungskette (Landwirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche). Dieser umfassende Ansatz stärkt den Wettbewerb, ermöglicht Kostensenkungen und schafft neue Exportchancen. Die Konsumenten profitieren von einem breiteren Angebot.

In den ersten zwei Verhandlungsrunden im Bereich Landwirtschaft im November 2008 und Februar 2009 hatten die Delegationen den Fokus auf den Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse gelegt. Die dritte Verhandlungsrunde im Mai 2009 diente einer ersten Aussprache über Modalitäten für den Zollabbau; dabei kamen die Parteien überein, dass es für einen vollständigen, gegenseitigen Zollabbau angemessene, für die Landwirtschaft tragbare Übergangsfristen braucht.

An der Verhandlungsrunde haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, je nach Produktgruppe unterschiedliche Übergangsfristen für den Zollabbau vorzusehen, und haben jeweils ihre Vorstellungen präsentiert. Im nicht-tarifären Bereich haben die EU und die Schweiz die Erkenntnisse aus den Expertengesprächen, an denen der relevante EU-Rechtsbestand im Detail analysiert wurde, konsolidiert. In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, zu entscheiden, welche Vorschriften Bestandteil eines künftigen Abkommens bilden. Auch sollen Lösungsansätze für sensible Bereiche diskutiert werden.

Beteiligung an EU-Agenturen und Frühwarnsystemen
In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit fanden am 20./21. Oktober keine Verhandlungen statt. Vielmehr ist man auf Experteneben dabei, die restlichen technischen Fragen zu klären und erste mögliche Abkommenselemente aufzusetzen.

In diesen Bereichen streben die Schweiz und die EU eine Vertiefung der bestehenden informellen Zusammenarbeit an. Im Zentrum der Verhandlungen stehen die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), am EU-Schnellwarnsystem im Bereich der Nicht-Lebensmittel-Produkte (RAPEX) sowie am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Dazu kommt die Beteiligung der Schweiz am EU-Gesundheitsprogramm. Diese Beteiligungen würden eine bessere Kooperation sowie eine schnelle und koordinierte Reaktion auf die grenzüberschreitenden Risiken ermöglichen. Bedingung für diese engere Zusammenarbeit ist die Übernahme des EU Rechts (acquis communautaire) in den relevanten Bereichen.

In den nächsten Wochen findet sowohl im Bereich der Landwirtschaft wie auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit ein weiterer Austausch auf Expertenebene statt.
     
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