VfGH bestätigt: Bures-Bescheid gegen Postamtsschließungen ist verfassungskonform
"Eine außerordentlich wichtige Entscheidung für die Bevölkerung"
Wien (bmvit) - "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht das berechtigte und
große öffentliche Interesse an einer funktionierenden Versorgung mit Postdienstleistungen", sagt
Infrastrukturministerin Doris Bures, nachdem der VfGH jetzt sein Urteil zur Beschwerde der Post AG veröffentlicht
hat. Der VfGH hat darin die Rechtmäßigkeit des Bescheids der Infrastrukturministerin gegen die Postamtsschließungen
bestätigt; außerdem hat der VfGH auch die Verfassungskonformität des § 4 Abs. 5 PostG, auf
dem der Bescheid beruht, festgestellt.
"Das ist eine außerordentlich wichtige Entscheidung für die Bevölkerung, weil darin ausdrücklich
auf das öffentliche Interesse der flächendeckenden Versorgung hingewiesen wird", erklärt Bures.
So heißt es im Erkenntnis wörtlich: "Postdienstleistungen machen einen wesentlichen Teil der Infrastruktur
eines Landes aus. (...) Mit der Gewährleistung des Funktionierens von Infrastruktureinrichtungen nimmt der
Bund seine Infrastrukturverantwortung wahr. Überträgt er im Rahmen dieser Verantwortung die Erbringung
solcher Dienstleistungen an ein privates Unternehmen, so hat dieses auch ein höheres Maß an Intensität
der Wirtschaftsaufsicht hinzunehmen. Schließlich hängt vom Funktionieren des Universaldienstes und der
Versorgung mit flächendeckenden Dienstleistungen das wirtschaftliche Wohl des Landes ab."
Die Ministerin sieht darin auch eine nachdrückliche Bestätigung für das neue Postmarktgesetz, das
Ende Juli im Ministerrat beschlossen wurde. "Mein Ziel ist es, den gesetzlichen Rahmen für die flächendeckende
Versorgung mit qualitativ hochwertigen und leistbaren Postdienstleistungen sicherzustellen. Für die Bevölkerung
ist dabei das Angebot an Postfilialen bzw. Postpartnern ein sehr wichtiger Aspekt. Das neue Postmarktgesetz bringt
dafür weitreichende Regelungen", erläutert Bures. So werden erstmals 1.650 Postgeschäftsstellen
per Gesetz vorgeschrieben.
Um bis zum Inkrafttreten des Postmarktgesetzes eine ersatzlose Schließung von Postfilialen, und damit eine
Versorgungslücke zu verhindern, hat die Infrastrukturministerin die Möglichkeiten, die das geltende Postgesetz
bietet, ausgeschöpft und die Schließung jener Postfilialen, für die es keinen adäquaten Ersatz
gibt, per Bescheid untersagt. |