EU-Gipfel: Bundeskanzler Faymann und Minister Spindelegger drängen auf innovative Finanzierungselemente auf europäischer Ebene   

erstellt am
30. 10. 09

Tschechische Ausnahmeregelung bringt keine Verschlechterung für Vertriebene
Brüssel (bpd) - Zentrales Thema des EU-Gipfels ist die Vorbereitung auf die internationale Klimakonferenz in Kopenhagen. "Es muss der Europäischen Union gelingen, eine gute Verhandlungsposition - einschließlich der Finanzierungsfragen - zu vereinbaren", erklärten Bundeskanzler Werner Faymann und Außenminister Michael Spindelegger am Rande des Europäischen Rates. Die Kostenschätzungen der Kommission sind realistisch und sollten bestätigt werden. Die EU-interne Aufteilung der Lasten muss fair und für alle Mitgliedstaaten leistbar sein. Die EU bleibt dann Vorreiter und ginge gut gerüstet nach Kopenhagen. Es liegt aber auch an den anderen Staaten, ihren Anteil zu leisten.

Zu den noch laufenden Gesprächen zu Finanz- und Wirtschaftsfragen betonen Faymann und Spindelegger, dass die koordinierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise erste Früchte tragen. Noch sei aber nicht alles überstanden, vor allem die Situation auf den Arbeitsmärkten bliebe angespannt. Österreich fordert dazu, dass der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie der Bedeutung sozialer Eingliederung besonderes Augenmerk zu schenken sei. Österreich setzte sich beim Gipfel erfolgreich dafür ein, dass im Zusammenhang mit den in der Zukunft notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auch innovative Finanzierungsinstrumente, wie etwa eine Finanztransaktionssteuer, in Betracht gezogen werden. Der EU-Gipfel erteilte der Kommission den Auftrag, diese Möglichkeiten konkret zu prüfen.

In Bezug auf die tschechische Forderung zum Vertrag von Lissabon stellten Bundeskanzler und Außenminister klar, dass die von Österreich im Vorfeld formulierten "roten Linien" zur Gänze eingehalten wurden. "Österreich hat drei Bedingungen für seine Zustimmung genannt: Der Vertrag von Lissabon wird nicht wieder aufgeschnürt, die Benes-Dekrete dürfen durch nichts nachträglich gerechtfertigt werden, und die Rechtsposition der Vertriebenen wird nicht beeinträchtigt. Diese Bedingungen sind voll erfüllt. Die Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt, hat keinerlei juristischen Bezug auf die Benes-Dekrete und schmälert die Rechte der Vertriebenen in keiner Weise."
     
zurück