"Neue Impulse für den Innovationsstandort Österreich"
durch finanzielle Entlastung und Verfahrensbeschleunigung - Auftrag des Biopatent-Monitoring-Komitees wird erweitert
Wien (bmvit) - Der Ministerrat hat am 20.10. die von Infrastrukturministerin Doris Bures eingebrachte
Innovationsschutznovelle beschlossen. Damit gibt es eine Befreiung von den Jahresgebühren bei Patenten für
die ersten fünf Jahre und bei Gebrauchsmustern für die ersten drei Jahre. Das wird vor allem "junge
Erfindungen" finanziell entlasten und so einen neuen Anreiz für Innovationen, vor allem von KMUs, schaffen.
"Wir geben damit zusätzliche Impulse für den Innovationsstandort Österreich", betont die
Ministerin.
Von der Gebührenbefreiung profitieren die Anmelder mit einer Ersparnis von 370 Euro bei Patenten und 160 Euro
bei Gebrauchsmustern (verglichen mit den derzeitigen Gebühren). Neben dieser finanziellen Entlastung beinhaltet
die Innovationsschutznovelle vereinfachte Rechtsmittel gegen Markenregistrierungen (Widerspruchsverfahren) und
eine Ausweitung des Auftrags des Biopatent-Monitoring-Komitees.
Den verfahrensrechtlichen Gepflogenheiten der EU entsprechend und internationalen Tendenzen der Rechtsentwicklung
folgend wird die Möglichkeit eingeführt, anstelle teurer und zeitaufwändiger Nichtigkeitsverfahren
nun in einem vereinfachten Verfahren Widerspruch gegen die Registrierung einer Marke zu erheben. Damit steht ein
verbessertes und kostengünstigeres Instrument zur Durchsetzung älterer Rechte zur Verfügung.
Biopatent-Monitoring-Komitee prüft auch Biopatente von Europäischem Patentamt
Die Aufgaben des aufgrund einer Entschließung des Nationalrats geschaffenen und seit 2005 bestehenden Biopatent-Monitoring-Komitees
werden ausgeweitet: Im Fall erteilter Patente beschränkte sich der Auftrag bislang nur auf die nationale Erteilungspraxis.
Da aber der überwiegende Teil der für Österreich gültigen Biopatente vom Europäischen
Patentamt erteilt wird, wird der Auftrag nunmehr auf alle mit Schutzwirkung für die Republik Österreich
erteilten Patente, also auch auf jene des Europäischen Patentamtes, ausgedehnt.
Wie bisher wird das Biopatent-Monitoring-Komitee die Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen
und ökologische Systeme sowie ihre Folgen für die Landwirtschaft beobachten und bewerten.
Mit der Innovationsschutznovelle werden das Patentgesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz,
das Markenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert. |