Brüssel (ec.europe.eu) - Mit der Veröffentlichung neuer Vorschriften, die den Betrieb von 3G-Mobiltelefonen
in GSM-Frequenzen erlauben, ebnet die EU am 20.10. den Weg für eine neue Generation von Mobilfunkdiensten
in Europa. Möglich wurde dies, nachdem sich das Europäische Parlament und der Ministerrat im Juli 2009
auf eine Modernisierung der betreffenden europäischen Rechtsvorschriften verständigt hatten, nämlich
der GSM-Richtlinie, die die Nutzung der für Mobilfunkdienste benötigten Funkfrequenzen regelt. Die neuen
EU-Vorschriften fördern einen verstärkten Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten
und erleichtern es den Betreibern, neben den heutigen GSM-Diensten auch schnelle europaweite Dienste wie z. B.
mobile Internetanschlüsse anzubieten. Außerdem werden sie zur größeren Verbreitung drahtloser
Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern der Konjunkturerholung in der EU gelten.
„In wirtschaftlich schweren Zeiten ist dies ein klares Signal, mit dem die Politik ihre nachdrückliche Unterstützung
für die Mobilfunkbranche verdeutlicht. Die neuen Vorschriften, die heute veröffentlicht wurden, ermöglichen
eine Neuordnung der Funkfrequenznutzung im GSM-Band zugunsten neuer mobiler Dienste, stärken den Wettbewerb
und ersparen der Mobilfunkbranche Kapitalkosten von bis zu 1,6 Milliarden Euro“ , erklärte die für die
Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Mit Entscheidungen solcher Art sorgt Europa dafür,
dass wir unseren Wettbewerbsvorsprung bei den Drahtlosdiensten behaupten können“.
Die neuen EU-Vorschriften sind Teil der Bemühungen der Europäischen Kommission, mehr Funkfrequenzen für
die drahtlose Kommunikation bereitzustellen. Die heute verkündeten Maßnahmen öffnen die bisher
den GSM-Anwendungen vorbehaltenen Funkfrequenzen auch für modernere Drahtloskommunikationsgeräte. Im
Amtsblatt der EU sind dazu eine Entscheidung und eine Richtlinie zur Änderung der GSM-Richtlinie von 1987
erschienen, die neues EU-Recht darstellen und von nun an in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten werden.
Die neuen Vorschriften erleichtern auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst
selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation eingeführt werden können. Die Geräte
der Endnutzer werden wie bisher problemlos funktionieren, können mit neuer Technik aber auch den Zugang zu
Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten ermöglichen.
Dank sinkender Netzkosten aufgrund der Nutzung niedrigerer Frequenzen werden sich die reformierten Vorschriften
in wirtschaftlicher Hinsicht positiv auf den Sektor auswirken und die Einführung neuer Drahtlosdienste fördern.
Die neue Kommissionsentscheidung enthält die technischen Vorschriften, die im Einklang mit der Richtlinie
das Nebeneinanderbestehen von GSM-Diensten (2G-Mobiltelefonie) und UMTS-Systemen (3G-Mobiltelefone, die zusätzlich
zu üblichen Telefondiensten mobiles Hochgeschwindigkeits-Internet bieten) in den GSM-Frequenzbändern
900 MHz und 1800 MHz regeln. Die Entscheidung beruht auf der EU- Frequenzentscheidung , die einen Mechanismus für
die Annahme technischer Harmonisierungsvorschriften aufgrund der Vorarbeit nationaler Frequenzfachleute vorsieht.
Die nationalen Behörden haben nun sechs Monate Zeit, um die Richtlinie umzusetzen und die Entscheidung anzuwenden,
damit die GSM-Frequenzen tatsächlich für 3G-Dienste zur Verfügung stehen. Bei einer Öffnung
bestehender GSM-Lizenzen werden die nationalen Regulierungsbehörden auch den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkbetreibern
berücksichtigen und etwaigen Wettbewerbsverzerrungen entsprechend dem EU-Telekommunikationsrecht entgegenwirken
müssen. In der Entscheidung vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit von Änderungen zwecks
Aufnahme technischer Nutzungsparameter für weitere Nicht-GSM-Systeme, deren Kompatibilität zu einem späteren
Zeitpunkt festgestellt werden kann. |