Bozen (lpa) - Zu den Beanstandungen über eine angebliche Ausgrenzung der Ladiner in Zusammenhang mit
den Volksabstimmungen nimmt die Wahlzentrale des Landes Stellung. Es sei gesetzlich vorgesehen, dass die zur Abstimmung
kommenden Gesetzentwürfe nur deutsch und italienisch eingereicht würden, während alle anderen Unterlagen,
Plakate, Vordrucke und Wahlinfos auch ladinisch aufgelegen hätten.
Das Gesetz über die Volksabstimmung sieht vor, dass die zur Abstimmung gelangenden Gesetzentwürfe - ähnlich
wie jene, die im Landtag behandelt werden - lediglich in einer deutschen und einer italienischen Fassung vorgelegt
würden. Im Einklang mit dieser Regelung seien auch die Stimmzettel nur zweisprachig abgefasst worden. "Sämtliche
für die Bürger und die Wahlämter relevanten Unterlagen und Vordrucke sind allerdings auch auf ladinisch
zur Verfügung gestellt worden", heißt es aus der Wahlzentrale.
Dies gelte für die Fragestellungen ebenso wie für die Strafbestimmungen und die Anweisungen für
die Wahlämter. Und auch die Niederschriften über Wahlamtshandlungen hätten in ladinischer Sprache
abgefasst werden können. Allerdings weist die Wahlzentrale darauf hin, dass lediglich in einem von 19 ladinischen
Wahlsitzen, in jenem in Abtei, das Protokoll in ladinischer Sprache abgefasst worden sei. |